Erstellt am 07.10.2011 um 07:31 Uhr von nicoline
Andys,
so ganz versteh ich Deine Frage nicht, was soll mit den 20 passieren?? Die bleiben auf der Liste stehen und die Beschäftigten haben die Wahl zwischen 2 Listen die sie wählen können. Nachdenken sollte man, vor Abgabe der Liste, immer über die Reihenfolge bzw. den Platz auf der Liste.
Erstellt am 07.10.2011 um 07:39 Uhr von Andys
Naja, ist es nicht so, das jeder AN der Wahlberechtigt ist auch wählbar ist? So und nun kann sich doch jeder der denkt ich möchte im BR tätig sein in die Vorschlagsliste eintragen, oder? Und das machen sagen wir eben 20 Mann. Alle habe von BR keine oder nicht viel Ahnung. Und nun kommt eben einer der hat 7 Leute mit Minderheitsmandat und legt seine eigene Liste vor. Bei 120 Mann dürfen 7 im BR mitmachen. Was passiert eben mit den 20 Leuten auf der ersten Liste? Gilt die in dem Moment mit allen 20 Kollegen als eigene Liste?
Erstellt am 07.10.2011 um 07:46 Uhr von Lernender
Hallo Andy,
nicht alle die wahlberechtigt sind sind auch wählbar. Die 20 Mitarbeiter, wenn sie denn auf einer Liste stehen sind eine eigene Liste und werden als Liste auch gewählt.
Erstellt am 07.10.2011 um 07:49 Uhr von nicoline
*Naja, ist es nicht so, das jeder AN der Wahlberechtigt ist auch wählbar ist?*
nicht ganz.
*So und nun kann sich doch jeder der denkt ich möchte im BR tätig sein in die Vorschlagsliste eintragen, oder?*
Auch nicht ganz. Besser würde es heißen: Es kann jeder, der denkt, er möchte sich im BR betätigen, um einen Platz auf einer Liste/einem Wahlvorschlag bemühen oder selber eine aufmachen. Der Listenführer kann nämlich sagen, Dich will ich nicht. Dann kann der Nichtgewollte aber wiederum eine eigene Liste aufmachen.
*Gilt die in dem Moment mit allen 20 Kollegen als eigene Liste?*
Ja, wenn sie alle formellen Anforderungen erfüllt.
Erstellt am 07.10.2011 um 07:49 Uhr von Keiner
Hat die Liste mit den 20 auch Stützunterschriften?
Erstellt am 07.10.2011 um 08:45 Uhr von gironimo
Wenn Kandidaten nicht wählbar sind, wird das der Wahlvorstand beim Einreichen der Liste sicherlich reklamieren. Wenn Ihr Euch nicht sicher seit, wer wählbar ist, fragt Ihr vielleicht vorher den Wahlvorstand. (siehe auch §§ 7 und 8 BetrVG. Diese Paragraphen beschreiben wer Wahlberechtigter ist und wer Wahlbarer ist)
Erstellt am 07.10.2011 um 08:48 Uhr von Andys
Ok, habe alles verstanden. Danke Euch allen.
Erstellt am 07.10.2011 um 12:00 Uhr von eveline
Hallo,
ersten nicht alle die ein Wahlrch haben sind auch wählbar, siehe Leiharbeitnehmer.
weiter, das Problem ist, dass die eine Liste mit den 20 Kandidaten, sofer diese eingereicht ist auf diesen Listenplätzen verbleiben. Dann ggf. nicht in den BR kommen, da sie auf den hinteren Listenplätzen stehen und bei Personenwahl aber ggf. in den BR gekommen wären.
Das fällt dann unter Pech gehabt da falsch vermutet und Liste ggf. zu früh eingereicht.
Aus diesen Gründen warten oft geschickte mit der Abgabe der Liste bis zum letzten Tag und letzte Möglichkeit.