Erstellt am 15.03.2006 um 15:44 Uhr von DocPille
Da gibt es eine Möglichkeit über die Krankenkasse,es stehen jedem Elternteil 10 Arbeitstage pro Jahr zu,zur Plfege eines kranken Kindes.
Die Krankenkasse übernimmt dann zu ca.80% die Kohnkosten.
Erstellt am 15.03.2006 um 16:00 Uhr von Powerpetra
Danke DocPille,geht diese Information dann direkt vom Arbeitgeber zur Krankenkasse oder muß der AN dies veranlassen?
Erstellt am 15.03.2006 um 16:03 Uhr von Petrus
Das Kind ist krank – was nun?
Bei der zuständigen Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V geltend machen!
Beim Arbeitgeber Freistellungsanspruch nach § 45 Abs. 3 bis 5 SGB V geltend machen!
Erstellt am 15.03.2006 um 16:11 Uhr von DocPille
Petrus hats beantwortet,das muss der AN selbst einleiten,bei der Kasse.