Erstellt am 10.07.2006 um 14:20 Uhr von Viktor
Das ist sicherlich eine Frage, die der BR intern regeln muss (vielleicht Geschäftsordnung). Man sollte immer ein wenig die Gefahr im Blick haben, dass der Vorsitzende zum Geheimrat wird.
Erstellt am 10.07.2006 um 15:17 Uhr von paula
würde denn der Arbeitgeber mehr als einen account zur verfügung stellen. eine verpflichtung hierzu besteht meines erachtens nicht unbedingt (stark abhängig vom einzelfall)
Erstellt am 10.07.2006 um 17:02 Uhr von Rollie
Auf welcher Grundlage sollte der Vorsitzende entscheiden können, das nur er Zugriff darauf haben dürfte.
Erstellt am 10.07.2006 um 17:32 Uhr von Fayence
Vielleicht wäre zunächst einmal besser die "technische" Seite zu klären, ob überhaupt alle BR-Mitglieder auf diesen Email-Account zugreifen könnten!
Bei uns wäre dies nämlich nicht ohne weiteres machbar!
Erstellt am 09.11.2018 um 17:56 Uhr von MonikaBo
Wir haben als BR einen Account bei posteo.de. Der ist unabhängig vom Arbeitgeber und kann - falls man das Passwort - hat von jedem Handy oder Rechner eingesehen werden (Wie z.B. gmx oder Web.de)