Erstellt am 11.02.2014 um 15:22 Uhr von ickederdicke
Acnaib, habt ihr dzw. euer AG dem MA das BEM angeboten ? Dies kann auch die SBV anregen. Was sagt der event. vorhandene Betriebsarzt / medizinische Dienst ? Die Fürsorgepflicht des AG´s sollte auch eine Nichtannahme der Arbeitsleistung des MA sein, bis dies geklärt ist.Also quasi freistellen. Da du als SBV zuständig bist, gehe ich mal davon aus, das ein GdB vorliegt, da könnt ihr auch den Integrationsfachdienst einschalten , das Integrationsamt um Hilfen anfragen.
Erstellt am 11.02.2014 um 16:13 Uhr von gironimo
>aber der MA kommt auch nicht auf mich zu <
Dann solltest Du erst einmal auf ihn zu gehen und ihn zum Gespräch bitten.