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Samstagsarbeit ohne Vergütung - Kommt der Arbeitgeber damit durch?

F
falcone
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen , Ich habe fragen. 1.) Seit 8 Mon. gibt bei uns eine neue abt. neben bei bemerkt (wir sind ein Zu- liefer betrieb in 3 SCHICHT.Wegen fehlplan. schafte Die Tägliche sollwert nicht. Im okt.05 Wurde ein BV abgeschl.v on 3 auf 4 Schicht für die Abt. aber die zahl der fehlende Teile ( anlagekapazität bedinngt) ist jetz enorm gestiegen Ca.5000-7000 . Der GL drängt jetz da zu die restlichen abt 3-Schicht +Samst. regel arb.tag zu machen. BR hat abgel.jetzt droht er mit AG.Dazu sei gesagt die Samstage sollen nicht vergütet werden sondern nur in anspar konto gut geschr. und soll nach belange der Fa.genommen werden d.hSamstag pflicht arbeit und evtl. Fr.Nacht/sch. zu hause bleiben. ist es Rechtens, kommt er damit durch bei A G ? da muß ich noch mitteilen daß wir die Über/ tarf.zulage ab 2006 135EU Monatl 2007 270EU und 2008 405 EU vom jeden lohngruppe abgezogen werden.Es ist selbst veständlich das viele Kollegen sehr sehr sauer sind. Manche haben so gar Rechtsanwalt beauftragt um zu Klagen . danke im voraus

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Community-Antworten (2)

H
Homeland25

17.01.2006 um 12:14 Uhr

Lt. § 111, 4 BetrVG muss sich der Arbeitgeber umfassend mit dem BR beraten in dieser Angelegenheit. Außerdem greift § 87,1 (2) BetrVG, das absolute Mitbestimmungsrecht in dieser Sache durch den Betriebsrat. Wenn der Arbeitgeber hier trotzdem etwas durchführen will, muss er die Einigungsstelle anrufen und das kostet ihn Geld. Wenn er das trotzdem macht, ist es nicht gesagt, dass er dabei Recht bekommt...

F
falcone

17.01.2006 um 18:57 Uhr

Vielen dank , Homeland25.

Hast uns sehr geholfen.

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