Erstellt am 07.02.2014 um 17:22 Uhr von Oblatixx
Solange Cheffe nichts dagegen hat, warum sollten sie das nicht dürfen. Sie dürfen allerdings da drin keine Werbung machen oder in die Wahlhandlung eingreifen. Beobachten - ja.
Erstellt am 07.02.2014 um 17:25 Uhr von pemahu
außer dem Wahlvorstand und ggfls. stundenweise eingeteilten Wahlhelfern darf sich meiner Meinung nach niemand dort (länger) aufhalten - außer zum aktiven Wählen. Kandidaten könnten von der GL eine Abmahnung bekommen, wenn sie nicht am Arbeitsplatz sind. Falls unter den Kandidaten freigestellte BR sind, haben sie dort auch nichts zu suchen, da der Aufenthalt im Wahlraum nichts mit BR-Arbeit zu tun hat. r
Erstellt am 07.02.2014 um 17:27 Uhr von pemahu
@Oblatixx
woraus leitet sich ein Recht auf "Beobachtung" ab?
Erstellt am 07.02.2014 um 17:31 Uhr von Tommyh
Meiner Meinung hat keiner ausser dem Wahlvorstand dort was zu suchen! Auch für Betriebsräte gilt Kreuz machen und dann raus bis zur Auszählung.
Erstellt am 07.02.2014 um 17:42 Uhr von Oblatixx
> woraus leitet sich ein Recht auf "Beobachtung" ab?
Ich bin ehrlich, das war mehr Bauchgefühl.
Ich kenn das von hier, da kam auch hin und wieder einer vorbei und fragte, wie es denn laufe, ob alles im Zeitplan ist etc. Aber ok, in so einer relativ kleinen Firma ist das wahrscheinlich weniger störend, als woanders.
Aber ich bin lernfähig.
Erstellt am 07.02.2014 um 18:01 Uhr von pemahu
wenn hin und wieder einer vorbeikommt und fragt, wie es läuft, finde ich auch o.k. - nur ging es in der Frage um "sich laufend aufhalten" und anscheinend auch um KandidatEN (Plural).
Ich denke, wir sind einer Meinung - und Du brauchst nicht lernfähig zu sein!!!
Erstellt am 07.02.2014 um 21:03 Uhr von Laffo
n'Abend
..ist das Wahllokal ein rechtsbefreiter Raum..?
Wenn der AG es befürwortet, dass alle wahlberechtigten AN die Wahl beobachten...bitte schön!
Der WV kann dann natürlich, möglicherweise feststellen, dass die Wahl nicht mehr ordnungsgemäß durchfürbar ist...da die Wahlberechtigten nicht mehr frei, geheim & unbeoachtet ihr Wahlrecht ausführen können.
Der WV kann im Vorfeld den AG dazu auffordern eine aus Sicht des WV, ungehinderte Wahl zu gewährleisten. Der AN muss die Möglichkeit haben, sich umfassend vor der Abgabe seiner Stimme informieren zu können. Nach Abgabe der Stimme ist der Wahlvorgang für den AN abgeschlossen & er darf seinen Arbeitsvertrag wieder erfüllen.
Eine mögliche Wahlanfechtung dürfte auch nicht im Interesse eines AG sein!..alles kostet..
Erstellt am 07.02.2014 um 21:24 Uhr von Kölner
Der Wahlgang hat ungestört zu erfolgen. Also kann der WV auch die Dauerbeschäftigung wegschicken.
Jederzeit!
Erstellt am 07.02.2014 um 23:17 Uhr von Snooker
Ich dagegen denke mal das man nur den abgeschirmten Bereich, dort wo man sein Kreuzchen tätigt, frei von fremden Augen sein muss. Nicht aber der ganze Raum.
Erstellt am 08.02.2014 um 09:50 Uhr von gironimo
Ich bin da auch eher der Meinung von Kölner.
Ist doch klar, warum die Kandidaten da stehen - die wollen sich in Persona noch einmal als lebendes Wahlplakat in das Gedächtnis der Wähler rufen. Aus meiner Sicht stören sie deshalb nur. Stellt Euch vor, alle Kandidaten reihen sich dort auf.
Wahlwerbung im Wahllokal ist untersagt. Klar, werden die sagen, wir tragen ja kein Schild um den Hals ....
Also ich würde die Dauerbeobachter freundlich aber bestimmt bitten, den Raum bis zur öffentlichen Auszählung zu verlassen.
Erstellt am 08.02.2014 um 10:52 Uhr von Snooker
Ist aber klar das dies nur Meinungen sind.
Wenn ich Kandidat wäre und man wolle mich aus dem Raum verweisen, würde ich Fragen wo es denn steht das niemand anders in dem Raum sein darf; vorrausgesetzt der Bereich wo ich das Kreuzchen mache ist extra abgeschirmt.
Und den Vorwurf ich würde durch meine Anwesenheit Wahlwerbung machen, würde ich entgegnen das ich ja auch Mitarbeiter des Betriebes und nicht nu Kandidat sondern auch Wähler bin.
Erstellt am 08.02.2014 um 11:17 Uhr von Kölner
Snooker. Das ist keine Meinung, sonder. Wahlrecht.
Erstellt am 08.02.2014 um 11:19 Uhr von Tommyh
Der Wahlvorstand hat Hausrecht im Wahllokal wenn er meint das keiner im Wahlraum stehen soll der nicht grade wählt kann er von diesem Gebrauch machen.
Erstellt am 08.02.2014 um 12:37 Uhr von Snooker
Wie das Wort schon sagt. Wahlrecht. Weder beim Googlen, noch beim lesen in der Kommentierung des § 12 der Wahlordnung oder auch in meinem Wahlhelferbuch der NGG ist etwas davon zu finden das das keine dritten Personen im Wahlraum sein dürfen. Es heißt lediglich, der Wahlraum muss so gestaltet sein das eine geheime und demokratische Wahl möglich ist. Jeder Wähler muss daher seine Stimme unbeobachtet abgeben können. Es empfiehlt sich Wahlkabinen oder Wandschirme. Weiter heißt es, die eigentliche Wahlhandlung läuft wie bei Wahlen allgemein ab. Und da Frage ich mal, wart ihr schon mal auf einer Kommunalwahl? sind in diesen Räumen im Moment des ankreuzen nur der Wähler und der Wahlvorstand anwesend, oder stehen da nicht doch schon welche im Raum die in die Wahlkabine wollen?
Ich denke also es ist eher Wunschgedanke als Recht. Es sei denn es zeigt mir hier einer wo steht das man nicht in dem Raum sein darf wenn jemand anderes in einem abgeschirmten Bereich sein Kreuzel macht.
Erstellt am 08.02.2014 um 12:40 Uhr von Kölner
Du kannst ja wieder mal ein paar Mails versenden.
Entschuldige Rainer, aber das wird zu blöd.
Ich bin raus!
Erstellt am 08.02.2014 um 12:52 Uhr von Snooker
Zwingt Dich doch keiner hier zu diskutieren oder auch nicht.
Und wenn Du auf meine Mail an DJ anspielst. Den kann ich auch über Whatsap erreichen.
Erstellt am 08.02.2014 um 13:33 Uhr von Hoppel
@ ALL
Es ist so, wie Kölner sagt! Der WV hat das Hausrecht und kann jede Person des Raumes verweisen, die bereits von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht hat. Und von seinem Hausrecht sollte ein WV auch Gebrauch machen!
Die Stimmabgabe muss geheim und unbeeinflusst (d. h. ohne einen direkten Kontakt zwischen Wahlbeobachter und Arbeitnehmer) erfolgen können!!
Wahlbeobachter können sich VOR dem Wahllokal postieren, aber während der laufenden Stimmabgabe haben sie im Wahllokal NICHTS zu suchen.
Erstellt am 08.02.2014 um 13:50 Uhr von Snooker
Wobei ich dabei bleibe das es ne Sache der interpretetion jedes einzelnen sein kann. Manche haben sich schon beeinflusst gefühlt weil im Wahlraum ein Bild des AG an der Wand hing.
Hausrecht hin oder her...zeige mir einer wo eine Menschenmenge bei einer Wahl vor der Tür stehen bleiben muss dann einzeln eintreten, den Stimmzettel bekommt, wählt, den Stimmzettel in die Urne wirft und wo dann erst anschliessend der nächste den Raum betritt.
Von daher bleibt meine Aussage an den Fragesteller, ja es ist möglich das so verfahren wird.
Erstellt am 08.02.2014 um 15:07 Uhr von pemahu
@Snooker
ich sehe einen grundlegenden Unterschied, ob wartende Wähler eben "warten" oder ob Kandidaten "rumstehen". Im ersten Fall ist meine Wahlentscheidung völlig frei, im zweiten könnte ich mich als Wähler trotz der Abschirmung u.U. eher unwohl fühlen (Akustisches dringt ja dann evtl. auch gbei Kreuzchen machen an mein Ohr). Dazu kommt bei allgemeiner Betrachtung der Zeitfaktor: Ein Wartender ist rel. schnell wieder draußen, ein Rumstehender kaum - wie gesagt, wenn sich einzelne Kandidaten mal 2 Minuten blicken lassen und kurz nachfragen, wie es so läuft mit der Beteiligung o.ä. würde ich als WV noch nicht von meinem Recht des "Rauswerfens" Gebrauch machen, insbesondere nicht, wenn gerade keine Wähler im Raum sind!
Erstellt am 08.02.2014 um 17:04 Uhr von Tommyh
Zudem wär es ja peinlich wenn man es nötig hat sozusagen als lebendes Werbeplakat da um Stimmen zu buhlen bei soeinem würde ich garantiert kein Kreuz machen!
Erstellt am 08.02.2014 um 17:55 Uhr von Snooker
Ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Antwort zur Frage die hier gestellt wurde. Und da ist ganz klar, ja sie dürfen........
Erstellt am 08.02.2014 um 18:36 Uhr von Kölner
Ne Rainer
Holzweg und mal wieder verrannt
Erstellt am 08.02.2014 um 19:47 Uhr von Snooker
Dann gehen wir diese eine Frage hier von Boisheim doch mal kronologisch, langsam und in Zeitlupe durch. Kein wenn, hätte und aber was irgendwo in einem anderem Betrieb in Deutschland gemacht wird oder werden könnte. Und dann sag mir wo ich mich verrannt habe. Aber bitte nur hier bei @Boisheim´s Frage bleiben und nix anderes.
<Betriebsratswahl dürfen während der Wahlen außer dem Wahlvorstand und den Aktuven Wählern, ander Personen. Sich im Wahlraum aufhalten ?<
Hier ist meine Antwort: Ja sie dürfen, weil kein Gesetz oder Verordnung generell verbietet das sie da anwesend sein DÜRFEN.
<Anscheinend ist es bei uns üblich , dass vor allem die Kandidaten laufend sich darin aufhalten<
Hier ist meine Antwort. Ein Wahlvorstand führt die Wahl durch. Im vorliegendem Fall scheint der Wahlvorstand, scheint (und hier halte ich mich an dem "Anscheinend" von Boisheim´s Frage) hat der Wahlvorstand keine Organisationsrichtinie erlassen, was das betreten einzelner AN während der Wahl im Wahllokal betrifft. Hält sich der Wahlvorstand an die Vorschrift die lediglich besagt das ein Wahllokal zugänglich sein muss und das der Bereich wo man sein Kreuzel macht so gestaltet sein muss das niemand sehen kann wo man sein Kreuzel macht. Dies können Wahlkabinen oder Trennwände sein. (Deshalb kommt auch Tommyh´s Aussage nicht hin, den auch durch einer Trennwand aus Pappe könnte ich jemanden Stimmlich beeinflussen.
Wieder zurück zum ersten Satz meiner Antwort und kopiere mal ebend was rein.
Organisation der Wahllokale
Die „räumliche Vorbereitung“ auf den Wahltag der Betriebsratswahl muss bereits vor dem Aushang des Wahlausschreibens beginnen. Setzt doch § 3 Abs. 2 Nr. 11 WO (für Kleinbetriebe: § 31 Abs. 1 Nr. 11 WO) eine verbindliche Festlegung zu Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe voraus. Entsprechendes gilt für Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 13 WO (für Kleinbetriebe: § 31 Abs. 1 Nr. 15 WO). Der Wahlvorstand muss deshalb die Wahlräume langfristig festlegen und „buchen“. Kommt es hierbei zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die eine Raumverlegung unumgänglich machen, muss das Wahlausschreiben entsprechend korrigiert werden.
Das ist ein Muss
Ein Sollte wäre, wenn der Wahlvorstand festlegen würde das alle Wähler(was auch Kandidaten sein können) das Wahllokal nicht eher betreten dürfen bis der eine Wähler der gerade im Raum in der Wahlkabine ist, den Raum wieder verlassen hat. (wobei es dann wiederum wiedersinnig wäre in einem Wahllokal einen abgetrennten Raum ein zu richten).
Der Wahlvorstand wollte dies hier wohl anscheinend nicht so, demnach ist meine Antwort richtig.
Nun beweise mir einer das Gegenteil.
Erstellt am 08.02.2014 um 20:10 Uhr von pemahu
Ja, es steht zwar nirgends exlizit ein Verbot, aber die Kategorien "frei", "unbeobachtet", "unbeeinflusst" sind grundlegend.
Läßt ein WV sie (Dauer"beobachter") gewähren, "dürfen" sie - vielleicht. Dann sehe ich aber eine Möglichkeit, dass ein sich gestört fühlender Wähler ggfls. die Wahl anzufechten versuchen könnte. Also sollten WV sie nicht gewähren lassen -> Antwort: Unter einem ordnungsgemäß handelnden WV dürfen sie nicht.
War das genügend in Zeitlupe? Und ich würde sagen: Schon verrannt!
Erstellt am 08.02.2014 um 20:45 Uhr von Snooker
nix verrannt
genau aus dem Grund hatte ich extra geschrieben, ohne wenn hätte und könnte. Einfach nur die Buchstaben lesen die der Fragesteller geschrieben hat und nicht was sein könnte.
So hast du es dann Eingangs auch richtig erfasst das es nirgends explizit Verboten ist.
Denn jetzt nur mal rein die Möglichkeit deines zweiten Absatzes @pemahu
Es wird gewählt und der WV verbietet es zunächst nicht das Personen im Wahlraum sind während jemand seine Kreuzchen im abgeschrimten Bereich macht. Die ersten 20 Leute haben ihr Kreuzchen gemacht obwohl Personen anwesend waren. Der 21 fühlt sich gestört und beeinflusst weil dies Personen ja auch Kandidaten sind. Er geht zum Wahlvorstand und sagt gehen die nicht raus kann ich nicht ankreuzen und ich fechte die Wahl an. Der Wahlvorstand will die Personen nu rauswerfen. Nu kommen aber die ersten 20 Wähler an und sagen, wenn diese Vorgehensweise des entfernen der Personen während der Wahl aus dem Wahlraum als Beeinflussung und Vorteilnahmen der Liste ist deren sie angehören, ist es nun eine Vorteilnahme der zweiten Liste (die hier als Zuschauer oder Wartenden nicht anwesend
ist). Wird hier nämlich mitten in der Wahl öffentlich suggeriert das die Anwesenheit der Personen die ersten 20 MA beeinflusst haben könnte ihr Kreuz bei Liste eins zu machen, könnte es den Rest beeinflussen, so das alle restl.200 MA ihr Kreuz bei Liste zwei macht.
Siehste nun warum ich meinte ohne wenn und aber? Wenn dann muss sowas vorher bekannt sein, das nur der jeweilige Wähler den Raum betreten darf. Ansonsten hat jede Seite einen Anfechtungsgrund; und ergo ändere nicht während der Wahl
Hoffe das war langsam genug und ich brauch nix zoomen. Navi fux auch noch ?
Also nur bei dem gefragtem Text bleiben, denn ansonsten könnte man sich mit Beispielen tot schmeissen und käme auch nicht weiter.
Erstellt am 08.02.2014 um 20:57 Uhr von Justizia
Ich würde wieder ein Ministerium anschreiben snooker. Und teile denen deine Meinung mit. Die brauchen auch mal was zum lachen.
Erstellt am 08.02.2014 um 21:00 Uhr von Tommyh
Gut also wenn sich andere Personen im Wahlraum aufhalten ist dies nicht verboten aber der Wahlvorstand kann sie rauswerfen! Aber was ist wenn ein Wähler später sagt ich fühlte mich durch die Anwesenheit der Betriebsräte untere Druck gesetzt? blöder Start für einen Betriebsrat!
Erstellt am 08.02.2014 um 21:03 Uhr von Oblatixx
Und warum muss alles immer ins Lächerliche gezogen werden, statt einer ordentlichen Antwort hier?
Egal, wir vertreiben keinen aus dem Wahllokal. Ist eh keiner da, weil auch die Arbeit wartet ...
Erstellt am 08.02.2014 um 21:10 Uhr von Snooker
Ach Oblatixx solche saudummen Sprüche sollten wir einfach überlesen. Die kamen hier schon immer, sind immer da und werden auch in 10 Jahren noch da sein, auch wenn der Verfasser durch solche Äusserungen zeigt noch nicht mal den Verstand eines 10jährigen zu haben.
Tommyh
Das ist ja die krux an der ganzen Sache. Wenn man so etwas vor hat vor der Wahl so ankündigen das es jeder MA mit bekommen kann vor der Wahl, aber nie während der Wahl.
Erstellt am 08.02.2014 um 21:16 Uhr von Justizia
Ach snooker. Das setzt voraus, daß du dich nicht wie ein Kind verhältst. Aber leider ist dein Niveau nach wie vor nicht über das eines trotzigen, dummen Kleinkindes hinausgekommen. Du bist hier der beste Witz.
Aber du gehst bestimmt gleich wieder zum LKW oder zu der Frau und dem Sohn.
Das ist so unterirdisch.
Erstellt am 08.02.2014 um 21:23 Uhr von Oblatixx
@Justizia
Aus welcher Grotte kommst Du denn gekrochen? Machst hier einfach Leute runter, die ihre Meinung sagen (ist ja immerhin ein Forum) aber trägst auch gar nichts zum Thema bei.
Auf Dich haben wir gewartet!
Erstellt am 08.02.2014 um 21:43 Uhr von Snooker
Können solche Leute andere überhaupt runter machen. Solche Weibsen könnten aussehen wie.....ääääähm Claudia Schiffer oder so da würd sich bei mir nix regen. Dann lieber die einfachen die per richtigem Nick zu dem stehen was sie schreiben. Ansonsten sind sie so hohl wie das Abflussrohr auf der Toilette...auch wenn das selbe nach dem Geschäft durch geht.
Erstellt am 08.02.2014 um 23:39 Uhr von ActionHero
Snooker, jetzt lass uns aber einmal bei einer halbwegs vernünftigen Sichtweise bleiben.
Ein WV hat sicherzustellen, dass die Wahl störungsfrei abläuft. Angelehnt an übliche Wahlnormen, sorgt der Wahlvorstand für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und steuert einen ev. entstehenden Andrang durch entsprechende Maßnahmen.
Zur weiteren Norm gehört auch, dass ein Wahlraum kein Pausen oder sonstiger Aufenthaltsraum ist und ausschließlich dem Zweck einer ungestörten Durchführung einer Wahl dient. Also im besten Sinne ein Durchgangsraum ist.
Ein WV hat auch sicherzustellen, dass ein Wähler weder behindert noch in irgendeiner Form in seiner Entscheidung beeinflusst wird. Dies gebieten schon die ungeschriebenen Wahlgrundsätze.
Eine Verletzung des Grundsatzes der gleichen Wahlchancen für alle Wahlbewerber ist demnach verletzt, wenn hier nicht allen Bewerbern die gleichen Chancen eingeräumt werden. Da davon ausgegangen werden kann, dass anwesende Bewerber schon aufgrund ihrer Anwesenheit eine gewisse Beeinflussung bewirken können, die ev. nicht allen Bewerbern möglich ist, wäre ein WV hier nicht nur dem Grundsatz nach, sondern auch aus Fährnisgründen dazu verpflichtet, die Anwesenheit von Bewerbern auf den Zeitraum der Stimmabgabe zu beschränken.
Auch die Vorgabe des Gesetzes, dass auch zur Verhinderung von Manipulationen immer zwei Personen vom WV oder zumindest zusätzlich ein Wahlhelfer neben einem vom WV im Wahllokal sein muss, zeigt auf, dass hier nicht von einer Massenveranstaltung, sondern eher von einem geregelten Durchgangsverkehr ausgegangen wird.
Wäre dem nicht so, dürften zwei Personen kaum in der Lage sein, den ganzen Ablauf permanent zu überwachen.
Was zur folge hätte, dass dann auch die Möglichkeit von Manipulationen potenzial steigen dürfte.
Hier gibt es noch so einiges, was zu berücksichtigen wäre, es sollte aber ausreichen jedem verständlich zu machen, dass auch hier kein uneingeschränkter Freiraum besteht.
Erstellt am 09.02.2014 um 09:39 Uhr von Snooker
@ActionHero
Da gebe ich Dir ja auch ohne wenn und aber recht. Nur wenn einige hier schon so von der eigentlichen Frage abschweifen, dann kann ich auch solche Fallgestaltungen benennen.
Für mich bleibt ganz klar, ein Wahlvorstand sollte dies im Vorhinein klären dann ist dies in Ordnung.
Hier in dem Fall hat der Wahlvorstand es auch geklärt, indem er da kein Prozedere festgelegt hat und demnach ist meine Antwort richtig; Wohlbemerkt, nur auf die Frage bezogen.
Erstellt am 09.02.2014 um 09:50 Uhr von Justizia
Mist erzählen, sich entblöden und dann so tuen, als wenn man im recht sei. Dummfug, snooker.
Du bist zu oft hier, gehe zu deiner Frau .
Erstellt am 09.02.2014 um 10:38 Uhr von Tommyh
@justizia wo bist Du denn ausgebrochen? Es geht Dich doch nix an wieviel hier einer seine Meinung vertritt geh mal lieber in Dein Neandertal zurück!
Erstellt am 09.02.2014 um 12:29 Uhr von Oblatixx
@Justizia:
Wenn ich so überlege, dass Du hier frei deine Blabla äußern darfst und dann nachdenke, bei der Bundeswehr schießen sie auf Scheiben ...
Egal, sonst werd ich wieder gelöscht.
Also dürfen "Beobachter", solange sie die Wahl nicht beeinflussen und solange der Wahlvorstand nichts dagegen hat, im Raum verharren. Hausrecht hat der Wahlvorstand!
Erstellt am 26.02.2014 um 12:50 Uhr von TechMan
1. Hat Boisheim noch gar nicht gesagt ob ihm die Antworten bisher geholfen haben.
2. Beleidigungen bringen hier keinen weiter. Kann man so Spinner wie Justizia nicht einfach ignorieren? Die ärgern sich dann mehr wie ihr.
3. Unsere Situation:
WV und alle Wahlhelfer bestehen komplett aus Liste 1. Ich bin Liste 2.
Darf ich mich jetzt dort aufhalten, damit ich das Gleichgewicht der Beeinflussung wieder herstelle?
Und bitte: Keine Beleidigungen und nur, wer das auch mit Nachweis belegen kann.
mfg
Erstellt am 26.02.2014 um 22:37 Uhr von Farce
Ja, das ist so eine Sache mit dem Nachweisen.
Wenn es den Ablauf nicht stört, du keine aktive Beeinflussung betreibst und ansonsten auch genug Platz zum Ausbreiten der Ruheliege vorhanden ist, dürfte dir der WV (hier aber nur aufgrund von Fairnessgründen), kein Platzverbot aussprechen dürfen. Das Recht hierzu hätte er, zumindest während des Zeitraumes der Stimmabgabe, allerdings schon.
Ich würde jetzt aber nicht unbedingt beigehen und dieses aufgrund eines Gleichgewichts einfordern, da hiermit dann ja auch gleichzeitig eine zumindest unterschwellige Unterstellung einhergeht.
Erstellt am 26.02.2014 um 22:42 Uhr von Snooker
Habe ich doch alles schon gesacht sachte ich