Erstellt am 07.10.2011 um 13:19 Uhr von Lernender
Ich würde es so halten wie im § 82 Abs. 2 oder 83 Abs. 1 beschrieben halten.
Hier kann nur der einzelne Arbeitnehmer von der Schweigepflicht entbinden, die auch gegenüber Betriebsratskollegen besteht.
Erstellt am 07.10.2011 um 13:29 Uhr von gironimo
Die Kolleginnen und Kollegen müssen dem BR vertrauen können - also schweigen. Ich nehme an, dass Du demjenigen dann auch verdeutlichst, dass sich nichts ändern wird, wenn Du nicht das o.k. bekommst, darüber reden zu können.
Aber oft hilft es den Betroffenen ja schon, wenn sie sich das Problem einmal von der Seele reden konnten.
Erstellt am 07.10.2011 um 13:37 Uhr von eveline
Ein von einem Beschluss des Betriebsrats betroffenes Betriebsratsmitglied darf weder an der Beratung noch an der Abstimmung des Betriebsrats teilnehmen
BAG 9 TaBV 6/96;
Wenn sich also ein AN an den BR wendet, erfolgt diese i.d.R. gem. BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Dann gilt dieser o.a. Beschluss zu beachten. Also ggf. zeitweise Verhinderung und Ladung eines EBRM. Denn alles andere könnte zu einem Nichtigen Beschluss wegen Ladungsfehers führen.
@Lernender
Dann kann und hilft auch nicht die Entbindung von der Schweigepflicht, denn Fälle des § 85 müssen behandelt und dann muss dieser Beschluss beachtet werden.
Erstellt am 07.10.2011 um 13:59 Uhr von Lernender
@ eveline """dass das Gespräch vertraulich bleibt"""
vertraulich auch gegenüber den anderen Br. Mitgliedern. Hier geht es nict allein darum, dass der einzelne Br. Kollege ausgeklammert wird.
So verstehe ich zumindest die Frage
Erstellt am 07.10.2011 um 14:20 Uhr von petrus
@lernender
> vertraulich auch gegenüber den anderen Br. Mitgliedern. Hier geht es nict allein darum,
> dass der einzelne Br. Kollege ausgeklammert wird.
> So verstehe ich zumindest die Frage
Wobei dann die Frage ist, was der Kollege vom BR erwartet. Hilfe beim Konflikt oder sollte das angesprochene BRM nur als Beichtstuhlersatz dienen?
Erstellt am 07.10.2011 um 14:38 Uhr von Lernender
@Petrus
Beichtstuhlersatz! fällt wohl in deinen himmlichen Bereich.Zu mir kommen nicht nur Sünder.
ihren Kummer erzählen, ohne eine Handlung zu erwarten, elebe ich häufig.
Wenn es die Mitarbeiter wünschen erfährt es auch keiner von mir.
Erstellt am 07.10.2011 um 15:51 Uhr von petrus
@Lernender:
OK, es war auch "Seelsorge" im weiteren Sinne gemeint. ;-)