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Amtsniederlegung beschlossen - Nur wie gehts weiter?

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RitaMak
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wie vor einiger Zeit beschrieben, bin ich als Ersatzmitglied in den BR aufgerückt. Es gibt ausser mir keine Ersatzmitglieder mehr. Etliche für mich inakzeptable Vorkommnisse haben mir die Entscheidung einfach gemacht : Ich werde schnellstmöglichst mein Amt niederlegen und mich zur Neuwahl stellen mit einigen starken Kandidaten die den Job als BR auch ernst nehmen.

Die Frage ist nun : Angenommen meine Amtsniederlegung liegt sowohl beim BR wie auch bei der Belegschaft vor, wie lange darf sich der bestehende BR Zeit lassen um einen Wahlvorstand zu bestellen?

Wenn der Wahlvorstand bestellt ist, wann müssen die Neuwahlen stattfinden?

Wie müssen die Vorschläge gemacht werden? Öffentlich oder dürfen wir beim Wahlvorstand eine Vorschlagsliste einreichen? Und wann bekämen andere MA die Gelegenheit sich aufstellen zu lassen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

VG Rita Mak

1.41502

Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.09.2013 um 15:14 Uhr

Wenn durch Deinen Rücktritt die Zahl der BRs nicht mehr erreicht wird, muss der BR "unverzüglich" einen Wahlvorstand berufen. Also möglichst in der nächsten BR-Sitzung, wenn die nicht noch Wochen entfernt ist.

Der Wahlvorstand erlässt dann ein Wahlausschreiben mit den Terminen; dieses enthält auch Angaben darüber, wie Wahlvorschläge und bis wann einzureichen sind u.s.w.

Mehr unter den Button: Betriebsratswahl

C
Charlys

30.09.2013 um 17:05 Uhr

Aber, der Termin der Neuwahl kann ggf durchaus erst in 2 Monaten sein. Der WV hat das Recht der Schulung das bedatf Zeit. Unverzüglich heißt ja nur ohne schuldhafte Verzögerung.

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