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Freistellung

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Minna
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hab mal eine Frage. Bin obwohl nur 160 Mitarbeiter als BRV freigestellt. Dies bekam ich schriftlich. Heute, nach einer Auseinandersetzung drohte mir die GL an dies rückgängig zu machen. Kann er das?

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Community-Antworten (7)

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Tanzbär

19.08.2013 um 19:15 Uhr

Bei 160 Mitarbeitern? - Ja.

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Minna

19.08.2013 um 19:23 Uhr

Geht das von einem Tag auf den anderen,oder muss er eine Frist einhalten?

N
Nubbel

19.08.2013 um 20:14 Uhr

nun, der arbeitgeber war der meinung, das bei euch so viel betriebsratsarbeit anfällt, das es einer freistellung bedarf. jetzt scheint er nicht mehr dieser meinung zu sein. tagesordnung, im betriebsrat besprechen und den chef auffordern zu erklären, warum er der meinung ist, das der betriebsrat eine freistellung nicht mehr benötigt.

die freistellung gehört dem betriebsrat! wenn das so laufen würde, wäre der betriebsrat erprssbar

C
Charlys

19.08.2013 um 20:20 Uhr

Nebbel, da kein gesetzlicher Anspruch besteht, kann der AG sein Angebot zurückziehen. Besonders, wenn man nichts schriftlich vereinbart hat. Besitzstand gibt es hier nicht. Das kennt man nur betreffen Arbeit/Arbeitsrecht nicht im Ehrenamt. Dann bleibt dem BR nur § 37. Der BR hätte mit dem AG halt hier eine verbindliche schriftliche Vereinbarung treffen sollen

N
Nubbel

19.08.2013 um 20:31 Uhr

wenn eine freistellung schriftlich vereinbart wird, warum sagst du mir, wenn es nicht schriftlich ist........

G
gironimo

19.08.2013 um 20:38 Uhr

Na ja - vielleicht beruhigen sich die Gemüter wieder. Bei einer Auseinandersetzung wird rasch viel gesagt.

Ansonsten ist die Frage, was denn da schriftlich niedergeschrieben wurde.

K
Kölner

19.08.2013 um 20:42 Uhr

Die Alternative ist ja auch recht simpel: Gibt es keinen § 38 BetrVG muss man über die Dörfer gehen (§ 37 Abs 2 BetrVG)

@charlys Warum liest du wiederholt nicht richtig? Das erschwert echt die Auseinandersetzung.

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