Elternzeit und Freistellung
Hallo
100% freigestelltes BR Mitglied geht in Mutterschutz und dann in Elternzeit. Lt. BAG Urteil 25.5.2005 7 ABR 45/04 ist die Elternzeit ja erst Mal kein Verhinderungsgrund für Sitzungen.
Aber was ist mit der Freistellung? Das Gremium möchte diese befristet neu vergeben für die Zeit der Elternzeit. Wie ist der korrekte Weg, v.a. rechtssicher? Die Neuvergabe (Person) könnte bei der GF zu Unmut führen. Der Plan ist also befristete Freistellung für die Phase der Elternzeit und nach der Elternzeit geht das zurück kommende BR Mitglied wieder selbst in die Freistellung. Im Gremium sind wir uns einig, es muss nur korrekt ablaufen, damit die (Ersatz) Freistellung nicht angefochten werden kann.
Danke
Community-Antworten (17)
12.01.2023 um 16:55 Uhr
Wie viele Freistellungen habt ihr? Nach welchem Wahlverfahren ist gewählt worden?
12.01.2023 um 18:04 Uhr
4 Freistellungen. An das Verfahren kann ich mich spontan nicht mehr erinnern, welche Rolle spielt das?
12.01.2023 um 19:24 Uhr
Je nach Wahlverfahren (Anzahl der Vorschläge) entscheidet sich ob oder wer nachrückt oder neu gewählt werden kann. Wenn BR und AG sich einig sind ist natürlich alles möglich. Die Einigkeit im BR sollte aber einstimmig sein. Eine Wahl kann man nicht durch Beschluss aufheben.
12.01.2023 um 20:14 Uhr
Also bei der Wahl gab es nur so viele Interessenten wie Freistellungen, und die wurden gewählt. Also niemand der nachrücken könnte
12.01.2023 um 21:16 Uhr
Dann kann per Mehrheitswahl eine neue Freistellung gewählt werden. Das Problem kann sein, dass erst die eine Freistellung aufgehoben werden muss. Entweder per Rücktritt oder Abwahl. Ob ihr für die Ab- und Neuwahl die einfache Mehrheit oder Dreiviertelmehrheit braucht hängt vom Wahlverfahren ab. Vor der Wahl hat auch noch die Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden.
13.01.2023 um 07:31 Uhr
Wie kann jemand in Mutterschutz/Elternzeit effektiv die Interessen der Beschäftigten/der Firma vertreten?
13.01.2023 um 09:05 Uhr
In dem er trotzdem an den BR- Sitzungen teilnimmt und in der verbleibenden Zeit zwischen Haushaltsführung und Kinderbetreuung sich mit den Themen des BR in seiner eigenen Häuslichkeit beschäftigt.
13.01.2023 um 09:28 Uhr
Ich würde sagen: die Kollegin geht in EZ und ist damit aus der Freistellung erst einmal raus. Ihr wählt eine neue Freistellung. Ob man die Freistellung auch als "zeitweise Verhindert" deklarien kann, so wie es für die Sitzungsteilnahme während EZ möglich ist ?? So richitg was gibt es darüber nicht. Ihr könnt Euch natürlich absprechen und intern festlegen, dass nach der Rückkehr der Kollegin sie wieder neu in die Freistellung zu wählen.
13.01.2023 um 10:47 Uhr
Ihr könnt auch einfach jemand Neues für die Freistellung bestimmen. dann ist die MA in Elternzeit die Freistellung erstmal los. Wenn sie zurückkommt wird halt nochmal neu gewählt. Wo ist das Problem?
13.01.2023 um 12:37 Uhr
@takkus ... das ist nicht effektiv, da sie die Themen überhaupt nicht kennt. Für mich verschwendete Ressourcen.
13.01.2023 um 12:55 Uhr
@Junge: das sehen die Richter vom BAG aber nun mal anders als du.
13.01.2023 um 13:17 Uhr
"...das ist nicht effektiv, da sie die Themen überhaupt nicht kennt. "-> aha, und wenn sie an den Sitzungen teilnimmt und sich daheim damit beschäftigt? Kennt sie dann die Themen nicht?
13.01.2023 um 13:19 Uhr
@wdliss-> mit diesen User sich auszutauschen sind (Zitat Junge 13.01.2022, 11:37 Uhr) "Für mich verschwendete Ressourcen." ???
13.01.2023 um 13:59 Uhr
@takkus Stimme ich dir zu. Erinnert mich an "Blaupunkt" ;-)
13.01.2023 um 14:04 Uhr
Driftet es wieder ins persönliche ab? Um Themen beurteilen zu können, Bedarf es also keiner aktiven Firmenzugehörigkeit? Sorry, dass ich da eine andere Meinung vertrete.
Was ist "Blaupunkt"?
13.01.2023 um 14:09 Uhr
"Um Themen beurteilen zu können, Bedarf es also keiner aktiven Firmenzugehörigkeit?"-> du meinst also, nur weil man als BRM im Betrieb arbeitet ist man immer voll auf dem Laufenden? Du meinst also, es gibt nicht ein einziges BRM das unvorbereitet zur Sitzung kommt und von den Themen auf der TO keine Ahnung hat? Wenn es bei Euch so ist, dass gratuliere ich auf`s herzlichste zu einem solch tollen Betriebsrat.
@Dummerhund: vielleicht ist es ja Blaupunkt
13.01.2023 um 14:14 Uhr
"@Dummerhund: vielleicht ist es ja Blaupunkt"
Ein Schelm der hier böses Denkt ;-)
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