Neuer BR, 3 Tage Inhouseschulung. Wir brachten gleich mal ein Problem an, was uns auf den Nägeln brennt.
Gestern haben wir erfahren von einer Kollegin, dass sie eine neue Mitarbeiterin bekommen hat. Wir haben nichts davon erfahren. Neueinstellung.
§ 99, soviel ist klar.
Heute auf Schulung Fall rübergebracht, unser Seminarleiter sagte, wenn wir dem AG per Beschluss nicht mitgeteilt haben, dass wir unsere Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, können wir nichts tun... ???
Ich sehe das anders, vielleicht auch falsch...
Das BetrVG wirkt, seitdem wir im Amt sind. Sprich, seit Ende April. Seitdem gilt das BetrVG. Muss ich AG wirklich darauf hinweisen, dass wir jetzt Mitbestimmungsrechte haben? Oder darf ich das voraussetzen? Und warum per Beschluss??? Ist doch Unsinn, oder nicht?
Ausschreibung gab es auch nicht. Sprich, intern konnte sich keiner bewerben.
Es geht nicht darum, eine Neueinstellung zu verhindern, aber es gibt viele Versetzungsanträge von Mitarbeitern, wo man vielleicht hätte erstmal prüfen müssen, ob Eignung da oder nicht.
Ich sehe es so, keine Info, keine Zusage (erstmal), aber auf keinen Fall Beschluss darüber, dass wir nach BetrVG informiert werden MÜSSEN.
Morgen geht Schulung weiter, ich will ein paar Infos mitnehmen, brauche eure Hilfe. Danke im voraus.