Hallo zusammen,
ein Kandidat hat auf 2 Vorschlagslisten unterschrieben und wurde vom Wahlvorstand ordnungsgemäß gefragt, auf welcher Liste er bleiben möchte.
Der Kandidat hat sich für eine Liste entschieden.
Der Wahlvorstand hat sich noch nicht gemeldet, ob er die Liste, auf welcher er gestrichen wurde zur Wahl zulassen wird. Die Liste ist sonst in Ordnung.....
Ich habe bisher nirgends gefunden, ob es heibar oder unheilbar ist.
Gibt es dazu Rechtsgrundlagen und wenn wo?