Amtsniederlegung BR - wie geht es dann weiter?
Wer übernimmt die aktuell anliegenden Geschäfte, nachdem der BR ,mit Mehrzahl seiner Mitglieder, sein Amt niedergelegt hat ? Wer übernimmt die Bestellung des Wahlgremiums für Neuwahlen ? Rücken für diesen Zeitraum die Ersatzmitglieder nach ?
Besten dank für eine schnelle Antwort.
Community-Antworten (2)
21.07.2005 um 16:19 Uhr
Der zurückgetretene BR muß nach § 22 BetrVG die Geschäfte weiterführen inklusive der Wahleinleitung usw. bis zur bekanntgabe des Wahlergebnisses.
21.07.2005 um 21:13 Uhr
Hallo ralfweidi! Werners Hinweis auf § 22 BetrVG ist schon richtig. Was mich nur stutzig macht, ist Ihre Frage zum Nachrücken der Ersatzmitglieder. Gibt es noch Ersatzmitglieder? Wenn ja, rücken die natürlich erst einmal für die zurückgetretenen BR-Mitglieder nach. Nur wenn
- auch die Ersatzmitglieder die Übernahme des Mandats ablehnen oder
- auch nach dem Nachrücken die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen BR-Mitglieder nicht mehr erreicht wird, sind vorgezogene Neuwahlen des BR zwingend erforderlich.
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