Erstellt am 26.06.2006 um 13:58 Uhr von Fayence
kidock,
für ev. Bewerbungen musste noch nie jemand freigestellt werden.
Anders sieht es aus, wenn einem AN durch den AG gekündigt wurde.
Trifft für Deine Kollegin aber auch nicht zu, da sie selbst gekündigt hat.
Einen Rechtsanspruch auf Freistellung, womöglich noch bezahlt, kann ich nicht erkennen.
Erstellt am 26.06.2006 um 14:05 Uhr von Ramses II
Nach § 629 BGB besteht ein Anspruch auf Freistellung "zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses".
Erstellt am 26.06.2006 um 18:49 Uhr von Fayence
Ramses II,
Einspruch Euer Ehren! Bist Du Dir sicher, dass der § 629 BGB auch dann greift, wenn der AN (in Probezeit) gekündigt hat?
Erstellt am 26.06.2006 um 18:59 Uhr von Kölner
@Fayence
Meine Kommentierung zum 629 geht aber auch davon aus....
Erstellt am 26.06.2006 um 20:53 Uhr von Rollie
Bleibt für mich die Frage offen, ob bezahlt, oder unbezahlt.
Erstellt am 26.06.2006 um 23:32 Uhr von Ramses II
Fayence,
meinst Du nicht dass der Gesetzgeber dies dann im Gesetz hätte deutlich machen müssen?
Wenn er das will, dann hat er das drauf, siehe § 622.
Einspruch abgelehnt, die ehrenamtlichen Richter werden aufgefordert diesen Einwand nicht zur Kenntnis zu nehmen!
(Und Fayence sollte weniger Ami-Scheiß im TV anschauen).
Rollie,
hierfür wird der § 616 BGB herangezogen.
Erstellt am 27.06.2006 um 11:12 Uhr von Fayence
@ Kölner
Ich bin beruhigt, dass Du erst eine Kommentierung bemühen musstest....
@ Ramses II
Wenn der Gesetzgeber in seinen Gesetzen alles so deutlich machen würde, dürfte es nicht so viele Auslegungen zu dem ein oder anderen Gesetz geben, oder?
Der "Knackpunkt" im § 629 BGB ist das "dauernde Dienstverhältnis". Demnach greift der Anspruch auf Freistellung nur dann, wenn der Arbeitsvertrag für unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossen worden ist.
Deinen Hinweis auf den § 616 BGB lasse ich aber nicht einfach so stehn. Der Vergütungsanspruch könnte im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich ausgeschlossen worden sein.
Werde mir aber Deinen Rat zu Herzen nehmen und zum Ausgleich häufiger in´s Bauerntheater gehn. :-)