Erstellt am 17.07.2022 um 13:25 Uhr von Matze
Würde ich nicht machen. Dies "vermengt" tatsächlich die Tätigkeit als BR und Gewerkschaftler. Besonders als BRV solltest Du hier trennen. Der BR-Account ist betrieblich. Hier hat Werbung keinen Platz. Schließlich bist Du auch für die Kolleg:Innen zuständig, die sich gegen Gewerkschaftsmitgliedschaft oder für eine andere Gewerkschaft entschieden haben. Sehr wohl darfst Du zur nächsten Betriebsversammlung die Gewerkschaft einladen, die dann Material raushauen kann, was das Zeug hält.
Erstellt am 17.07.2022 um 14:06 Uhr von navyprototyp
@danke Matze.... was ist denn wenn, wir sagen es mal so, ein Freund von mir;) diesen Fehler schon gemacht hat. Er als neuer BRV aus nicht-wissen heraus, geworben hat und Beitrittserklärungen über dessen Account der Gewerkschaft gesendet hat. Wie soll er sich mit diesem Neu-Wissen jetzt verhalten? Grüße
Erstellt am 17.07.2022 um 14:51 Uhr von Matze
"Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter". Ich nehme hierfür meinen Privataccount. Mal im Ernst, wie sollte der AG von diesen Mails etwas mitkriegen. Die Gewerkschaft wird doch keine Whistleblower haben, oder? Und, sollte es rauskommen, müsste eh erst eine Abmahnung etc. erfolgen. Denn privat darf er sehr wohl als Gewerkschafter werben.
Erstellt am 17.07.2022 um 15:37 Uhr von navyprototyp
nunja, vielleicht hat der BRV auch in dessen Funktion die Belegschaft beworben und wenn der arglistische AG einen Mitarbeiter befragt und hier der Verdacht aufkommt, dass evtl. das Verhalten falsch war, würde dieser bestimmt auch weitere Schritte einleiten wenn er die Möglichkeit hat den BR rauszuhauen. Evtl. Email Verkehr etc.
Man muss immer an das schlechte denken:)
Erstellt am 17.07.2022 um 15:43 Uhr von Blaupunkt
Zu seinem Fehler stehen gibt es nicht, sowas hätte größe, auch wenn es dafür eine Abmahnung gibt und diese zu recht.
Erstellt am 17.07.2022 um 16:06 Uhr von navyprototyp
@Blaupunkt, natürlich ist das eine Option die ich in Erwägung ziehe. treu nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich möchte nur gerne ein paar Möglichkeiten in Betracht ziehen, an die ich nicht denke. Deswegen die Fragestellung.
Erstellt am 18.07.2022 um 07:58 Uhr von dieschi
Wo kein Kläger da kein Richter!
Vergangenes lässt sich nicht ändern und wenn der befreundete BRV damit nicht hausieren geht wird auch sein AG nichts davon erfahren!
Ab sofort die Anmeldungen über den Privataccount versenden oder einen neuen anlegen.
Gibt ja genug Anbieter ;)
Falls der AG doch dahinter kommen sollte und z.b. die eMails sichten will kommt die interessante Frage ob ihr über euere Firmenmailkonten auch private Mails verschicken dürft.
Ist das vom AG erlaubt darf er die eMails gar nicht sichten und wäre dann selbst angreifbar.
https://www.extendit.at/news/darf-arbeitgeber-emails-angestellten-lesen/#:~:text=Ein%20Arbeitergeber%20oder%20Chef%20darf,Mails%20seiner%20Mitarbeiter%20niemals%20einsehen.
Erstellt am 18.07.2022 um 08:26 Uhr von Kjarrigan
vielleicht mal lesen
Keine Abmahnung wegen Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft
während der Arbeitszeit
http://www.sapler.igm.de/demokratie/Gewerkschaftswerbung.html
Erstellt am 18.07.2022 um 08:37 Uhr von Muschelschubser
Hier ist einigermaßen gut differenziert, in welchen Fällen Werbung zulässig ist:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gewerkschaften-im-betrieb-211-zulaessigkeit-von-gewerkschaftlicher-werbung_idesk_PI42323_HI2419403.html
Jedenfalls würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass in jedem Falle eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Da müsste man schon einigermaßen seine Objektivität gegenüber Betriebsräten verloren haben, um mit dieser Ansicht so weit draußen zu sein.
Das Absenden von Mitgliedsanträgen an die Gewerkschaft würde ich im Hinblick auf die Vergangenheit zum Beispiel eher unkritisch sehen, denn was beim BR an Post eingeht, dafür kann der BRV ja erstmal nichts. Das kann auch aus freien Stücken der Beschäftigten passiert sein.
Umgekehrt ist es schon eher kritisch, wenn z.B. die Mitgliedsanträge an die Belegschaft gehen und mit entsprechenden Vorteilen geworben wird.
Konsequenterweise würde ich in Zukunft alles als normaler Beschäftigter verschicken und die "BR-Kappe" dabei außen vor lassen.
Das einzige Risiko besteht nun darin, dass man in der Vergangenheit mal den falschen werben wollte und dieser gleich zum AG rennt. Mich wundert diesbezüglich gar nichts mehr, es soll ja auch Leute geben, die den BR grundsätzlich als Störfaktor sehen, der sich nur hinter Gesetzen versteckt... ;-)
Ansonsten wird es in der Tat niemand mitbekommen.. (btw. - über wie viele persönliche Ansprachen reden wir eigentlich?).
Du hast es nun selbst hinterfragt, wirst es in Zukunft korrekt machen und dann ist's gut. :-)