Erstellt am 16.03.2022 um 12:05 Uhr von rtjum
wenn das in einem TV geregelt ist, was sagt denn die zuständige Gewerkschaft dazu?
Für Gew-Mitglieder in dem Fall sicher einklagbar.
Erstellt am 16.03.2022 um 12:06 Uhr von celestro
Die Mitarbeiter schreiben, das sie die Zahlung nicht leisten möchten oder können? ;-)
In vielen Tarifverträgen sind Klauseln enthalten, das Sonderzahlungen etc. nicht / später geleistet werden müssen, wenn es den Betrieben schlecht geht.
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 16.03.2022 um 12:24 Uhr von Witzy
Es sind nur noch wenige Mitarbeiter in der Gewerkschaft...
Betriebsrat gibt's...
Was kann der Betriebsrat tun und an wen soll er sich wenden...
Die Geschäftsleitung sitzt auch leider nicht im Haus....
Erstellt am 16.03.2022 um 13:24 Uhr von celestro
Der BR sollte mal ganz fix an die GL herantreten. Das es einen BR gibt, die GL aber einen Brief an die MA schickt, geht mMn überhaupt nicht (es sei denn, der BR ist informiert und hat das "abgesegnet").
Erstellt am 16.03.2022 um 13:49 Uhr von moreno
Was kann der Betriebsrat tun und an wen soll er sich wenden...
Die Geschäftsleitung sitzt auch leider nicht im Haus....
Hmmmm aber PC, Telefon usw. sind nicht abgestellt bei Euch? :-)
Auch wenn man nicht in der Gewerkschaft ist kann es sein, dass die Mitarbeiter Anrecht auf ihre Sonderzahlung haben. Müsste man die Inhalte vom Arbeitsvertrag wissen. Aber wie schon beschrieben, wie alle Gehaltsbestände müssen die Mitarbeiter dies individuell einfordern. Sind das zufällig 350 Euro?