Erstellt am 09.08.2022 um 12:35 Uhr von dieschi
1. Müssen die MA für die Sonderschichten extra eingeteilt werden bzw. gefragt wer bereit ist eine Sonderschicht zu schieben?
2. Kommen die MA die diese "Prämie" nicht bekommen von sich aus "mal extra rein" oder werden sie eingeteilt bzw. gebeten zu kommen (Gleichbehandlung)?
Werf ich mal § 87 Mitbestimmungsrechte in den Raum:
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
10.
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
11.
Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
Ist zwar reichlich spät aber aus meiner Sicht wäre das ein Thema für eine BV und da §87 -> MBR würde ich beim AG mal nachfragen.
Erstellt am 09.08.2022 um 13:12 Uhr von BRMitgliedHans
1. Es wird gefragt wer bereit ist. Einige kommen dadurch natürlich sehr gern mal extra rein, nehmen Geld und Mehrarbeits-Stunden mit. Es wird damit Urlaub und im Endeffekt fehlende Belegschaft ausgeglichen. Anstatt jemanden einzustellen, lässt man die Mitarbeiter ausbluten und redet es sich mit dem Geld schön womit man extra lockt.
2. Es bekommen alle in der Abteilung dieses Geld, die bereit sind spontan rein zu kommen.
Bei keinem steht so ein "Rufbereitschaftszuschlag" jedoch im Arbeitsvertrag.
Erstellt am 09.08.2022 um 13:52 Uhr von xyz68
Nun, Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Habt ihr denn mitbestimmt?
Lage der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage ist mitbestimmungspflichtig.
Wie das dann genau zu Regeln ist, ob es Antrittsprämien gibt oder was auch immer kann man natürlich mit dem Arbeitgeber aushandeln und ggf. in einer BV festhalten. Allerdings hat man hier schlechte Karten, um etwas zu erzwingen.
Ich stelle mir grade vor, der Arbeitgeber will die Prämie nicht mehr zahlen und dann klagen einzelne AN auf betriebliche Übung. Das könnte interessant werden ? ?
Erstellt am 09.08.2022 um 14:12 Uhr von dieschi
"Nun, Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Habt ihr denn mitbestimmt?"
Ich glaube die Frage erübrigt sich @xyz68
"Bei keinem steht so ein "Rufbereitschaftszuschlag" jedoch im Arbeitsvertrag."
In einem AV würde ich das nicht platziert haben wollen, wenn dann in einer BV
Euer BR hätte bei der Einführung der Antritts-Prämie mit gestrecktem Zeigefinger darauf aufmerksam machen müssen da da noch jemand mitzureden hat - nämlich der BR.
"Anstatt jemanden einzustellen, lässt man die Mitarbeiter ausbluten und redet es sich mit dem Geld schön womit man extra lockt."
So lange er MA findet die das Spiel mitspielen.
Wie setzt sich euer jetziger BR zusammen, noch viele vom alten Gremium da?
Erstellt am 10.08.2022 um 14:15 Uhr von BRMitgliedHans
Wie setzt sich euer jetziger BR zusammen, noch viele vom alten Gremium da?
--> Ich würde mal sagen 50:50...
Wir haben ja damals überhaupt nicht mitbekommen dass solche Prämien gezahlt werden, das fand hinter unserem Rücken statt.
Erstellt am 10.08.2022 um 14:44 Uhr von dieschi
"Wir haben ja damals überhaupt nicht mitbekommen dass solche Prämien gezahlt werden, das fand hinter unserem Rücken statt."
Dann solltet ihr das Thema beim nächsten Monatsgespräch auf die Agenda nehmen und mit dem AG eine BV aushandeln die auch die Prüfung auf Neueinstellungen statt Sonderschichten enthält.
Wenn über einen Zeitraum von z.b. 3 Monate ein (zu verhandelndes) Maß an Sonderschichten geleistet werden musste, diese durch eine Neueinstellung zu verringern sind, oder so ähnlich.
Ihr müsst ja auch auf die Gesundheit der Belegschaft achten und durch andauernde Mehrarbeit kann die, je nach MA, auch gefährdet sein ;)