Seid gegrüßt,

Seit dem 1.1. Ist die eAU ja nun verbindlich. Unser AG hat nun Formblätter an die Mitarbeiter verteilen lassen, die inhaltlich entsprechend der alten AU für den AG sind.

Ich halte das für mindestens sehr schwachsinnig, aber wie sieht es da rechtlich aus, hat der AG Anspruch darauf, dass die Mitarbeiter weiterhin schriftlich eine selbst ausgefüllte AU Bescheinigung einreichen?