Erstellt am 12.08.2022 um 10:23 Uhr von celestro
Das ist so eine komplizierte Gemengelage, dass sich Max an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte.
Erstellt am 12.08.2022 um 10:54 Uhr von Kjarrigan
ich stimme celestro da zu
Man kann auch erst einmal in der Gewerkschaft NGG nachfragen.
ich kann nur schon mal sagen, dass der AG die 4 Tage natürlich nicht so plane kann / darf dass ALLE Feiertage immer auf Dienstfreie Tage fallen.
Ob es da aber eine genau definierte Zahl an Tagen gibt die er gewähren muss, kann ich nicht sagen.
Und auch wegen der 45 STd verteilt auf NUR 4 Tage würde ich mich mal erkundigen.
Erstellt am 12.08.2022 um 11:11 Uhr von celestro
"ich kann nur schon mal sagen, dass der AG die 4 Tage natürlich nicht so plane kann / darf dass ALLE Feiertage immer auf Dienstfreie Tage fallen."
darum geht es mMn aber auch nicht.
"Der Betrieb hat bis auf wenige Ausnahmen 7 Tage die Woche geöffnet, auch bspw. an Silvester und Weihnachten."
ich denke daher nicht, das der AG immer schaut, Max von den Feiertagen fern zu halten.
Erstellt am 14.08.2022 um 17:08 Uhr von Max_Mustermahnn
Nein, es geht nicht darum, dass der AG die Arbeitstage immer auf Nicht-Feiertage legt.
Im Prinzip ergibt sich die gleiche Frage bei einer normalen 5-Tage Woche, wie mit Feiertagen verfahren wird bzw. wie dies berechnet wird, wenn es keine fixen Arbeitstage gibt oder eben explizit auch an Feiertagen (inkl. Sonntagen) gearbeitet wird. Dazu muss es doch arbeitsrechtlich Standartregelungen geben, oder? Wer weiß was und kann helfen?
Erstellt am 15.08.2022 um 10:33 Uhr von rtjum
lieber Max,
die erste Antwort von celestro ist die, die Du dir genau anschauen solltest.
Was ich mich frage ist wie 4-Tagewoche und 45h zusammen passen bei einer gesetzlichen Arbeitszeit von maximal 10h pro Tag.
Erstellt am 15.08.2022 um 12:07 Uhr von Relfe
in der Gastronomier wird sich dieses Problem erfahrunsggem. negieren:
"ich kann nur schon mal sagen, dass der AG die 4 Tage natürlich nicht so plane kann / darf dass ALLE Feiertage immer auf Dienstfreie Tage fallen."
da wird eher an allen Freiertagen und an allen Wochenenden gearbeitet werden sollen (was auch nicht zulässig wäre)
Ersatztage für Feiertage und Sonntage "entfallen" ja, weil immer 2 freie Werktage pro Woche zur Verfügung stehen. (praktisch betrachtet)
https://www.resmio.com/spoon-bytes/arbeitsrecht-gastronomie/
den Urlaub muss nur einreichen an Tagen an denen er arbeiten soll oder für ganze Wochen sind es dann einfach 4 Tage (egal welcher Wochentag das wäre)
--> hier kommt es also auf den Dienstplan an
Urlaub gem. Gesetz sind 4 Wochen, also 4x4 = 16 Tage Urlaub pro Jahr.
An Sonn- und Feiertagen muss natürlich kein Urlaub genommen werden, da die per Gesetz frei sind.