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Mitbestimmung bei Dienstplänen

D
DerWahnsinnige
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wir haben im TV stehen das die Arbeitszeit von Montag bis Sonntag ungleich mäßig verteilt werden darf.

Auch steht darin das wir 261 Tage im Jahr arbeiten dürfen müssen?

Wir, der BR bekommen einmal die Woche einen Plan für die darauf folgenden 2 Wochen, zur Mitbestimmung.

Dürfen wir dann Mitbestimmen und sagen, die Kollegen arbeiten in 14 Tagen maximal 10 Tage?

Oder müssen wir bis zu Jahresende warten?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.10.2013 um 11:34 Uhr

Die Verteilung der Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG (sogenannte erzwingbare Mitbestimmung).

Es liegt an Euch, JEDERZEIT von Eurem Recht gebrauch zu machen und eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit, Dienstplangestaltung zu fordern. Wie die Verteilung der Wochenarbeitszeit erfolgt, ist Verhandlungssache und es muss lediglich beachtet werden, das die Gesetze und Tarife eingehalten werden.

Also weg von dem jede Woche neu auf den Plan sehen und ja oder nein sagen, sondern hin zu einer grundsätzlichen Regelung, nach der die Pläne zu erstellen sind (und dann nur noch die Pläne auf Richtigkeit überprüfen).

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