Hallo Leute, mein Personalchef möchte mir untersagen, in den zuschlagspflichtigen Zeiten, also auch in der Nachtschicht SBV - Tätigkeit wahrzunehmen. Also ab 20.00 h nicht mehr. Das gefällt mir nicht, denn auch nachts kann ein schwerbehinderter Kollege mal ein Problem haben, oder ich muss angefallene Schreibtischarbeit erledigen. Ist das Behinderung der SBV-Arbeit? Auf was kann ich mich berufen?