Erstellt am 05.07.2022 um 13:38 Uhr von Kjarrigan
NEIN
der alte BR ist der alte und ihr seid der NEUE.
Wenn der alte BR Euch das nicht übergeben möchte, braucht er das auch nicht.
Erstellt am 05.07.2022 um 14:20 Uhr von Relfe
kommt drauf an :-)
grundsätzlich sind nur BR-Information aufzubewahren, die noch Wirkung entfalten. Alles andere müsste der "alte BR" vernichtet haben (DSchutzGVo)
Wenn da also E-Mail mit wichtigen Information zu z.B. einer BV sind oder zu einem noch nicht abgeschlossen Vorgang, dann müsste diese an den neuen BR übergeben werden
--> z.B. weil über eine BV noch weiter verhandelt wird oder weil aus den E-Mail irgendwas hervorgeht, was für einen Beschluss zu einer gültigen BV wichtig ist
Alles andere, was "beschlossen und ausgeführt" ist, geht den neuen BR nix an (auch wenn der das gerne Wissen würde, was der alte BR so getrieben hat)
Erstellt am 05.07.2022 um 15:46 Uhr von Matze
Hier geht's um Adressen, nicht um Inhalte.
Der Betriebsrat einigt sich mit AG über Nutzung der Adressen und übernimmt sie.
Der alte Inhalt ist nur bedingt nutzbar (siehe Relfe).
Der Rest wird mit der Übergabe der Adressen gelöscht.
Eigentlich kein Problem...
Erstellt am 05.07.2022 um 15:57 Uhr von Relfe
@Matze
ich zitiere vom TE:
"Sind die Inhalte dieser Emailadressen dem neuen Betriebsrat zu vergeben.."
Wieso jetzt: "Hier geht's um Adressen, nicht um Inhalte."?
Erstellt am 05.07.2022 um 19:26 Uhr von Marc123
Wenn der alte BR mir die Unterlagen geben muss von Vorgängen, die noch aktiv sind, weis ich ja nicht, was das ist. Der alte BR könnte auch einfach alles löschen und behaupten, dass nichts mehr aktiv war.
Also das alles abgearbeitet wurde.
Erstellt am 06.07.2022 um 08:16 Uhr von rtjum
das könnte der alte BR behaupten das stimmt.
Habt ihr denn so ein kaputtes Verhältnis?
Erstellt am 06.07.2022 um 08:58 Uhr von Relfe
@Marc123
"Wenn der alte BR mir die Unterlagen geben muss von Vorgängen, die noch aktiv sind, weis ich ja nicht, was das ist. Der alte BR könnte auch einfach alles löschen und behaupten, dass nichts mehr aktiv war. Also das alles abgearbeitet wurde. "
wenn der alte BR extrem blöd ist kann er das machen.
Das noch aktive Vorgänge und Vorgänge die noch nicht abgearbeitet sind, eben genau dieses sind und somit vom neuen BR weiterbearbeitet werden, sollte er aber schon bedenken :-)
Marc123 überlege doch mal: die werden euch doch bekannt wenn Ihr die weiterbearbeitet. Kommt darauf an um was es sich handelt, aber auch ein BR kann sich "strafbar" machen.
Erstellt am 06.07.2022 um 10:59 Uhr von Marc123
@rtjum
Ich Versuchs mal so auszudrücken. Der ehemalige Betriebsrat hat sehr gegen die Geschäftsführung gearbeitet, die wirklich sehr tolerant, verständnisvoll und flexibel ist. Es wurden keinerlei Kompromisse seitens des BR eingegangen, bei BV-Verhandlungen. Es wurden von MA des BR Mitarbeiter bei Behörden angeschwärzt, die völlig haltlos waren und es wurde versucht Einstellungen zu verhindern, die nötig waren.
Da der alte BR in einem anderen Bereich arbeitet, habe ich selbst damit nichts zu tun. Aber ich möchte meine Arbeit als BR vernünftig machen. Und das kann ich nur, wenn ich alle nötigen Unterlagen habe.
Aber wie @relfe schreibt, werde ich wohl mitbekommen, wenn Unterlagen zu laufenden Vorgängen fehlen. Das mit dem „Strafbar“ ist mir klar. Ich weis nur nicht, ob es dem ehemaligen BR klar ist.
Danke für eure Antworten.