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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsniederlegung BR - wie geht es dann weiter?

R
ralfweidi
Apr 2018 bearbeitet

Wer übernimmt die aktuell anliegenden Geschäfte, nachdem der BR ,mit Mehrzahl seiner Mitglieder, sein Amt niedergelegt hat ? Wer übernimmt die Bestellung des Wahlgremiums für Neuwahlen ? Rücken für diesen Zeitraum die Ersatzmitglieder nach ?

Besten dank für eine schnelle Antwort.

4.60602

Community-Antworten (2)

W
Werner

21.07.2005 um 16:19 Uhr

Der zurückgetretene BR muß nach § 22 BetrVG die Geschäfte weiterführen inklusive der Wahleinleitung usw. bis zur bekanntgabe des Wahlergebnisses.

O
otto

21.07.2005 um 21:13 Uhr

Hallo ralfweidi! Werners Hinweis auf § 22 BetrVG ist schon richtig. Was mich nur stutzig macht, ist Ihre Frage zum Nachrücken der Ersatzmitglieder. Gibt es noch Ersatzmitglieder? Wenn ja, rücken die natürlich erst einmal für die zurückgetretenen BR-Mitglieder nach. Nur wenn

  • auch die Ersatzmitglieder die Übernahme des Mandats ablehnen oder
  • auch nach dem Nachrücken die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen BR-Mitglieder nicht mehr erreicht wird, sind vorgezogene Neuwahlen des BR zwingend erforderlich.

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