W.A.F. LogoSeminare

Fortbildungsverweigerung mal anders herum

B
BlackBiker
Jan 2018 bearbeitet

Moin...

zwar etwas ungewöhnlich aber ich bin mir da nicht ganz sicher was die Konsequenzen angeht.

Also folgendes:

Wir bekommen nen neuen Maschinenpark, d.h. ein paar alte raus und neue rein. Soweit so gut. Nun will der AG natürlich Leute auf die Reise schicken damit unsere Jungs auch wissen womit sie es zu tun haben und wie die neuen Maschinen funktionieren und bedient werden.

Nun kommt es aber, es gibt da einen, der tagein tagaus an einer der neuen Maschinen arbeiten wird und genau der weigert sich auf die Fortbildung zu gehen und damit sich selbst die Qualifikation verwehrt. Der Fortbildungsort ist n bissel weiter weg und wäre über mehrere Tage mit Übernachtungen.

Der Kollege bringt zwar recht plausible für den BR auch nachvollziehbare Gründe vor aber wie sieht das dann schlimmstenfalls für unseren Kollegen aus. Der Chef ordnet die Fortbildung an, der Kollege weigert, ist das Arbeitsverweigerung ? Und noch weiter, dann steht irgendwann die Maschine da und der Kollege kann seine Arbeit nicht machen weil ihm wegen der ganzen Aktion das wissen fehlt.

Ich selbst habe auch schon mehrmals persönlich mit ihm gesprochen aber leider ohne Erfolg.

Kleiner Nachtrag:

So, ich hab dann nochmal mit dem Kollegen gesprochen und ihm die Situatuion dargelegt. Aber so ne Reaktion hab ich noch nicht erlebt. Antwort war folgende... " Ja und, dann müssen die mich halt mal kündigen ". Was soll man dazu sagen...?

1.70605

Community-Antworten (5)

C
Charlys

22.09.2013 um 14:05 Uhr

Diese Fortbildung ist eine Nebenpflicht zum/ aus dem ArbV. Denn ohne diese kann er seine Arbeitspflicht nicht erfüllen. Die Folgen daraus sind wohl klar.

G
gironimo

22.09.2013 um 14:12 Uhr

Tja - man kann sich auch selbst ins Abseits stellen.

Aber wenn der Kollege Argumente hat, die ihn daran hindern sich weiter zu bilden, solltet Ihr daran arbeiten diese aus der Welt zu schaffen oder zumindest die Hinderungsgründe zu minimieren. Der BR ist ja in der Mitbestimmung (§§ 96 - 98 BetrVG).

Wie stellt sich der Kollege das denn selbst vor, wenn er da steht und nicht mehr arbeiten kann, weil die alte Maschine weg ist?

H
Hartmut

22.09.2013 um 15:54 Uhr

Moin Blackbiker, an der neuen Maschine darf man ihn natürlich nicht arbeiten lassen, wenn er sie nicht bedienen kann. Viel zu gefährlich. Ich gehe mal davon aus, dass der Kollege gute, nachvollziehbare Gründe hat, warum er sich nicht fortbilden will bzw. kann. Dann solltet ihr erstens versuchen, diese Gründe entspr. gironimos Rat zu minimieren, und wenn alle Stricke reißen, ihn beim Finden einer akzeptablen Versetzung an eine andere Stelle zu unterstützen.

H
Hoppel

22.09.2013 um 16:15 Uhr

@ BlackBiker

Zunächst einmal greift § 81 BetrVG. Ist ein solches persönliches Gespräch AG / AN erfolgt??

Welche Ablehnungsgründe bringt der Kollege eigentlich vor? Würden diese einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung Stand halten?

B
blackjack

22.09.2013 um 17:03 Uhr

§ 12 Absatz I ArbSchG

Ihre Antwort