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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt des Betriebsrats

W
Wanninger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich hätte eine Frage zum Rücktritt des BR. Bei der letzten Wahl haben wir am 18.5.2010 gewählt. Wenn unser BR jetzt am 20.1.2014 zurücktritt, die Neuwahlen auf 7.4.2014 angesetzt sind, haben wir vom Zeitpunkt des Rücktritts bis zur Wahl eine Betriebsratslose Zeit?

Vielen Dank schon mal Steffen

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.01.2014 um 12:04 Uhr

Nö. Die führen die Geschäfte des BR bis zur endgültigen Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiter.

P
Pjöööng

20.01.2014 um 12:29 Uhr

Kölners Antwort ist zumindest dann richtig, wenn der BR einen Beschluss fasst, zurückzutreten.

Legen hingegen sämtliche Betriebsratsmitglieder ihr Amt nieder und gibt es keine Ersatzmitglieder (bzw. legen die beim Nachrücken auch ihr Amt nieder), dann entsteht in der Tat eine betriebsratslose Zeit.

Insgesamt frage ich mich auch nach der Motivation dieses Rücktritts.

Zu beachten ist auch, dass in diesem Falle das Ende der Amtszeit dieses (und künftiger BRe) in den Anfang April rutscht, der Zeitraum für die Ausgestaltung zukünftiger Wahlen also erheblich zusammenschrumpft.

T
thommi

20.01.2014 um 13:01 Uhr

Die wichtige Frage hier wäre:

Rücktritt der BRM und EBRM nahc nachrücken oder Auslösungsbeschluß, dann § 22 iF von § 13

Doch was soll es, wir haben doch Regelwahlen!

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