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Email Verkehr

H
himbeertoni
Nov 2016 bearbeitet

Servus,

unser BR-Schreiberling hat ohne Wissen des Gremiums eine -bitterböse- Email an die GL geschickt, "unterschrieben" mit der BR-Signatur! Ich habe mich darüber tierisch geärgert, da ich der Meinung bin, alle Schreiben des BR müssen vorab durch das Gremium genehmigt werden. Darüber wird jetzt heftig diskutiert...Es wäre schön, wenn mir hier jemand, am besten mit entspr. §, sagen könnte, ob einzelne BRM die GL anschreiben dürfen, im Namen (des Gremiums!!!) oder ob der Schriftverkehr erst durch dioe Abstimmung muss.

Habt Dank!

3.945015

Community-Antworten (15)

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Charlys

26.08.2013 um 20:02 Uhr

Im Namen des Gremiums kann nur nach Beschluß geschrieben werden. Den BR vertritt nach Außen, also außerhalb des Gremium der BRV. Dieses steht alles so auch im BetrVG und man lernt es im Grundseminar. Das BRB ist eben nur ein BRM und nicht der BR. Der BR könnte sich nun ganz offiziell von diesem Schreiben distanzieren. Auch der BRV darf ohne Beschluss nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben oder ggf BR GO ohne Beschluß handeln und schreiben. Denn er ist nicht der Chef des BR, er ist auch nur ein BRM nur halt mit einer bestimmten Aufgabe und Funktion.

A
AlterHase

26.08.2013 um 20:53 Uhr

@himbeertoni

Natürlich muss der Schriftverkehr nicht erst durch eine Abstimmung. Wenn dies so wäre, würden Sitzungen ja ins Uferlose ausufern. Außerdem könnten dann die Briefe ja gleich auf der Sitzung geschrieben werden. Was ja kaum Praktikabel wäre.

Bevor ich hier so eine Frage stelle, sollte ich mir vielleicht erst einmal selbst vorstellen, wie das ablaufen sollte.

Schreiben von der GL an BR. BRV beruft Sitzung ein und stellt das Schreiben zur Diskussion. Natürlich hat er vorher die Tagesordnung frühzeitig erstellt und einige Tage vorher den Mitgliedern zukommen lassen.

Entsprechender Tagesordnungspunkt vorausgesetzt, erfolg jetzt die Beschlussfassung über das weitere vorgehen. Anschließend diskutieren 9 Persönchen über den Inhalt und die entsprechenden Formulierungen. Auf der Tastatur hat mittlerweile die DEL-Taste den Geist aufgegeben. Kein Problem, nehmen wir halt die Shifttasten und überschreiben das ganze. Dieses lassen sie eine Weile geduldig über sich ergehen, um sich dann doch noch der DEL-Taste solidarisch zu erklären. Egal, nach langem Hin und Her ist dat Briefchen ja nun doch noch fertig geworden. Aber halt, wenn wir schon so genau sein wollen, müssen wir natürlich auch sicherstellen, dass der Überbringer diesen nicht einfach austauscht. Also Leibwache als Begleiter her.

So, jetzt haben wir für dieses blöde Antwortschreiben den halben Tag gebraucht. Naja. Hat ja dann den Vorteil, dass nun alle Wissen, wie so ein Brief entsteht und können dann privat den Einspruch zur Steuererklärung beim Finanzminister selbst erstellen und stolz behaupten: „Siehste du Finanzwilli, dette kann ich och selbst“.

Blöd nur, dass uns der Cheffe bei der Übergabe drei neue Schreiben überreicht hat.

Dieses Spielchen könnte man nun buchfüllend so weiter führen. Es dürfte aber ausreichen, um zu erkennen, logische Denkfähigkeit vorausgesetzt, dass es so nicht geht. Das würde die Arbeit eines BR letztlich unmöglich machen.

Natürlich sollte die Art, wie ein BR auf Schriftstücke antwortet vorher im BR geklärt sein. Die Formulierung muss hier aber dem Schreiber selbst überlassen bleiben. Sie kann passen oder auch nicht. Dieses sind Erfahrungswerte, die ein BR dann ja auch im Gremium besprechen kann.

In der Regel werden solche schreiben im Rahmen der Geschäftsführung durch den hierfür bestimmten erstellt und dann auf der nächsten Sitzung, falls sie vorher nicht bereits alle eingesehen haben, verlesen. Also nachträglich als für gut gelungen oder halt weniger gut gelungen erklärt.

Bei Betriebsräten mit einem geschäftsführenden Ausschuss sieht es dann ein wenig einfacher aus. Hier können sich dann ja auch gleich mehrere um einen korrekten Inhalt bemühen.

Natürlich geht es nicht, dass jedes Betriebsratsmitglied daher kommt und dubiose Schreiben verfasst und dann im Namen des BR verschickt.

Wenn er Langeweile hat, kann er dies natürlich jederzeit machen, dann aber nur als normales Mitglied und unter eigenen Namen. Ob dies dann vom Cheffe angenommen oder einfach ignoriert wird, ist dann wieder eine ganz andere Geschichte.

A
AlterHase

26.08.2013 um 21:25 Uhr

@ Charlys Sorry, aber ab zum nächsten Seminar……..

„Im Namen des Gremiums kann nur nach Beschluß geschrieben werden.“

Die Antwort ist genauso falsch wie die Vorstellung von @himbeertoni.

Letztlich suggerierst Du ihm hier nur, dass er recht hat, was definitiv nicht der Fall ist.

Dass ein BRV kein Chef ist, obgleich die meisten ihn so sehen und er nur im Rahmen der Beschlüsse handeln kann/sollte, ist wohl den meisten bekannt. Letztlich hat dies aber wenig mit den normalen Geschäftsführungsvorgängen zu tun.

Hier gibt es einen Haufen an Möglichkeiten von schriftlichen Aktivitäten eines BRV außerhalb der Beschlüsse.

Wenn Du einmal ein BRV gewesen bist, solltest Du diese eigentlich, zumindest teilweise, kennen.

Wenn die Rechtslage eindeutig ist, und ein Beschluss hier auch nicht anders hätte ausfallen können, kann er sogar diesem Vorgreifen und im Vorfeld Felder beackern um das spätere sähen überhaupt erst zu ermöglichen. Dieses gehört letztlich auch mit zur Geschäftsführung eines BR.

Natürlich sollte dann in einer Geschäftsordnung genauer festgehalten werden, welche weiteren Kompetenzen ein BRV letztlich hat. Innerhalb dieser Bereiche kann er dann natürlich auch Schreiben erstellen, ohne hierzu extra jemanden Fragen zu müssen.

H
himbeertoni

26.08.2013 um 21:36 Uhr

@ alter HAse

Ich rede nicht davon, der GL eine neue MAterialanforderung zu schicken oder ähnliches. Ich rede hier von einer "Bitterbösen" Mail, sprich: der BR fordert Sie auf, dies und das zu unterlassen....

S
Snooker

26.08.2013 um 21:48 Uhr

@himbeertoni

Die Art alles in eine Topf zu schmeissen hat sich leider hier eingebürgert und bekommt man auch so schnell nicht wieder hier raus.

Der BR sollte sich hier von sich aus an den AG wenden, mit den Worten. Wir müssten zur Kenntnis nehmen das es aus dem BR Gremium heraus schriftl. zu leichten Irritationen gekommen ist. Der BR als Ganzes ist bemüht den Sachverhalt auf zu klären und wird Ihnen das Ergebnis als solches dann zur Kentnissnahme zukommen lassen. Und dann schnappt ihr euch den Verursacher und schaut was ihn veranlasst hat so zu handeln. Vielleicht mag die Form in der er gehandelt hat so nicht richtig sein, der Grund an sich aber als Thema nicht unintressant für BR und Belegschaft sein. Auf dies Art und Weise dürfte erst einmal alle drei Seiten ihr Gesicht wahren bis zu Aufklärung des Ganzem.

C
Charlys

26.08.2013 um 22:10 Uhr

AlterHase, sorry aber selbst mal auf Seminar. Auch der BRV handelt lt. BetrVG nur im Rahmen seiner Aufgaben selbsständig und eigenverantwortlich. Sonst nur auf Beschluss. Ein BRM kann NIE ohne Beschluss im Namen des BR handeln. Angriffe gegen den AG kann auch der BRV nur im Rahmen seiner Aufgaben oder Beschluss im Namen des BR starten. Macht er es ohne, also weil ihm so ist, sollte er schnellstens in der Funktion abgewählt werden. ......... Aber, Du bist wohl einer der BRV der denkt ICH bin der Chef des BR. ........ PS, ich habe nicht geschrieben, dass jedes Schreiben des BRV durch das Gremium muss!!!

B
BRMtgl

26.08.2013 um 22:27 Uhr

Also, wenn ein BRM ohne Beschluß und / oder Rücksprache mit mir in Namen des BR, also dann auch in meinem Namen ein solches Schreiben wie hier angedeutet an die GL senden würde, wäre "die Hölle" los. Ich würde dann auch sofort der GL mitteilen, dass hier einfach ohne Auftrag/Beschluss und auch NICHT in meinem Namen geschrieben wurde und mich von diesem Schreiben distanzieren und klarstellen diese dann auch so im Betrieb kundtun.

B
BRMtgl

26.08.2013 um 22:28 Uhr

Also, wenn ein BRM ohne Beschluß und / oder Rücksprache mit mir in Namen des BR, also dann auch in meinem Namen ein solches Schreiben wie hier angedeutet an die GL senden würde, wäre "die Hölle" los. Ich würde dann auch sofort der GL mitteilen, dass hier einfach ohne Auftrag/Beschluss und auch NICHT in meinem Namen geschrieben wurde und mich von diesem Schreiben distanzieren und klarstellen diese dann auch so im Betrieb kundtun.

H
Hartmut

26.08.2013 um 22:57 Uhr

Hallo himbeertoni, ja es gibt einen, genau einen, der die GL im Namen des Gremiums anschreiben darf, und das ist gem. §26 Abs. 1 BetrVG der Vorsitzende des Betriebsrats (bzw. im Falle seiner Verhinderung, aber auch nur dann, der stellv. Vorsitzende). Wir sagen immer, der BRV ist Sprachrohr und Briefkasten des BR. Mittels Geschäftsordnung oder fallbezogenem Beschluss kann das Gremium weitere Sprachrohre bzw Briefkästen bestimmen, das ist aber -siehe eure Geschichte- nach aller Erfahrung nicht ratsam.

S
seesee

26.08.2013 um 23:15 Uhr

Für normalen Schriftverkehr - auch böse Briefe an den AG - bedarf es keines Beschlusses. Der Arbeitgeber wird schon selbst wissen, welche Aussagen er wegen eines fehlenden Beschlusses ggf. anfechten kann.

Beschlüsse werden gefasst, wenn es sich um Angelegenheiten mit Rechtsfolgen handelt.

Normale Abstimmungen im Gremium nach dem MOtto: "wie gehen wir weiter vor" sind keine Beschlüsse im Sinne des BetrVG.

Bei uns im Gremium werden die Inhalte von wichtigen Schreiben im Gremium diskutiert und abgestimmt. Der BRV / Stelli bzw. ggf. zusammen mit Schriftführer formuliert den Inhalt und ab geht die Post. Mit freundlichen Grüßen des BRV oder Stellis.

A
AlterHase

26.08.2013 um 23:33 Uhr

@himbeertoni „Ich rede nicht davon, der GL eine neue MAterialanforderung zu schicken oder ähnliches. Ich rede hier von einer "Bitterbösen" Mail, sprich: der BR fordert Sie auf, dies und das zu unterlassen....“

Habe ich Gegenteiliges behauptet?

Siehe bei Antwort 217883 die letzten beiden Absätze……

Gut, die Frage, was er darf oder auch nicht, sollte ja mittlerweile klar sein. Was mich noch interessieren würde, ist der Inhalt dieser Mail. Warum ist sie so schlimm? Etwa weil die dort genannten Punkte nicht stimmen? Oder ist es einfach der Ton, der einem hier zu hart erscheint? Wüsste mann dieses, könnte ich mir auch andere als die hier genannten Gründe, diese abzulehnen vorstellen. Der Fantasie sind hier alle Türen offen.

@Snooker „Die Art alles in eine Topf zu schmeissen hat sich leider hier eingebürgert und bekommt man auch so schnell nicht wieder hier raus.“

Wer schmeißt hier alles in einen Topf? Und wenn doch, wo steht dieser Topf?

@ Charlys

Auch zu dir…….

Habe ich Gegenteiliges behauptet?

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du noch kein BRV gewesen bist. Wenn man Probleme mit dem Lesen und Interpretieren hat, macht sich das bei einem BRV nicht unbedingt positiv bemerkbar……..

@All Das mit dem lieben Briefchen an die GL würde ich bleiben lassen. Der lacht sich doch eines ins Fäustchen. Tollen BR habe ich da. Zerfleischt sich jetzt sogar schon öffentlich und teilt es mir auch noch mit.

Weiter, was gebe ich damit auch kund? Dass der BR ein liebes Tierchen ist und niemals, aber auch wirklich niemals, ein böses Wort zum Chefe sagen würde. Auch nicht wenn es angebracht wäre. Er also keine Angst haben muss, dass wir uns mit ihm einmal ernsthaft anlegen.

Diese Geschichte ist zwar nicht gut, aber letztlich ist es eine des Gremiums und hat auch hier zu bleiben. Mann kann ihn jetzt maßregeln, Foltern oder auch anderweitig erschießen. Dieses sollte aber immer innerhalb des Gremiums bleiben und hat beim Chef nun gar nichts verloren.

Ich finde es auch unmöglich, dass jeder Emails als BR verschicken kann. Dies sollte eigentlich der Geschäftsführung vorbehalten bleiben und entsprechend abgesichert sein.

Auch wenn es vielleicht der eine oder andere noch nicht glaubt, aber mittlerweile ist es möglich, E-Mail-Konten so einzustellen, dass es zwar alle Lesen aber nicht auch schreiben, geschweige denn versenden können.

K
Kölner

27.08.2013 um 01:06 Uhr

...mal wieder ein selbstgerechter und selbstherrlicher BRV. Weißt Du, AlterHase, Du gibst hier ein ums andere mal einen Senf ab, der unter anderen Umständen sicher zur Steinigung geführt hätte. Was denkst Du eigentlich, was Deine Auswürfe für den geneigten leichtgläubigen Fragesteller für einen Wert haben, wenn er sie blind glaubt oder befolgen würde? Er müsste sich intensiv Gedanken machen, ob er in einem normalen Betrieb (und damit meine ich nicht den Deinigen) überhaupt noch auftreten kann.

Man man man. Du bist nahezu immer derjenige, der meint hier alles und allen vollseibern zu müssen mit neunmalklugen Weisheiten, die bei näherer Betrachtung nichts sind als altersdemente Äußerungen eines gescheiterten BRV... Traurig, dass sich das Forum auch dank deiner innigsten mithilfe zu einem psychopathologischen Befund entartet...

B
blackjack

27.08.2013 um 02:31 Uhr

#Du bist nahezu immer derjenige, der meint hier alles und allen vollseibern zu müssen mit neunmalklugen Weisheiten.................#

Find ich klasse. ;-))

So wie er und der Ein oder Andere, liefern mir gute Argumente auch diesmal einen BR zu verhindern. Die originellsten Beiträge hänge ich immer am schwarzen Brett aus.

G
gironimo

27.08.2013 um 10:48 Uhr

"Bitterböse" E-Mail im Namen des BR lässt vermuten, dass hier die Meinung des BR Gremiums übermittelt wurde. so gesehen - wenn es diese Meinung im Gremium gar nicht gibt (Beschlusslage) würde ich schon sagen, dass etwas falsch gelaufen ist.

Natürlich gibt es unzählige Briefe, E-Mails usw., die ohne Abstimmung im Gremium hin- und hergeschickt werden; das ist normal und man sollte hier nicht jedes Komma im Gremium abstimmen, da sonst der BR handlungsunfähig wird. Wenn aber eine inhaltliche Aussage gemacht wird, kann man eben nicht "für alle" Unterzeichnen, wenn dazu das Mandat fehlt. Da hätte der Kollege ja auch in seinem Namen als BR-Mitglied unterzeichnen könne und so seine persönliche Wertung einer Angelegenheit kund tun können.

So gesehen - klärt diesen Punkt einmal in Eurem Gremium (möglichst ohne nach außen den Eindruck zu erwecken, der Haufen sei hoffnungslos zerstritten)

H
Hartmut

27.08.2013 um 21:48 Uhr

AlterHase, wirklich, ohne Mandat keine Meinungsäußerung im Namen des Betriebsrats. Ist echt Mist! Kölner regt sich darüber zu recht auf.

Noch schlimmer finde ich deine "Anregungen" zur Beschneidung der E-Mail Funktionalität für BR-Mitglieder. Hoffentlich war das nicht ernst gemeint.

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