4-Tage-Woche und wie berechnet man Feiertag
Hallo liebe Foren-Teilnehmer, wir haben eine 4-Tage-Woche mit 26h (40h=Vollzeit) und haben einen wahlweise zu legenden freien Tag. Wenn es jetzt in der Woche einen Feiertag gab, haben wir diesen aber nicht als freien Tag gezählt, sondern dann 3 Tage gearbeitet und 1 Tag als freien Tag gezählt. Nun will der AG, dass man dieses nicht mehr so machen kann. Wenn es einen Feiertag in der Woche gibt, dann soll der AN keinen weiteren freien Tag mehr nehmen. Was sagt dazu die Rechtslage?
Vielen Dank für wertvolle Tipps ??
Community-Antworten (8)
09.12.2022 um 15:11 Uhr
Sollte ein Feiertag auf einen Sonntag fallen, gibt es für die Arbeitnehmenden mit üblicher 5-Tagewoche auch keinen weiteren freien Tag. Bei uns (Konzern mit 2500 Mitarbeitende) haben auch Teilzeitkräfte feste Tagespläne (z.B. Mo-Do oder Mo, Mi-Fr oder ähnliches). Sollte einer der Wochentage auf einen Feiertag fallen, habe die für diesen Tag geplanten Kolleginnen/Kollegen natürlich frei. Die, die an diesem Tag nicht tätig sind, bekommen natürlich keinen zusätzlich freien Tag. So war auch das letzte Jahr sehr arbeitnehmerunfreundlich: 3. Okt., 31. Oktober (z.B. für die Brandenburger) fielen auf einen Sonntag, Heiligabend zwar auf Freitag, aber die Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende, usw.
09.12.2022 um 16:10 Uhr
Eine sehr arbeitnehmerfreundliche Regelung, die ihr da hattet. Was steht genau zur Arbeitszeit in eurem Arbeitsvertrag - am besten im Wortlaut?
09.12.2022 um 16:49 Uhr
Für einen Feiertag werden so viele Stunden angerechnet wie im Durchschnitt der letzten drei Monate an diesem Wochentag gearbeitet wurden.
09.12.2022 um 17:09 Uhr
da hängt davon ab wie der Feiertag liegt und dem Dienstplan. Wenn laut Dienstplan an dem Feiertag gearbeitet hätte werden müssen, dann ist der Feiertag eben frei und zählt als AT. Wer legt den den "freien Tag" fest und wann?
10.12.2022 um 19:01 Uhr
Vielen Dank für die vielen Antworten. Leider ist unser Fall wohl nicht ganz einfach, daher hole ich mal etwas aus: es betrifft nicht den ganzen Betrieb (10MA), sondern nur 2 Personen. Es gab hier bis September einen 50% Vertrag mit 20h für eine 5-Tage Woche. Durch sehr viele Überstunden gab es dann sehr schnell einen Zeitausgleichsregelung, mit der wir 1 Tag (4h) in der Woche frei nehmen konnten. Diesen haben wir dann gelegt, wie es uns passte. Ab September haben wir mehr Stunden (26h = 65%) und eine 4-Tage Woche (neuer Vertrag) Im Vertrag steht folgender Wortlaut: xxx wird als Angestellter in Teilzeit 65% mit einer regelmßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 26h an 4 Tagen/Woche eingestellt. ... Die wöchentliche Arbeitszeit wird in einem Dienstplan festgelegt und ist innerhalb der Büroöffnungszeiten zu leisten ...
Ich hoffe, die Situation ist jetzt etwas klarer geworden. Danke vorab :-) für Eure Meldungen!
10.12.2022 um 19:04 Uhr
Der Dienstplan ist nur im normalen Kalender festgehalten. 1 Person sollte im Büro sein und es wird nur festgehalten, wer an welchem Tag in der Woche "frei" hat.
12.12.2022 um 12:44 Uhr
Wenn das unregelmäßig wechselt, dann zählt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (siehe oben), wenn es regelmäßig die gleichen Tage sind zählt die Zeit, die regelmäßig an diesem Tag gearbeitet wird.
12.12.2022 um 14:25 Uhr
@seehas
was haben die 13 Wochen mit dem Urlaubsanspruch bzw. mit der Eingangsfrage zu tun? Die 13 Wochen beziehen sich doch auf das Urlaubsentgelt und nicht auf den Anspruch den Feiertag als Arbeitstag zu werten und somit einen Tag Urlaub in der Woche weniger zu "verbrauchen".
Hier geht es doch um die Frage: wann ist eine Feiertag als AT zu werten und wann als "sowieso freier WT"
da kommt es auf den Dienstplan an oder ggf. auf die Regelmäßigkeit an diesen WT zu arbeiten. Auch Regelmäßigkeit kann den Anspruch auslösen, wenn man immer an diesem WT arbeitet, dann gilt das i.d.R. auch in Wochen in denen dieser WT ein FT ist)
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