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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konstituierende Sitzung

H
hilfsheriff
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten:

Konstituierende Sitzung, Wahlvorstand übergibt die Wahlunterlagen und leitet dann danach die Wahl der Vorsitzenden und des Schriftführers obwohl der Wahlvorstand selbst nicht als BR aufgestellt war und dementsprechend auch nicht gewählt werden konnte.

Ansich nach meiner Meinung ein Verfahrensfehler, aber muss oder soll aus diesem Grund die Wahl angefochten werden? Schon mal vielen dank im Vorraus für euere Antworten. gruss hilfsheriff

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Community-Antworten (2)

S
sachsenwilli

26.03.2014 um 11:33 Uhr

§9 Abs. 1 BetrVG "Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu den nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat." Der Wahlleiter für die Wahl des BRV und seines Stellvertreters muss also ein Mitglied des (neuen) BR sein. Ist das anders gelaufen, so wäre es zwar ein Verfahrensfehler, der aber keine Anfechtung der Wahl an sich begründet.

G
gironimo

26.03.2014 um 11:55 Uhr

Anfechtung der Wahl? Nein. Wenn Du mit der Wahl des BRV nicht einverstanden warst, kannst den Punkt ja auf die Tagesordnung der ersten Sitzung setzen lassen.

Gerade zu Beginn der Amtszeit muss man nun nicht päpstlicher sein als der Papst, wenn durch einen Fehler ansonsten nichts geschehen ist..

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