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Zugriff auf E-Mail Account ehemaliger BR

B
BernieWES
Jun 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage, wir haben von einer ehemaligen Betriebsrätin die Info bekommen, dass Ihre ehemalige Vorgesetzte sich Zugriff auf Ihr ehemaligen E-Mail Account hat geben lassen. Vor verlassen unseres Unternehmes hat sich alle für die Vorgesetzte relevanten Infos, die sie zu Ihrer Arbeit benötigt aufgeschrieben und übergeben und Ihr auch mitgeteilt, dass sie nicht auf Ihren E-Mail Account zugreifen darf, da dort auch Betriebsratsinfos und Daten vorhanden sind, die sie nicht einsehen darf. Im Nachhinein hat sich die Vorgesetzte ohne uns zu Fragen und zu informieren, den Zugang durch unsere IT freischalten lassen. Wie würde man da nun vorgehen? Wir haben den Account wieder sperren lassen aber noch nicht mit der Vorgesetzen gesprochen. Wie und was kann man da machen? LG

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Community-Antworten (4)

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SBV Frank gibt es da nicht eine Frist? Meines Wissens muss so etwas innerhalb von 72 Stunden der Landes Datenschutzbehörde gemeldet werden! Für mich ist das ein schwerer Datenschutz Verstoß!

16.06.2022 um 09:45 Uhr

Gibt es da nicht eine Frist? Meines Wissens müsstet ihr innerhalb von 72 Stunden diesen für mich schweren Datenschutz Verstoß bei der Landes Datenschutzbehörde melden!

Z
zenotornado

19.06.2022 um 13:09 Uhr

Ist es ein reiner BR Account oder ein Geschäftsaccount der ehemaligen BR? Das Konstrukt ist relativ interessant, da hier zwei Interessen gegenüberstehen. Ggf. wäre es an dieser Stelle sogar gut, eine Rechtsberatung einzuholen.

Um dies zu vermeiden hat jedes BR Mitglied in unserem Unternehmen einen individuellen BR Account. Dann kann eine klare Trennung erfolgen. Das solltet ihr auch überlegen!

OVG
Olav van Gerven

21.06.2022 um 14:13 Uhr

Es ist tatsächlich etwas kniffelig. Der AG hat grundsätzlich das Recht auf Zugang zu eMailaccounts der Beschäftigten die für dienstliche Zwecke benutzt werden. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen darf der AG dann auch lesen, denn die Kontinuität der Arbeit muss gewährleistet sein. Befinden sich private Nachrichten auf ein Geschäftsaccount. dann muss der Ag diese löschen ohne hiervon Kenntnis zu nehmen. Gleiches gilt für Nachrichten die aus andere Gründe (BR-Arbeit) der Vertraulichkeit unterliegen. Hier empfiehlt es sich m.E. dann, um jemanden vom BR (Vorsitzender?) den Account screenen zu lassen und alles BR-relevante zu löschen. Wesentlich besser ist es, wenn der BR über eigene (funktionsgebundene?) eMailadressen verfügt. Dann ist vom Anfang an klar, was vertraulich ist und was nicht.

R
Relfe

21.06.2022 um 15:16 Uhr

woher wisst ihr, das auf dem persönlichen Account der ehemaligen BRV diese Daten sind? --> alleine das stellt schon einen Datenschutzverstoß dar, aber von euch. Ihr dürft doch gar keinen Zugriff auf dieses Konto haben.

Nur wenn es sich um eine BR-Konto geht, wäre es ein unberechtigter Zugriff ihrerseits.

Sollte sie BR-interne Daten auf ihrem persönlichen Dienstaccount haben, dann hätte sie diese löschen müssen, was ein datenschutzrechtlicher Verstoß ihrerseits wäre, wenn sie das nicht getan hat. Aber das könnt ihr nicht wissen, es sei denn ihr habt unberechtigter Weise Zugriff auf dieses Konto genommen.

mMn habt ihr euch ein "Eigentor" geschossen. Korrekterweise hättet ihr das von Datenschutzbeauftragten prüfen lassen müssen, bevor ihr den Account sperren lasst.

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