gerechte Sonderzahlung
AG möchte an ca. 9 MA eine Sonderzahlung auswerfen im Volumen von ca EUR 10.000. Er will aber einigen mehr, anderen weniger und anderen wiederum nichts zahlen, er will halt jeden Einzelnen nach seiner leistung belohnen, wobei natürlich der AB sagt, wer was und wie hoch erhält. Das fällt doch unter die MB, dsas ist klar. Aber ist die Differenzierung nach Leistung nicht ein korrektes Merkmal??
Community-Antworten (3)
29.07.2014 um 12:13 Uhr
Klar ist die diff. nach Leistung ein klares Merkmal.
Aber wer definiert Leistung? Und da bestimmt der BR mit, welche Kriterien dabei berücksichtigt werden, wer wie feststellt was gute, mittlere oder schlechte Leistung ist usw.
Kein Thema, das man da gerade mal über das Knie brechen kann. Hier muss man sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen.
Ihr solltet auf jeden Fall Eure Mitbestimmung geltend machen und Euch erst einmal vom AG erläutern lassen, wie er und nach welchen Maßstäben die Gelder verteilen will. Handelt es sich um einen Einzelfall würde ich im BR darüber diskutieren, ob das ganze ausgewogen ist und zustimmen bzw. Änderungen fordern.
Kommt das immer wieder vor, dass Ihr Leistungsprämien zahlen wollt, müsst Ihr Euch an eine BV heranwagen.
29.07.2014 um 13:21 Uhr
Aber macht das alles mit richtigem Fingerspitzengefühl, nicht dass der AG dann sagt: "Da bleibt die Kasse eben zu!"
29.07.2014 um 13:42 Uhr
wenn ich es richtig verstehe, ist die Differenzierung nach unterschiedlichen Leistungen aber doch rechtmäßig?? AG kann also sagen, der MA EUR 200, der andere MA 500, der garnichts. Die Zuteilung wäre dann doch sachgemäß, oder??
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