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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertraulichkeit bei Gesprächen wenn es um BR-Mitglieder geht?

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen, sagt mal, wie macht ihr das...??? Wenn sich ein MA an den BR wendet und einen Konflikt mit jemand hat, der Mitglied im BR ist. Der MA der sich an den BR wendet, möchte, dass das Gespräch vertraulich bleibt und dass der MA um den es geht (der auch im BR ist) nichts davon erfährt. Im BR ist es üblich, dass in den Sitzungen, von Gesprächen kurz berichtet wird, damit die anderen BR-Mitglieder auf dem Stand sind. Sichert ihr dem MA der sich an euch wendet Vertraulichkeit und Geheimhaltung zu?

Viele Grüße

3.21707

Community-Antworten (7)

L
Lernender

07.10.2011 um 15:19 Uhr

Ich würde es so halten wie im § 82 Abs. 2 oder 83 Abs. 1 beschrieben halten.

Hier kann nur der einzelne Arbeitnehmer von der Schweigepflicht entbinden, die auch gegenüber Betriebsratskollegen besteht.

G
gironimo

07.10.2011 um 15:29 Uhr

Die Kolleginnen und Kollegen müssen dem BR vertrauen können - also schweigen. Ich nehme an, dass Du demjenigen dann auch verdeutlichst, dass sich nichts ändern wird, wenn Du nicht das o.k. bekommst, darüber reden zu können.

Aber oft hilft es den Betroffenen ja schon, wenn sie sich das Problem einmal von der Seele reden konnten.

E
eveline

07.10.2011 um 15:37 Uhr

Ein von einem Beschluss des Betriebsrats betroffenes Betriebsratsmitglied darf weder an der Beratung noch an der Abstimmung des Betriebsrats teilnehmen BAG 9 TaBV 6/96;

Wenn sich also ein AN an den BR wendet, erfolgt diese i.d.R. gem. BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

Dann gilt dieser o.a. Beschluss zu beachten. Also ggf. zeitweise Verhinderung und Ladung eines EBRM. Denn alles andere könnte zu einem Nichtigen Beschluss wegen Ladungsfehers führen.

@Lernender Dann kann und hilft auch nicht die Entbindung von der Schweigepflicht, denn Fälle des § 85 müssen behandelt und dann muss dieser Beschluss beachtet werden.

L
Lernender

07.10.2011 um 15:59 Uhr

@ eveline """dass das Gespräch vertraulich bleibt"""

vertraulich auch gegenüber den anderen Br. Mitgliedern. Hier geht es nict allein darum, dass der einzelne Br. Kollege ausgeklammert wird. So verstehe ich zumindest die Frage

P
Petrus

07.10.2011 um 16:20 Uhr

@lernender

vertraulich auch gegenüber den anderen Br. Mitgliedern. Hier geht es nict allein darum, dass der einzelne Br. Kollege ausgeklammert wird. So verstehe ich zumindest die Frage

Wobei dann die Frage ist, was der Kollege vom BR erwartet. Hilfe beim Konflikt oder sollte das angesprochene BRM nur als Beichtstuhlersatz dienen?

L
Lernender

07.10.2011 um 16:38 Uhr

@Petrus

Beichtstuhlersatz! fällt wohl in deinen himmlichen Bereich.Zu mir kommen nicht nur Sünder.

ihren Kummer erzählen, ohne eine Handlung zu erwarten, elebe ich häufig. Wenn es die Mitarbeiter wünschen erfährt es auch keiner von mir.

P
Petrus

07.10.2011 um 17:51 Uhr

@Lernender: OK, es war auch "Seelsorge" im weiteren Sinne gemeint. ;-)

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