Betriebsratswahl
Hallo, wir sind zur Zeit ein Betrieb mit 47 Mitarbeitern. Hatten auf der Wählerliste 5 Mann zur BR-Wahl stehen. Einfaches Wahlverfahren.Keine Liste. das Ergebnis ging so aus Nr. 1 32 StimmenNr.2 24 Stimmen und Nr. 3 und 4 hatten jeweils 22 Stimmen.Nr. 5 hatte 10 stimmen. Da wir ja ein dreier Gremium wählen mussten ,hätte ja nun das Los entscheiden müssen. Jetzt hat einer von den beiden die Stimmengleichheit hatten freiwillig auf seinen Sitz im BR-verzichtet.Ist also freiwillig nur Ersatzmitglied. Ist das so rechtens mit der Absprache von den beiden oder hätte auf jedenfall gelost werden müssen. Zudem hätte der Gewählte der verzichtet hat komplett auch als Ersatzmitgliede gestrichen werden sollten.
Community-Antworten (4)
25.03.2022 um 13:19 Uhr
Die Absprache ist nicht zulässig, es hätte z.B. durch Losen die Reihenfolge bestimmt werden müssen.
"Zudem hätte der Gewählte der verzichtet hat komplett auch als Ersatzmitgliede gestrichen werden sollten."
Wer das Amt nicht annimmt, ist komplett raus, ja. Sehe den Punkt hier jetzt aber nicht.
25.03.2022 um 13:20 Uhr
So eine Kungelei geht gar nicht!
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Es muss gelost werden.
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Bei Verzicht auf das BR-Amt ist man raus. Freiwillig Ersatzmitglied werden geht nicht.
Der Kollege hätte die Auslosung abwarten sollen.
25.03.2022 um 13:20 Uhr
Das ist falsch gelaufen.
In solchen Fällen entscheidet das Los wer den Sitz bekommt. Erst danach werden die Gewählten informiert und können dann das Amt annehmen oder ablehnen. Ein "ich wär lieber EBRM" gibt es aber nicht. Entweder man ist drin oder draußen.
25.03.2022 um 14:20 Uhr
treiben wir die Kungelei doch auf die Spitze: Wenn es, außer dem WV und den beiden Kandidaten, noch niemand weiß, schreibt der WV in das Protokoll der Wahl, dass gelost wurde...
Jetzt renn ich ganz schnell weg bevor ich gesteinigt werde. Das wäre natürlich komplett falsch!!!!!! Was meine Vorredner gesagt haben ist richtig und dem ist nichts hinzuzufügen.
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