Erstellt am 19.08.2013 um 20:23 Uhr von AlterHase
@Minna
Nicht lange rumfackeln, sondern Freistellung wahrnehmen.
Zwar hat sich der BR mit der GL über die Person zu beraten, aber letztlich entscheidet nur er selbst.
Auch über eine Aufhebung entscheidet nur der BR oder gegebenenfalls ein Richter. Keinesfalls aber der Arbeitgeber.
Erstellt am 19.08.2013 um 21:22 Uhr von Charlys
Aber dann kann es ihr auch so gehen wie dem BRM der vor dem LAG Hamm landete, sie muss klagen. Das dauert und bringt Stress.
Erstellt am 19.08.2013 um 21:31 Uhr von blackjack
LAG Köln: Beschluss vom 07.10.2011 - 4 TaBV 52/11