Erstellt am 09.01.2007 um 12:32 Uhr von Angi1
Hallo Scarlett,
siehe dazu im SGB IX §§ 94 - 96.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.01.2007 um 12:34 Uhr von betriebsratten
In die Schwerbehindertenvertretung (SBV) oder in den Betriebsrat (BR)???
Erstellt am 09.01.2007 um 18:59 Uhr von scarlett
Hallo ,
danke für die Antwort . Im Moment bin ich schon als Stellvertretenes Mitglied im Betriebsrat . Aber durch ein Rundschreiben wurden jetzt Personen gesucht die sich für einen Posten als Vertrauens Person für die Behinderten zur Verfügung stellen !
Da im Moment kein Aktives Mitglied um deren Belange kümmert möchte ich mich darum bemühen !
Weiß aber nicht was da alles auf mich zu kommt .
Erstellt am 09.01.2007 um 19:08 Uhr von Bergmann
@ scarlett ,
Termine mit Arbeitsamt/Intregationsamt, Gespräche mit MA-die dir die Tränen in die Augen treiben , Gespräche mit MA , die dir die Zornesröte ins Gesicht treiben , Gespräche mit Chefs , die der Meinung sind Soziale Verantwortung ging 1989 mit der Mauer unter und noch viele andere schöne Sachen , wie MA , die dir ehrlich dankbar sind für deine Hilfe !!
Erstellt am 10.01.2007 um 08:05 Uhr von Dana
Hallo Scarlett,
ich noch mal, also habe ich dich richtig verstanden: Du bist Ersatzmitglied im BR. Jetzt - aus welchem Grund auch immer - hat der Wahlvorstand (wieviele Schwerbehinderte hat eigentlich eure Firma) - vor, eine neue Schwerbehindertenvertretung zu wählen und die suchen Kandidaten?
WEnn du dich für das Amt zur SBV zur Verfügung stellst, musst du vorher natürlich von den sb Mitarbeitern gewählt werden.
WEnn du dich aber als Ersatzmitglied des BR um die Belange der Behinderten kümmern möchtest, weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist.
Aber egal, auf dich wird folgendes zukommen:
deine sb Kollegen bei Problemen zu unterstützen (iss nicht immer so einfach)
dich vielleicht mal mit den Vorgesetzten rumärgern, die die rechte der sb MA nicht beachten
dich vielleicht mit dem arbeitgeber rumärgern, der deine rechte nicht akzeptiert und dir steine in den weg legt
naja, und dann noch die anträge an die ämter, z.b. wenn du MA beim Ausfüllen eines Antrags auf Feststellung einer Schwerbehinderung helfen wirst, diese anträge meistens negativ beschieden werden und du dann die MA wieder aufrichten musst und beim Widerspruch hilfst usw.....
Viel Erfolg!
LG Dana