Hallo liebe BR Kollegen

habe eine Frage die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt - und zu der ich auch im Internet keinerlei Hinweise finde :

darf der Arbeitgeber die Mails und Mailbox des Betriebsrates archivieren ?

Als Grundlage zur Archivierung werden HGB, AO und andere rechtliche Paramezter genannt.

Als BR sehen wir hierin keine Notwendigkeit, das unsere Mailbox archiviert wird, weil es nach unserer Meinung eine ungerechtfertigte Einsichtnahme durch Dritte ermöglicht, was wiederum auf verschiedene Gesetzte auf Seiten der Arbeitnehmer wiederspricht.

Hat hier jemand schon mal das Thema bearbeitet - oder einschlägige Infos / Links zum Thema ?

Danke im Voraus
Ronny