Erstellt am 23.10.2007 um 18:24 Uhr von Mona-Lisa
@thomas,
das wär ja noch schöner, wenn ein AG dagegen was unternehmen könnte!
Was der Kollege während seiner Freizeit macht, ist allein seine Sache.
Erstellt am 23.10.2007 um 20:17 Uhr von DonJohnson
Jein Mona. Was ist z.B. wenn man in einem Kernkraftwerk arbeitet und sich für die Grünen aufstellen lassen möchte. Diese Konstellation geht bestimmt vor Gericht, denke ich. Ich kann in meiner Freizeit auch nciht bei einem Bestattungsunternehmer arbeiten, wenn ich gleichzeitig Krankenpfleger bin, es sei denn, der AG gibt sein ok dazu! Er braucht es aber nciht zu genehmigen!
Erstellt am 23.10.2007 um 20:22 Uhr von matze83
Also die Konstellation AKW - B`90/Grüne geht wohl in Ordnung, kann keiner verbieten.
Seid wann ist leichenbestatter ein politisches Amt? Hab ich hier "schwarzen" Humor verpasst:-)
Also dürfte man als BR in einem Pharmaunternehmen auch nicht in eine Partei eintreten bzw. für sie sich auf ein Amt bewerben, welche die Gesundheitspolitik verursacht?
Also da gibbet keine handhabe gegen. Er kann was dagegen haben, dass kann man dann auch zu spüren bekommen (ich weis wovon ich rede) aber unternehmen kann der Unternehmer in diesem Fall nix!
Erstellt am 23.10.2007 um 20:34 Uhr von DonJohnson
Stimmt, aber versuchen würde er es im ersten beispiel garantiert, da der BR ja für ihn "leider zuviel Macht" hat. Probleme mit dem AG werden dann vorbestimmt sein, ist also die Frage ob man damit umgehen kann - das wollte ich nur damit ausdrücken. Wegen der anderen sache, schau dir mal seine Frage bezüglich Nebentätigkeiten an... ;-)
Erstellt am 24.10.2007 um 14:14 Uhr von Dana
unser ehemaliger BRV war auch im Stadtrat und aktives Parteimitglied. Später ist er in den Landtag als Abgeordneter nachgerückt - für diese Zeit als Landtagsabgeordneter hatte er sich jedoch komplett freistellen lassen.
übrigens, war er Landtagsabgeordneter der FDP.............die sind auch nicht gerade für arbeitnehmerfreundlichkeit bekannt....
LG Dana
Erstellt am 24.10.2007 um 20:11 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Darf ich denn nun im Sinne des GG an einer politischen Partei Interesse zeigen und darin aktiv sein, oder nicht? Muss ich das überhaupt dem AG mitteilen? Darf ich einen Kalender einer Partei im Büro hängen haben?
Alles Fragen - alles durchaus im Grundkurs BetrVG...
Erstellt am 26.10.2007 um 00:45 Uhr von peters
Mir fällt dazu die spannende Gegenforderung ein, dass dann auch kein Politiker in einem Aufsichtsrat sein dürfte. Da sind die Interessenkolisionen und Einflussmöglichkeiten sicher größer als bei einem BR.