Erstellt am 20.01.2014 um 11:04 Uhr von Kölner
Nö.
Die führen die Geschäfte des BR bis zur endgültigen Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiter.
Erstellt am 20.01.2014 um 11:29 Uhr von Pjöööng
Kölners Antwort ist zumindest dann richtig, wenn der BR einen Beschluss fasst, zurückzutreten.
Legen hingegen sämtliche Betriebsratsmitglieder ihr Amt nieder und gibt es keine Ersatzmitglieder (bzw. legen die beim Nachrücken auch ihr Amt nieder), dann entsteht in der Tat eine betriebsratslose Zeit.
Insgesamt frage ich mich auch nach der Motivation dieses Rücktritts.
Zu beachten ist auch, dass in diesem Falle das Ende der Amtszeit dieses (und künftiger BRe) in den Anfang April rutscht, der Zeitraum für die Ausgestaltung zukünftiger Wahlen also erheblich zusammenschrumpft.
Erstellt am 20.01.2014 um 12:01 Uhr von thommi
Die wichtige Frage hier wäre:
Rücktritt der BRM und EBRM nahc nachrücken
oder
Auslösungsbeschluß, dann § 22 iF von § 13
Doch was soll es, wir haben doch Regelwahlen!