konstituierende Sitzung
Hallo Fachleute, wir hatten am 23.03 Bertriebsratswahl. Die Amtszeit des alten Betriebsrats endete bereits am 06.03.2010. Das heißt wir sind momantan Betriebsratslos. die konstituierende Sitzung sollte am 06.04 stattfinden. Wurde dann auf den 09.04.2010 verschoben und heute wieder auf den 15.04.2010, da beim Wahlvorstand plötzlich einer 1 krank ist und die anderen beiden Urlaub haben. Können wir diese Sitzung ohne Wahlvorstand einleiten bzw am schriftlich eingeladenen Termin ohne Wahlvorstand mit einen beschlußfähigen Betriebsrat stattfinden lassen? ISt die Sitzung dan rechtens? Benötigen dringend einen beschlußfähigen Betriebsrat!
Community-Antworten (3)
08.04.2010 um 16:05 Uhr
Können Mitglieder nicht an Sitzungen teilnehmen (etwa aufgrund von Krankheit), werden Ersatzmitglieder für sie tätig. Gibt es diese nicht, können die Sitzungen des Wahlvorstands in „reduzierter Besetzung“ stattfinden. Der Wahlvorstand muss vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag alle gewählten Betriebsratsmitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen. Die ist ja bei euch eingeleitet, auf dieser Sitzung bestimmt ihr einen Wahlleiter. Nach der Wahl eines Wahlleiters wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte die oder den Vorsitzende/-n und die oder den Stellvertreter/-in. Mit der Einladung zu der konstituierenden Sitzung endet die Arbeit des Wahlvorstandes!
08.04.2010 um 16:23 Uhr
Hallo Dominik,
lt. KommentierungDäubler § 29 RDNr.: 7 Kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung zur fristgerechten Einberufung der konst. Sitzung nicht nach, können die BR- Mitglieder aus eigener Initiative ( Selbstzusammentrittsrecht ) zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten... Ich hoffe , dass hilft Dir weiter.
08.04.2010 um 18:48 Uhr
Dominik, es scheint ja durchaus mal zu passieren, dass man es nicht schafft, rechtzeitig zu wählen. Ich finde es aber schon höchst, höchst merkwürdig, wenn der WV, um die betriebsratslose Zeit wissend, dann die konstituierende Sitzung einen Monat nach der Wahl terminiert. Sie hätte sogar direkt nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses stattfinden können.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 29 BetrVG, II. Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats Rn 6
Bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Terminierung der konstituierenden Sitzung muss der WV daher darauf achten, dass betriebsratslose Zeiten vermieden werden (Blanke u. a., Betriebsratswahl, Rn. 447; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 5). Droht das Ende der Amtszeit des bisherigen BR, ist die konstituierende Sitzung so schnell wie möglich, ggf. unmittelbar nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, anzuberaumen
Verwandte Themen
konstituierende Sitzung , 5 MA, nur 1 BR Mitglied, kein Ersatz, VWV=BRMitglied
ÄlterGuten Tag, wir sind 5 wahlbaren MA im Betrieb. Ich bin der Einziger, der sich als BR Mitglied aufstellen will. Es wird auch wahrscheinlich kein Ersatz geben. Ich soll auch vom BR in den Wahlvorstand
Nach der Wahl und vor konstituierende Sitzung zum Chef
ÄlterGuten Tag zusammen, Am 06.04.2022 hat unser Betrieb gewählt und am 12.04.2022 unsere erste konstituierende Sitzung. Der Chef ist aktuell etwas erbost, da seit 20.03.2022 die Corona Maßnahmen in den
Kann, darf, muss unsere konstituierende Sitzung wg. Ungültigkeit wiederholt werden?
ÄlterUnser Wahlvorstand hat gemäß BetrVG §29(1) die gewählten BR zur konstituierenden Sitzung eingeladen. Ein BR war zu dem Zeitpunkt in Urlaub. Ein Nachrücker wurde nicht eingeladen. 32 Tage später wird
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
ÄlterWir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und
Konstituierende Sitzung Betriebsrat - Wie lange kann man die konstituierende Sitzung nach hinten legen?
ÄlterWir sind aus dem 4-Jahres Rythmus raus geraten. Deshalb ist eine Neuwahl des BR für Mitte Juni angesetzt, um nicht im nächsten Jahr neu zu wählen. Nun ist dies natürlich mitten in der Urlaubszeit. Da