W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminar besucht während Arbeitsunfähigkeit

M
mcedeka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr wissenden Ich hab mal wider eine blöde Frage. Mir hat ein AN geschildert das er bei einem Pflicht Seminar vom AG das auch von ihm bezahlt wird teilgenommen hat während er Arbeitsunfähig getrieben war. Nun bekommt er die Stunden nicht gutgeschrieben. (die Arbeitsunfähigkeit bezog sich nur auf eine Hand die zur zeit des Seminar keine nennenswerten Probleme bereitet hatten) AN „Ob ich zu Hause rumm sitzte oder auf dem Seminar, da war mir das Seminar lieber“

Bekommt er seine Stunden oder nicht?

War er überhaupt Versichert? Vom AG oder Krankenkasse Danke im Voraus :)

7.129023

Community-Antworten (23)

N
Nubbel

25.01.2014 um 19:49 Uhr

er war in der entgeltfortzahlung. warum sollte die stunden doppelt bekommen?

K
Kölner

25.01.2014 um 19:51 Uhr

Wie kommt man auf die Idee, den AG so offensichtlich betrügen zu wollen (oder die Sozialversicherung)?

M
mcedeka

25.01.2014 um 20:09 Uhr

Hab ich mir gleich gedacht, die sache war zimlich an den Haren gezogen... Aber wie war er jetzt Versichert?

S
Snooker

25.01.2014 um 20:14 Uhr

ääääääääähm Veto ich würde die ersten beiden Antworten nicht so unterstützen.

Gehe ich früher zur Arbeit als wie meine AU mit Entdatum ausgestellt ist melde ich mich ja auch im Betrieb wieder als arbeitsfähig an. Also verliert die AU Bescheinigung mit Arbeitsaufnahme (hier Antritt zum Seminar das vom AG gebucht und bezahlt wird) ihre Gültigkeit zur Arbeitunfähigkeit und man zählt als Gesund. Probleme könnte der AN hier kriegen wenn das Seminar zu Ende ist und erscheint dann einfach nicht wieder tags darauf auf seinem Arbeitsplatz. Dann nämlich könnte es eine Arbeitsverweigerung sein, die eine fristlose Kündigung begründen könnte. Um deine Frage zu beantworten, ja er müsste die Stunden vergütet bekommen, wenn er nach dem Seminar nicht ohne gültige AU wieder in den "Krankenstand" gegangen ist. Und ja er war versichert.

N
Nubbel

25.01.2014 um 20:19 Uhr

ach snooker, arbeitsunfähig bedeutet nicht gleich seminarunfähig

S
Snooker

25.01.2014 um 20:25 Uhr

@Nubbel Bin ich Deiner Meinung wenn es um BR Semi geht. Hier gehe ich aber einfach mal davon aus das es ein Siminar ist das zum ausgeübten Beruf gehört. Sollte dem nicht so sein zihe ich meine Aussage gerne zurück.

M
mcedeka

25.01.2014 um 20:33 Uhr

Stimmt Seminar vom AG und er hatte eine länger gültige AU ist danach auch wieder in den Krankenstand geganngen.

S
Snooker

25.01.2014 um 20:42 Uhr

@mcedeka Wenn die Sache nicht offiziell ist sollter der AN sich ganz still verhalten und eben akzeptieren das er hier keinen Lohn erhält. Will er ärger machen, kann der den wie oben beschrieben vom AG erhalten. Ratet euren MA demnächst im Krankenstand an keinem solchem Seminar teil zu nehmen.

P
paula

25.01.2014 um 21:26 Uhr

was heißt denn bitte nicht vergütet? Erhält er Entgeltfortzahlung? Wenn ja sollte es ja wohl kaum einen Unterschied geben...

N
nicoline

25.01.2014 um 22:07 Uhr

Nun bekommt er die Stunden nicht gutgeschrieben. Im Rahmen der Entgeltfortzahlung müssen die Stunden, die für den Tag geplant waren gut geschrieben werden. Doppelt gibt es sie nicht, warum auch? Wenn er nicht krank geschrieben gewesen wäre, hätte er ja auch nur einmal die Stunden angerechnet bekommen. Wie kommen die Menschen bloß darauf, dass ihnen bei Krankheit in so einem Falle die doppelte Anzahl der Stunden zustehen könnte?

die Arbeitsunfähigkeit bezog sich nur auf eine Hand die zur zeit des Seminar keine nennenswerten Probleme bereitet hatten Warum ist er dann nicht wieder arbeiten gegangen?

N
Nubbel

26.01.2014 um 01:12 Uhr

tja, kann man mit einer gebrochenen hand in der pflege im krankenhaus arbeiten? eher nicht. aber die vorgeschriebene fortbildung kann man auch au machen.

wie verbohrt seid ihr denn?

A
ActionHero

26.01.2014 um 01:55 Uhr

Hier hat Nubbel ja wohl zu Hundert Prozent recht.

Eine AU wird niemals durch eine dennoch mögliche Tätigkeit ungültig, erst recht nicht, wenn dieses mit Wissen des AG geschieht. Selbst wenn einer arbeitsunfähig ist, heißt das noch lange nicht, dass hiermit automatisch auch eine Untätigkeitsverpflichtung vorliegt.

G
gironimo

26.01.2014 um 10:02 Uhr

Also es war ein Seminar der betrieblichen Fortbildung. Der AG hat den Kollegen da hin "delegiert". Dann kam die AU. Was geschah dann? Hat der AN mit dem AG darüber gesprochen, dass er das Seminar besucht und hat der AG dies akzeptiert? Hat ggf. ein Arzt was dazu gesagt oder war klar, dass die Einschränkung nicht beim Seminarbesuch hindert?

AU heißt doch nur, dass man nicht in der Lage ist, wegen einer Gesundheitseinschränkung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nach kommen zu können. Jetzt findet aber ein Seminar statt, das zu besuchen seine Pflicht wäre und ganz andere Voraussetzungen für die Erbringung der Arbeitsleistung bestehen (Hand wird beim zuhören nicht gebraucht). Und wenn dann noch der AG dies so gebilligt hat!

Also so ohne weiteres würde ich da jedenfalls nicht zu dem Schluss kommen, dass er die Zeit nicht gutgeschrieben bekommt. Allerdings nun auch nicht doppelt. Hat er denn tatsächlich einen Nachteil?

Ihr solltet die Details des Falles noch einmal mit dem AG besprechen.

N
nicoline

26.01.2014 um 11:37 Uhr

Ich habe in der Frage von mcedeka nichts gelesen, dass es um Arbeit in der Pflege geht. Wichtig ist hier doch tatsächlich, ob der Beschäftigte durch die "Nichtgutschrift" einen wirklichen Nachteil hat, was aus der Fragestellung auch nicht hervorging. Ja, ich hätte vor meiner Antwort vielleicht noch Gegenfragen stellen sollen. Wäre ja schön, wenn mcedeka sich noch mal meldet, um etwas Licht in das Dunkel zu bringen.

N
Nubbel

26.01.2014 um 12:37 Uhr

wir können auch den maurer, gärtner, schlosser, mechantroniker, masseur, friseur, oder dachdecker annehmen, der mit einer defekten hand nicht arbeiten aber zuhören kann. nichts desto trotz bekommt er die stunden nicht gutgeschrieben.

S
Snooker

26.01.2014 um 12:42 Uhr

Ich weiß gar nicht was hier wieder versucht wird zu diskutieren. Seit wann kann ein AG sagen, auch wenn du am Arbeitsplatz nicht arbeiten kannst, kannst du trotzdem mit zum Seminar fahren. Er kann dies höchstens vorab ärztlich feststellen lassen. Tut er dies erübrigt sich aber auch die Angelegenheit der Bezahlung die man am Seminar verbringt; denn erbringe ich für den AG eine bestimmte Leistung hat er diese zu vergüten. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere steht schon in meiner Antwort 4.

M
mcedeka

26.01.2014 um 12:47 Uhr

Erst einmal danke für die Beteiligung. Es handelte sich hier um ein Tages Seminar was wirklich keinen (richtigen) Nachteil bedeutet. Es kam die Frage nur auf ob er die Stunden Gutgeschrieben bekommt oder nicht. Ich habe Ihm gesagt das es meiner Meinung auf seiner Freiwilligkeit beruht das Seminar besucht zu haben und er keine Stunden bekommt. Er hätte das Seminar genauso gut besuchen besuchen (nachholen) können wenn er wieder gesund ist. Da ich auf die schnelle nichts Rechtliches gefunden habe, ist es in dem fall wohl eine Grauzone. Da die Sache eine eher unbedeutende ist und der AN keine Schlafenden Hunde wecken möchte, bleibe ich bei meiner oben beschriebene Meinung (Freiwillig). Es hat mich dennoch interessiert ob es da irgendwelche Richtlinien gibt.

S
Snooker

26.01.2014 um 12:54 Uhr

@mcedeka Denke Du hast ihm da genau den richtigen Rat gegeben.

N
Nubbel

26.01.2014 um 12:55 Uhr

es ist doch toll für den arbeitgeber, dass der kollege dazu bereit war. dadurch fehlt er nicht noch einmal am arbeitsplatz wenn er wieder arbeitsfähig ist.

snooker, kannst du oder willst du nicht verstehen, dass der kollege bezahlt wurde?

S
Snooker

26.01.2014 um 13:07 Uhr

Nubbel und Du kannst von hier aus in den Abrechnungsmodus es Unternehmens rein guggen was die zuständige Personalsachbearbeiterin dort bezüglich Krankeit oder nicht für den Tag eingegeben hat an Schlüsselzahl. Na toll.

N
Nubbel

26.01.2014 um 13:30 Uhr

vll solltest du seltener saunieren ..... ???????

N
nicoline

26.01.2014 um 13:41 Uhr

man könnte auch von einer Tätigkeit ausgehen, die, unter Schonung der Hand, die ja eh keine Probleme gemacht hat, trotzdem hätte ausgeübt werden können.

Mag sein, dass meine Frage jetzt erbsenzählerisch ist, aber, für mich ist die Antwort von mcedeka nicht zufriedenstellend.

mcedeka, könntest Du vielleicht noch mal genau beantworten, ob der betreffende Kollege die Zeit des Seminars zu der erfolgten Entgeltfortzahlung und damit einhergehender Stundengutschrift "zusätzlich" gutgeschrieben haben wollte?

S
Snooker

26.01.2014 um 13:54 Uhr

Wollen wir das nicht hoffen nicoline. Denn dann dürfte die Person die die Abrechnung macht ein Problem haben. Bei Entgeltfortzahlung wird im Abrechnungssystem eine bestimmte Schlüsselzahl eingegeben. Der Rest erfolgt dann im System, ähnlich der wenn Funktion im Exel, automatisch. Das heisst natürlich das auch keine Zeit- oder Stundengutschriften, so erfolgen können, sondern das dies dann von der Person die davor sitzt manuell erfolgen muss. Die Person die die Anfrage gestellt hat, hat ja nur die Frage gestellt ob sie die Zeit des Seminares gut geschrieben bekommt. Würde sich im Falle das die Zeit gut geschrieben würde die Frage stellen was die Person in der Abrechnung da angestellt hat. Aber das auch nur noch so am Rande, denn ich denke für mcedeka ist die Frage beantwortet. Und für mich an dieser Stelle auch.

Ihre Antwort