Amtsniederlegung
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsrat bestehend aus 5 festen mitglieder und 3 ersatzmitgliedern.
Was würde passieren wenn 3 der festen Mitglieder ihr Amt niederlegen und eines der Ersatzmitglieder auch? Es wären dann ja nicht mehr genügend leute im Gremium. Können die leute die ihr Amt niedergelegt haben sich bei einer neuwahl, wieder aufstellen lassen?
Community-Antworten (2)
06.02.2019 um 16:33 Uhr
Ja, können sie. Allerdings gibt es dann genügend Gründe sie nicht mehr zu wählen.
06.02.2019 um 16:38 Uhr
"Allerdings gibt es dann genügend Gründe sie nicht mehr zu wählen."
Vielleicht ist das aber auch ein Grund, Sie genau deswegen zu wählen.
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