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E-mails zw. BR und Gewerkschaft über BR- Account

N
navyprototyp
Jul 2022 bearbeitet

Hallo liebe Weisen,

Frage bezieht sich darauf, dass ich als BR/BRV Emails und Beitrittserklärungen der Gewerkschaft zusende. Ich selber bin neuer BR/BRV und da ich nichts genaueres finde meine Frage an euch, darf ich diese Erklärung meiner Arbeitskollegen über die Email meines BR-Accounts der Gewerkschaft zusenden oder ist das schon Werben für die Gewerkschaft bzw. Neutralitätsverlust? Darf ich als BRV überhaupt pro Gewerkschaft sein und das auch in Gesprächen nutzen? Ist ja auch schließlich iwie Werbung. Oder sollte ich dann immer in Gesprächen sagen, dass es meine persönliche Meinung wäre und ich nicht als BR spreche um Ärger mit dem AG zu vermeiden. Danke ihr lieben

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Community-Antworten (10)

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Matze

17.07.2022 um 15:25 Uhr

Würde ich nicht machen. Dies "vermengt" tatsächlich die Tätigkeit als BR und Gewerkschaftler. Besonders als BRV solltest Du hier trennen. Der BR-Account ist betrieblich. Hier hat Werbung keinen Platz. Schließlich bist Du auch für die Kolleg:Innen zuständig, die sich gegen Gewerkschaftsmitgliedschaft oder für eine andere Gewerkschaft entschieden haben. Sehr wohl darfst Du zur nächsten Betriebsversammlung die Gewerkschaft einladen, die dann Material raushauen kann, was das Zeug hält.

N
navyprototyp

17.07.2022 um 15:59 Uhr

Danke @Matze.... ok das ist natürlich verständlich. Jetzt sagen wie mal so, ein Freund von mir ;) hat diesen Fehler jetzt schon gemacht als BRV. Hat geworben und Beitrittserklärungen über dessen Account zur Gewerkschaft gesendet wobei er durch seine neue Tätigkeit es echt nicht besser wusste. Was sollte er jetzt tun wenn er nun den Umstand kennt?

N
navyprototyp

17.07.2022 um 16:06 Uhr

@danke Matze.... was ist denn wenn, wir sagen es mal so, ein Freund von mir;) diesen Fehler schon gemacht hat. Er als neuer BRV aus nicht-wissen heraus, geworben hat und Beitrittserklärungen über dessen Account der Gewerkschaft gesendet hat. Wie soll er sich mit diesem Neu-Wissen jetzt verhalten? Grüße

M
Matze

17.07.2022 um 16:51 Uhr

"Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter". Ich nehme hierfür meinen Privataccount. Mal im Ernst, wie sollte der AG von diesen Mails etwas mitkriegen. Die Gewerkschaft wird doch keine Whistleblower haben, oder? Und, sollte es rauskommen, müsste eh erst eine Abmahnung etc. erfolgen. Denn privat darf er sehr wohl als Gewerkschafter werben.

N
navyprototyp

17.07.2022 um 17:37 Uhr

nunja, vielleicht hat der BRV auch in dessen Funktion die Belegschaft beworben und wenn der arglistische AG einen Mitarbeiter befragt und hier der Verdacht aufkommt, dass evtl. das Verhalten falsch war, würde dieser bestimmt auch weitere Schritte einleiten wenn er die Möglichkeit hat den BR rauszuhauen. Evtl. Email Verkehr etc. Man muss immer an das schlechte denken:)

B
Blaupunkt

17.07.2022 um 17:43 Uhr

Zu seinem Fehler stehen gibt es nicht, sowas hätte größe, auch wenn es dafür eine Abmahnung gibt und diese zu recht.

N
navyprototyp

17.07.2022 um 18:06 Uhr

@Blaupunkt, natürlich ist das eine Option die ich in Erwägung ziehe. treu nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich möchte nur gerne ein paar Möglichkeiten in Betracht ziehen, an die ich nicht denke. Deswegen die Fragestellung.

D
dieschi

18.07.2022 um 09:58 Uhr

Wo kein Kläger da kein Richter!

Vergangenes lässt sich nicht ändern und wenn der befreundete BRV damit nicht hausieren geht wird auch sein AG nichts davon erfahren! Ab sofort die Anmeldungen über den Privataccount versenden oder einen neuen anlegen. Gibt ja genug Anbieter ;)

Falls der AG doch dahinter kommen sollte und z.b. die eMails sichten will kommt die interessante Frage ob ihr über euere Firmenmailkonten auch private Mails verschicken dürft. Ist das vom AG erlaubt darf er die eMails gar nicht sichten und wäre dann selbst angreifbar.

https://www.extendit.at/news/darf-arbeitgeber-emails-angestellten-lesen/#:~:text=Ein%20Arbeitergeber%20oder%20Chef%20darf,Mails%20seiner%20Mitarbeiter%20niemals%20einsehen.

K
Kjarrigan

18.07.2022 um 10:26 Uhr

vielleicht mal lesen

Keine Abmahnung wegen Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft während der Arbeitszeit

http://www.sapler.igm.de/demokratie/Gewerkschaftswerbung.html

M
Muschelschubser

18.07.2022 um 10:37 Uhr

Hier ist einigermaßen gut differenziert, in welchen Fällen Werbung zulässig ist:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gewerkschaften-im-betrieb-211-zulaessigkeit-von-gewerkschaftlicher-werbung_idesk_PI42323_HI2419403.html

Jedenfalls würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass in jedem Falle eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Da müsste man schon einigermaßen seine Objektivität gegenüber Betriebsräten verloren haben, um mit dieser Ansicht so weit draußen zu sein.

Das Absenden von Mitgliedsanträgen an die Gewerkschaft würde ich im Hinblick auf die Vergangenheit zum Beispiel eher unkritisch sehen, denn was beim BR an Post eingeht, dafür kann der BRV ja erstmal nichts. Das kann auch aus freien Stücken der Beschäftigten passiert sein.

Umgekehrt ist es schon eher kritisch, wenn z.B. die Mitgliedsanträge an die Belegschaft gehen und mit entsprechenden Vorteilen geworben wird.

Konsequenterweise würde ich in Zukunft alles als normaler Beschäftigter verschicken und die "BR-Kappe" dabei außen vor lassen.

Das einzige Risiko besteht nun darin, dass man in der Vergangenheit mal den falschen werben wollte und dieser gleich zum AG rennt. Mich wundert diesbezüglich gar nichts mehr, es soll ja auch Leute geben, die den BR grundsätzlich als Störfaktor sehen, der sich nur hinter Gesetzen versteckt... ;-)

Ansonsten wird es in der Tat niemand mitbekommen.. (btw. - über wie viele persönliche Ansprachen reden wir eigentlich?). Du hast es nun selbst hinterfragt, wirst es in Zukunft korrekt machen und dann ist's gut. :-)

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