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konstituierende Sitzung.

F
FirstApril
Nov 2016 bearbeitet

haben einzuladende Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung zur Wahl des/der BR-Vorsitzenden/Stellv. das gleiche Stimmrecht wie die gewählten Mitglieder des BR.?? und kann man sich auch selbst seine Stimme geben.??

Ich meinte natürlich ob Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung auch volles Stimmrecht zur Wahl des/der Vorsitzenden besitzen und ob ein BR-Mitglied (kein Ersatzmitglied) sich auch selbst seine Stimme geben kann. z.Bsp. bei einem Verhältnis von 3:3 mit seiner Stimme zum 4:3 gelangt. Danke.

2.307014

Community-Antworten (14)

H
Hannelore

25.04.2010 um 21:51 Uhr

JA!

aber sie können nicht gewählt werden. Weder zum BRV oder Stellvertreter und auch nicht in den BA, und Ausschüsse. Ersatzmitglieder sind nur wählbar, wenn sie anstelle eines ausgeschiedenen BR-Mitglieds – ggf. zeitweilig (längerfristig) – nachgerückt sind.

Ersatzmitglieder könnten aber als "Arbeitnehmer, wie die übrigen auch" in Arbeitsgruppen gem. § 28a BetrVG gewählt werden. Aber nur unter Beachtung der möglichen Zusammensetzung dieser gem. § 28 a BetrVG

Ersatzmitglieder welche wegen Verhinderung des BRM nachrücken, sind dann BRM (befristete) mit allen Rechten und Pflichten.

Das Nachrücken erfolgt im übrigen NICHT nur für die Sitzungen, sondern die gesamte Zeit der Verhinderung. Bei AU oder Urlaub jeweils für diese gesamte Zeit.

Sie haben dann auch das Einsichtrecht in ALLE Unterlagen incl. der Mails an den BR wie jedes BRM

Das BAG hat mit beigefügtem Beschluss zu § 34 Absatz 3 BetrVG entschieden,( Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009, Az.: 7 ABR 15/08) dass alle BR-Mitglieder das Recht haben, alle Dateien des BR und auch die E-Mail-Korrespondenz elektronisch zu le-sen. Dieses Recht sei unabdingbar, also auch nicht durch eine Geschäftsordnung des BR einschränkbar (Rz. 23). Die Beschränkung auf das zur Verfügung stellen von Ausdrucken der Dateien wurde ausdrücklich als unzureichend abgelehnt. Gründe des Datenschutzes stehen dem elektronischen Leserecht nicht entgegen (vgl. Rz. 26 f.).

N
nicoline

25.04.2010 um 21:56 Uhr

FirstApril, kann man sich auch selbst seine Stimme geben Selbstverständlich!

H
Hannelore

25.04.2010 um 21:59 Uhr

nicoline

Willst Du dir deine Antwort. so grundsätzlich und generell noch einmal überlegen. Es geht um ERSATZMITGLIEDER des BR.

Diese sind grundsätzlich nicht wählbar.

H
Hannelore

25.04.2010 um 22:00 Uhr

FirstApril

Also, grundsätzlich sind sie nicht als BRV oder Stellvertreter wählbar

R
rainerw

25.04.2010 um 22:35 Uhr

Sorry wenn ich mich mal so zwischen der entzückenden Damenwelt kuschel........

@FirstApril Ich gehe mal davon aus das ordendliche BRM´s auf der konstituierenden Sitzung verhindert sind, oder warum die Frage nach den Ersatzmitgliedern?

N
nicoline

25.04.2010 um 22:41 Uhr

Hannelore, grundsätzlich muss ich mir meine Antwort glaub ich nicht überlegen, aber nachdem FirstApril seiner Frage einen 2. Absatz hinzugefügt hat, der dort, nach meiner Erinnerung, noch nicht stand, als ich geantwortet habe, würde ich jetzt so antworten:

Ich meinte natürlich ob Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung auch volles Stimmrecht zur Wahl des/der Vorsitzenden besitzen JA!

ob ein BR-Mitglied (kein Ersatzmitglied) sich auch selbst seine Stimme geben kann. Selbstverständlich!

FirstApril, wenn Du noch etwas fragen möchtest, geh doch bitte auf "Neue Antwort", sonst ist das für die Antworter sehr verwirrend.

D
DerAlteHeini

25.04.2010 um 22:46 Uhr

FirstApril Ein Ersatzmitgl. das ordentlich zu einer Betriebsratssitzung eingeladen wurde, hat das gleiche Stimmrecht wie ein Betriebsratsmitglied. Kandidiert ein ordentliches Betriebsratsmitglied für das Amt des Vors. oder des Stellv. so kann es sich bei der Wahl auch selber seine Stimme geben.

F
FirstApril

25.04.2010 um 22:50 Uhr

Hi Nicoline,

ich danke Dir für den Tipp. Habe mich heute erst angemeldet. Ich danke Dir für die Infos.

First April

H
Hannelore

25.04.2010 um 23:00 Uhr

Hi Nicoline,

der 2. Absatz war bei unsern ersten Anworten noch nicht.

Also,

"haben einzuladende Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung zur Wahl des/der BR-Vorsitzenden/Stellv. das gleiche Stimmrecht wie die gewählten Mitglieder des BR.?? und kann man sich auch selbst seine Stimme geben.??"

da hier nir nach EBRM gefragt war, konnte man eigentlich nicht sagen, ja darf sich auch selbt wählen

H
hundkatzemaus

25.04.2010 um 23:00 Uhr

FrstApril und was ist mit den anderen die die dir geantwortet haben? Ich weiß das hier keiner Dank erwartet. Aber wenn du es schon machst , dann doch bei allen die dir vorher schon richtig geantwortet haben. Übrigens , danke nicoline! Als ich deine Antwort las , war mir schon klar wie du dich herauswinden wirst:-))

F
flohzeckewurm

25.04.2010 um 23:05 Uhr

@hundkatzemaus

der kölner Charme ist wirklich einzigartig........

R
rainerw

25.04.2010 um 23:15 Uhr

@hundkatzemaus Sicher ist es schön auch mal ne Rückmeldung zu hören, aber genau so wichtig wäre es wenn die die antworten die Nebenschauplätze minimieren.

N
nicoline

25.04.2010 um 23:24 Uhr

Hannelore, da hier nir nach EBRM gefragt war, konnte man eigentlich nicht sagen, ja darf sich auch selbt wählen Das kann man sicher so sehen wie Du, ich habe die beiden Fragen schon in der ersten Form als völlig unabhängig voneinader betrachtet.

N
nicoline

26.04.2010 um 00:22 Uhr

flohzeckewurm, Das gute Gedächtnis ist wie ein Sack, es behält alles. Das bessere Gedächtnis ist wie ein Sieb, es behält nur, worauf es ankommt. Helmut Walters 1930-1985 deutscher Aphoristiker

;-))

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