Betriebsratswahl - was bedeutet Unterzeichner der Vorschlagsliste?
Hallo,
wer kann mir bei folgender Frage helfen.
Im § 6 der Wahlordnung heißt es: "Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen."
Wer ist mit Unterzeichner gemeint: die Bewerber (sprich Kandidaten) oder die Unterstützer einer Liste (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes)?
Danke und viele Grüße
Alexandra
Community-Antworten (7)
06.03.2010 um 23:10 Uhr
Alexa, Wer ist mit Unterzeichner gemeint: die Bewerber (sprich Kandidaten) oder die Unterstützer einer Liste (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes)? Der an erster Stelle eingetragene Bewerber ist der erste Unterzeichner dieser Liste und mit seiner Unterschrift zum Einverständnis der Kandidatur unterstützt er im Zweifel auch gleichzeitig die Liste.
06.03.2010 um 23:11 Uhr
Alexa, "Unterzeichner der Vorschlagsliste" der Kandidat (Bewerber)
06.03.2010 um 23:25 Uhr
ridgeback, es gibt tatsächlich Leute, die das anders sehen!
07.03.2010 um 09:30 Uhr
nicoline, mag sein. Ich so; Der Listenvertreter - entweder in der Vorschlagsliste so bezeichnet oder hilfsweise der Erstunterzeichner der Vorschlagsliste.
07.03.2010 um 09:42 Uhr
ridgeback, da bin ich ganz bei Dir! ;-))
07.03.2010 um 10:04 Uhr
...na gut, wie auch immer, mir ist jedenfalls noch nie zu Ohren gekommen, dass die WO so ausgelegt wird, dass der erste unterzeichnende Stützunterschriftler (außer Kandidaten) zum Listensprecher wird...
Mir schon;-)
07.03.2010 um 11:23 Uhr
Mir ist auch Vieles noch nie zu Ohren gekommen und trotzdem kann es stimmen.
Es ist ja ein Unterschied, ob es um den Namen der Liste geht oder um den Listenführer. Beim Namen der Liste nimmt der WV, wenn kein Name angegeben ist, die Namen der beiden ersten Bewerber.
WO §7: "(2) Der Wahlvorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten zu bezeichnen."
Was den Listenführer betrifft, heißt es in §6 eindeutig: "(4) Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen."
Und zudem ist in §27 bei den von Gewerkschaften eingereichten Listen eindeutig angegeben: "(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. Die Gewerkschaft kann hierfür eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer des Betriebs, die oder der Mitglied der Gewerkschaft ist, benennen."
Also geht die WO auch hier davon aus, dass der Unterzeichnete (=Stützunterschrift) der Listenführer wird, solange kein anderer angegeben ist.
Und zudem: wie begründet sich die Annahme, dass die Einverständniserklärung eines Bewerbers gleichzeitig als Stützunterschrift zählt?
Verwandte Themen
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
Hallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Alte Frage - Unterzeichner der Vorschlagsliste
Nochmals zu dieser Frage... Hallo, wer kann mir bei folgender Frage helfen. Im § 6 der Wahlordnung heißt es: "Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertrete
Rücknahme einer Vorschlagsliste nach der Frist für Einreichung möglich( nur zwei Listen wurden eingereicht) ?
Hallo, bei uns sind 2 gültige Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl eingereicht worden. Dadurch wurde vom Wv bestimmt, dass die Wahl als Listenwahl durchzuführen ist. Da alle unterzeichner eine der b
BR-Wahl Vorschlagsliste und Stützunterschriften nicht aneinander getackert - ist das ein unheilbarer Mangel ?
Hallo Zusammen, als Listenvertreter unserer Vorschlagsliste habe ich heute vom Wahlvorstand (der ausschließlich aus BR-Mitgliedern besteht und gegen unsere Liste ist) folgende Mitteilung bekommen.
Durchgestrichener Name auf eingereichter Vorschlagsliste - was ist zu tun?
Ich habe als Mitglied des Wahlvorstands über eine eingereichte Vorschlagsliste zu entscheiden. Dort ist ein durchgestrichener Name, derjenige hat seine geplante Kandidatur vor der Abgabe der Vorsc