@himbeertoni
Natürlich muss der Schriftverkehr nicht erst durch eine Abstimmung. Wenn dies so wäre, würden Sitzungen ja ins Uferlose ausufern. Außerdem könnten dann die Briefe ja gleich auf der Sitzung geschrieben werden. Was ja kaum Praktikabel wäre.
Bevor ich hier so eine Frage stelle, sollte ich mir vielleicht erst einmal selbst vorstellen, wie das ablaufen sollte.
Schreiben von der GL an BR. BRV beruft Sitzung ein und stellt das Schreiben zur Diskussion. Natürlich hat er vorher die Tagesordnung frühzeitig erstellt und einige Tage vorher den Mitgliedern zukommen lassen.
Entsprechender Tagesordnungspunkt vorausgesetzt, erfolg jetzt die Beschlussfassung über das weitere vorgehen. Anschließend diskutieren 9 Persönchen über den Inhalt und die entsprechenden Formulierungen. Auf der Tastatur hat mittlerweile die DEL-Taste den Geist aufgegeben. Kein Problem, nehmen wir halt die Shifttasten und überschreiben das ganze. Dieses lassen sie eine Weile geduldig über sich ergehen, um sich dann doch noch der DEL-Taste solidarisch zu erklären. Egal, nach langem Hin und Her ist dat Briefchen ja nun doch noch fertig geworden. Aber halt, wenn wir schon so genau sein wollen, müssen wir natürlich auch sicherstellen, dass der Überbringer diesen nicht einfach austauscht. Also Leibwache als Begleiter her.
So, jetzt haben wir für dieses blöde Antwortschreiben den halben Tag gebraucht. Naja. Hat ja dann den Vorteil, dass nun alle Wissen, wie so ein Brief entsteht und können dann privat den Einspruch zur Steuererklärung beim Finanzminister selbst erstellen und stolz behaupten: „Siehste du Finanzwilli, dette kann ich och selbst“.
Blöd nur, dass uns der Cheffe bei der Übergabe drei neue Schreiben überreicht hat.
Dieses Spielchen könnte man nun buchfüllend so weiter führen. Es dürfte aber ausreichen, um zu erkennen, logische Denkfähigkeit vorausgesetzt, dass es so nicht geht. Das würde die Arbeit eines BR letztlich unmöglich machen.
Natürlich sollte die Art, wie ein BR auf Schriftstücke antwortet vorher im BR geklärt sein. Die Formulierung muss hier aber dem Schreiber selbst überlassen bleiben. Sie kann passen oder auch nicht. Dieses sind Erfahrungswerte, die ein BR dann ja auch im Gremium besprechen kann.
In der Regel werden solche schreiben im Rahmen der Geschäftsführung durch den hierfür bestimmten erstellt und dann auf der nächsten Sitzung, falls sie vorher nicht bereits alle eingesehen haben, verlesen. Also nachträglich als für gut gelungen oder halt weniger gut gelungen erklärt.
Bei Betriebsräten mit einem geschäftsführenden Ausschuss sieht es dann ein wenig einfacher aus. Hier können sich dann ja auch gleich mehrere um einen korrekten Inhalt bemühen.
Natürlich geht es nicht, dass jedes Betriebsratsmitglied daher kommt und dubiose Schreiben verfasst und dann im Namen des BR verschickt.
Wenn er Langeweile hat, kann er dies natürlich jederzeit machen, dann aber nur als normales Mitglied und unter eigenen Namen. Ob dies dann vom Cheffe angenommen oder einfach ignoriert wird, ist dann wieder eine ganz andere Geschichte.