Erstellt am 03.08.2006 um 14:57 Uhr von Hirnixxl
Du bekommst für die Sitzungszeit zzgl. Wegezeit einen Freizeitausgleich. Vielleicht solltest du mit deinem AG vereinbaren, dass du den Freizeitausgleich am Tag vor der Sitzung bekommst. Du würdest den Mittwoch gar nicht arbeiten. Dann fallen auch keine Fahrtkosten für Sitzung an weil du sie am Vortag eingespart hast.
Erstellt am 03.08.2006 um 16:11 Uhr von Lotte
Hirnixxl,
das stimmt so nicht ganz...
Chopper,
Im Däubler steht es so:
§ 37 BetrVG RN 63
"...Ist die BR Sitzung kürzer, ist im Allgemeinen den Betroffenen bezahlte Freistellung von der dem Sitzungstag vorangehenden Nachtschicht zu gewähren, bzw. eine frühere Beendigung der Nachtschicht zu gewährleisten, damit sie noch einigermaßen ausgeschlafen an der Sitzung teilnehmen können."
Im Fitting kannst Du unter § 37 RN 44 auch nochmal nachlesen.
Erstellt am 03.08.2006 um 17:26 Uhr von Hirnixxl
Lotte,
könntest du mal bitte konkretisieren was nicht stimmen soll? Ich kann beim besten Willen keinen Fehler entdecken.
Chopper arbeitet am Mittwoch von 22 bis 24 Uhr. Bis 6 Uhr bekommt er bezahlte Freistellung unter Berücksichtigung der 11 Stunden Ruhephase (ArbZG).
Donnerstag hat er Sitzung: 11 bis 12.30 Uhr (zzgl. Ab- und Abfahrt).
Donnerstag arbeitet er wieder ab 22 Uhr.
Die BR-Zeit + Fahrten werden vergütet.
Ich kann keinen Widerspruch im "Däubler" erkennen.
Es wird auch nirgenwo etwas aufgerechnet. Es können m. M. nach Zeiten für BR-Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit nur mit tatsächlichen Arbeitszeiten vergütet werden.
Erstellt am 03.08.2006 um 19:21 Uhr von Lotte
Er bekommt bezahlte Freistellung vor der BR-Sitzung und muss nicht seinen AG bitten,
"Vielleicht solltest du mit deinem AG vereinbaren, dass du den Freizeitausgleich am Tag vor der Sitzung bekommst."
Das heißt, die Nacht voher bekommt er so oder so zumindest teilweise, nach Däubler u.U. ganz frei. Leider ist die Gesetzeslage bei kürzeren Sitzungen nicht so eindeutig wie bei langen Sitzungen. Bei langen Sitzungen gibt's die Nacht davor und danach frei.