Hallo,

Gesetzt den Fall, das ein Betriebsratsmitglied vorübergehend für 6 Monate die Stelle
eines Betriebsleiters (leitende Funktion) besetzten soll, kann diese Mitglied für diese
Zeit das Mandat ruhen lassen und ein Ersatzmitglied geladen werden?

Das Betriebsratsmitglied, ist nach dieser Zeit wieder „normaler“ Mitarbeiter, oder ist
diese vorübergehende Tätigkeit kein Hinderungsgrund und das Mitglied kann nach wie vor
an den Sitzungen wie bisher teilnehmen.

Habt Ihr da evtl. Gesetzliche Grundlagen für mich.

Lg