Erstellt am 10.10.2013 um 14:26 Uhr von Charlys
IdR ist dieses BRM in dieser Zeit ja verhindert und es rückt ein EBRM nach für diese Zeit. Daher sollte der BRV dem AG dieses mitteilen und auch darauf hinweisen, dass dieses EBRM nun wegen Mandatsaufgaben öfters am Arbeitsplatz fehlen wird. So kann der AG dann entsprechend planen. Das Ganze ist auch ein Thema des § 2. ........... Aber das BRM im Mutterschutz, kann auch sagen, ich nehme auch in dieser Zeit mein Mandat wahr, sich also gegenüber dem BRV ausdrücklich als nichtverhindert zu erklären. Wenn es dann das Mandat wahrnimmt, temporär oder dauerhaft, darf zum einen KEIN EBRM nachrücken und der AG muss diesem die entstehenden Fahrkosten erstatten.
Erstellt am 10.10.2013 um 14:43 Uhr von betriebsratmaus
Wir haben aber keine Nachrücker. Und das BRM in Mutterschutz hat sich einfach verabschiedet und sagt: Ich bin dann mal weg !!
Alles per kurze Mail. Kein persönliches Gespräch. Von heute auf morgen.
Wir sind nun nur noch fünf anstatt sieben BRM. (eine hatte im ersten BR Jahr gekündigt) .
Erstellt am 10.10.2013 um 15:05 Uhr von rolfo
Dann hättet ihr aber schon längst Neuwahlen machen müssen. Schon als für das 1. ausscheidende BRM kein Nachrücker da war. Eigentlich ist alles, was ihr seither gemacht habt nicht legitim.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:26 Uhr von betriebsratmaus
Unser eigener Anwalt hat uns aber darüber informiert das es auch mit nur 6 BRM weitergehen kann. Sonst hätten wir das ja schon längst gemacht.
Aber es geht mir um die Frage oben. Müssen wir oder das gehende BRM was nun tun.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:28 Uhr von pillepalleTR
Schau dir mal
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html
an.
In Absatz 2 Ziffer 2 wirst du für eure Situation fündig:
"die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder (zur Zeit bei euch 5 oder max. 6) nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder (Zitat: "Wir haben aber keine Nachrücker.") unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder (bei euch 7) gesunken ist,"
Der BR sollte schnellstmöglich einen Wahlvorstand einsetzen und damit Neuwahlen einläuten.
Ein Trost bleibt euch: ihr zieht sozusagen die Wahlen, die im kommenden Frühjahr fällig gewesen wären um ca. ein halbes Jahr vor - braucht also dann nicht nochmal zu wählen.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:29 Uhr von rolfo
Sag deinem Anwalt er soll sich sein Lehrgeld auszahlen lassen, so einen Blödsinn kann doch kein Anwalt verzapfen.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:36 Uhr von pillepalleTR
Zu deiner Frage 220259 (hat sich mit meiner Antwort 220261 überschnitten):
das BRM sollte dem Gremium gegenüber eine Aussage treffen, wie "es mit ihm weitergeht".
War die Aussage "Ich bin dann mal weg !! "ein Rücktritt aus dem BR? Oder wie ist das zu verstehen? Ihr solltet dringend nachfragen.
Das BRM selbst braucht dem AG seinen Rücktritt nicht mitzuteilen.
Zweifelsfrei besteht aber zur Zeit der Bedarf an Vertretung durch ein EM (egal ob nur vorübergehend oder wegen Austritt als Nachrücker).
Da kein EM mehr zur Verfügung steht, MUSS in eurer Situation neugewählt werden.
Der derzeitige BR bleibt natürlich handlungsfähig und im Amt, bis ein neuer gewählt wurde.
P.S. Falls euer Anwalt das oben von dir zitierte wirklich so gesagt hat, solltet ihr vielleicht über einen Wechsel des rechtlichen Beistands nachdenken....
Erstellt am 10.10.2013 um 15:39 Uhr von pillepalleTR
@rolfo: als Anwalt hat man allerhöchsten BAföG erhalten - keinesfalls aber Lehrgeld. ;-)
In diesem Fall zahlt allerdings womöglich ein "armer" BR solches.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:53 Uhr von Charlys
Wieso Neuwahlen. Das BRM im Mutterschutz ist doch nicht aus dem BR ausgeschieden oder hat es erklärt es scheidet aus, legt also sein Mandat nieder???? Es ist ganz einfach nur in Mutterschutz gegangen und muss dazu auch dem BR nichts etklären oder diesen fragen. Es ist ganz einfach nur verhindert wie auch ein BRM welche in Urlaub geht oder wegen Krankheit verhindert ist. Folglich, der Anwalt hat Recht ihr seid beschlußfähig und es greift nicht derv§ 13!!! Pilleplalle und Rolfo sollten dringend zum Seminar. Das BRM im Mutterschutz ist weiterhin im Mandat und kann auch jederzeit sagen in bin Nichtverhindert und nehme das Mandat wahr.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:53 Uhr von gironimo
>Wie verhalten wir uns korrekt?<
Zusammenfassend:
Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung: Bestellung eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl
Dann dem AG mitteilen, dass eine BR-Wahl stattfinden muss und der Wahlvorstand xyz bestellt wurde.
Das die Kollegin in den Mutterschutz geht weiß der AG ja bereits.
Neuen Anwalt suchen (mit Patent: Fachanwalt für Arbeitsrecht).
Erstellt am 10.10.2013 um 15:55 Uhr von Charlys
Sorry habe wohl überlesen, dass incl des BRM im Mutterschutz ihr nur noch 6 BRM statt der 7 seid. Dann klar § 13.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:57 Uhr von gironimo
Charlys
bitte Brille kaufen
>Keine Nachrücker. Eine Kollegin ohnehin weg also schon lange eine Person zu wenig!!!
Erstellt am 10.10.2013 um 16:08 Uhr von betriebsratmaus
Mit den letzten Einträgen konnte ich sehr viel anfangen, ich wollte keinen Streit anzetteln. Ich wollte nur eine Info.
Vielen Dank , ich nehme diese Sachen alle mit ins Gremium.
Gute Ratschläge und Hilfen !!
Erstellt am 10.10.2013 um 16:27 Uhr von pillepalleTR
@Charlys:
natürlich kann man mal was überlesen. Vorallem dann, wenn es mehrmals da steht und auch nochmal situationsabhängig anhand des Gesetzes dargestellt wird.
(Zitat aus Antwort 220261: "die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder (zur Zeit bei euch 5 oder max. 6) nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder (Zitat: "Wir haben aber keine Nachrücker.") unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder (bei euch 7) gesunken ist,")
Fürs Überlesen habe ich deshalb vollstes Verständnis - wir sind ja alle nur Menschen.
btw: Ich hab deinen Ratschlag vorhergesehen, und mein Gremium bereits vor Wochen veranlasst, mein nächstes Seminar für Oktober zu beschliessen. Ok so? Ansonsten hät ich noch Popcorn im Angebot.
@gironimo:
"Neuen Anwalt suchen (mit Patent: Fachanwalt für Arbeitsrecht)."
Prinzipiell ja - wenn der Anwalt auch noch Erfahrung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Betriebsräten mitbringt: Treffer!
Arbeitsrecht ist nicht gleich Betriebsverfassungsrecht!
Erstellt am 14.10.2013 um 16:33 Uhr von xumuimhxer
Im übrigen heißt es "sich sein Lehrgeld zurückgeben lassen", nicht "zurück zahlen". "Lehrgeld" ist das, was ein Lehrling an den Meister zahlt um von ihm ausgebildet zu werden.