Erstellt am 07.05.2012 um 20:26 Uhr von streikbrecher
Rüktritt vom Rücktritt gibt es nicht!!!
Auch hat die Gewerkschaft NICHTS damit zu tun. Es gibt sogar Betriebe ohne jegliches GEW-Mitglied und auch dort gibt es BR.
Also, bei der nächsten Wahl es ggf. nochmals versuchen.
PS: Das Nachrücken eines ERBM ergibt sich ab dem Tag des Rücktritts automatisch per Gesetz. Bedarf also keines besonderen Handelns
Erstellt am 07.05.2012 um 20:47 Uhr von Globus
Hmmm, wer wie was ist zurückgetreten? Das gesammte Gremium oder nur ein BRM? Wenn Gremium: gab es einen odentlichen Beschluss und wo ist das Schreiben hingegangen und wer hat genau was geschrieben?
Erstellt am 07.05.2012 um 21:02 Uhr von wahlvst
Wenn der gesamte BR den Rücktitt/ die Auflösung beschlossen hat und ein Schreiben an den AG gesandt oder veröffentlicht hat, hat es Außenwirkung und damit ist es nicht mehr zu ändern.
Dann ist dieser Beschluss also UNUMKEHRBAR!!!
Dann muss er sofort einen WV einsetzen und bis zur Neuwahl die BR-Aufgaben weiter wahrnehmen.
Wenn ein einzelnes BRM seinen Rück/Austritt eklärt hat siehe erste Antwort