Arbeitsunfähigkeit
Bei einer Erkrankung des kindes,mit Bescheinigung vom Arzt, dass das Kind betreut werden muss. Ist dies dann ein unbezahlter Urlaubstag oder ein bezahlter Krank/Urlaubstag? Kann mir jemand diese Frage netterweise beantworten?
Community-Antworten (4)
15.03.2006 um 16:44 Uhr
Da gibt es eine Möglichkeit über die Krankenkasse,es stehen jedem Elternteil 10 Arbeitstage pro Jahr zu,zur Plfege eines kranken Kindes. Die Krankenkasse übernimmt dann zu ca.80% die Kohnkosten.
15.03.2006 um 17:00 Uhr
Danke DocPille,geht diese Information dann direkt vom Arbeitgeber zur Krankenkasse oder muß der AN dies veranlassen?
15.03.2006 um 17:03 Uhr
Das Kind ist krank – was nun?
Bei der zuständigen Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V geltend machen! Beim Arbeitgeber Freistellungsanspruch nach § 45 Abs. 3 bis 5 SGB V geltend machen!
15.03.2006 um 17:11 Uhr
Petrus hats beantwortet,das muss der AN selbst einleiten,bei der Kasse.
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