Hallo Forum,

Max Mustermann arbeitet in der Gastronomie. In seinem Vertrag ist eine wöchentliche reguläre Arbeitszeit von 45h bei einer flexiblen 4-Tage-Woche festgelegt. Es gibt ein Fixgehalt ohne konkrete Regelung für einen Überstundenausgleich und es gibt keinen festen Arbeitsplan, dieser wird wenige Tage vorher variabel eingeteilt.
Der Betrieb hat bis auf wenige Ausnahmen 7 Tage die Woche geöffnet, auch bspw. an Silvester und Weihnachten. Wie verhält es sich mit gesetzlichen Feiertagen, wenn an diesen gearbeitet wird bzw. wenn bereits an 4 Tagen die Woche gearbeitet wird und sich zusätzlich ein Feiertag in der Woche befindet. Wie kann Max seinen Anspruch auf Freizeit- oder Lohnausgleich für Mehrarbeit berechnen? Max würde sich sehr über eure Antworten freuen. Vielen Dank und Grüße