Ich benötige "nur" eine Bestätigung oder eben auch nicht für meine bisher angelesene Auffassung:

Wir sind ein 3-Mann BR Gremium, von denen jeder sein Amt niederlegt. Da ich gelesen habe, dass bei Rücktritt des gesammten BR ( ohne Ersatzmitglieder) das Amt (sollte bei Neuwahl sich rausstellen, dass sich keiner mehr aufstellen lässt) bis zum Ende der Periode (also 03/10) weitergeführt werden muss. Daher Amtsniederlegung und nicht Rücktritt!?


Gehe ich hier richtig davon aus, dass bei Amtsniederlegung (auch des Vorsitzenden) automatisch (erstmal) die 3 Ersatzmitglieder nachrücken? Gebe ich dass dann auch schriftlich bekannt? Und müssen die erstmal ihr Amt annehmen oder können sie gleich ablehnen und zurücktreten?

Habe ich richtig gelesen, das eine Amtsniederlegung schriftlich begründet werden muss ( auch bei der Bekanntgabe auf der Personalversammlung)?

Danke für die Hilfestellung!
Was bedeutet Wahlvorstand bestellen? Wir benennen einfach eine Wahlberechtigte Person?Und was wenn die nicht will?