W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsunfähigkeit

P
Powerpetra
Jan 2018 bearbeitet

Bei einer Erkrankung des kindes,mit Bescheinigung vom Arzt, dass das Kind betreut werden muss. Ist dies dann ein unbezahlter Urlaubstag oder ein bezahlter Krank/Urlaubstag? Kann mir jemand diese Frage netterweise beantworten?

3.00104

Community-Antworten (4)

D
DocPille

15.03.2006 um 16:44 Uhr

Da gibt es eine Möglichkeit über die Krankenkasse,es stehen jedem Elternteil 10 Arbeitstage pro Jahr zu,zur Plfege eines kranken Kindes. Die Krankenkasse übernimmt dann zu ca.80% die Kohnkosten.

P
Powerpetra

15.03.2006 um 17:00 Uhr

Danke DocPille,geht diese Information dann direkt vom Arbeitgeber zur Krankenkasse oder muß der AN dies veranlassen?

P
Petrus

15.03.2006 um 17:03 Uhr

Das Kind ist krank – was nun?

Bei der zuständigen Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V geltend machen! Beim Arbeitgeber Freistellungsanspruch nach § 45 Abs. 3 bis 5 SGB V geltend machen!

D
DocPille

15.03.2006 um 17:11 Uhr

Petrus hats beantwortet,das muss der AN selbst einleiten,bei der Kasse.

Ihre Antwort