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Freistellung

M
Minna
Nov 2016 bearbeitet

Danke für eure Antworten, das ganze hilft uns weiter. Ja es wurde zu meinem Vertrag ein Anhang angefügt indem mir eine komplett Freistellung zugesagt wurde.

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Community-Antworten (3)

A
AlterHase

19.08.2013 um 22:23 Uhr

@Minna

Nicht lange rumfackeln, sondern Freistellung wahrnehmen.

Zwar hat sich der BR mit der GL über die Person zu beraten, aber letztlich entscheidet nur er selbst. Auch über eine Aufhebung entscheidet nur der BR oder gegebenenfalls ein Richter. Keinesfalls aber der Arbeitgeber.

C
Charlys

19.08.2013 um 23:22 Uhr

Aber dann kann es ihr auch so gehen wie dem BRM der vor dem LAG Hamm landete, sie muss klagen. Das dauert und bringt Stress.

B
blackjack

19.08.2013 um 23:31 Uhr

LAG Köln: Beschluss vom 07.10.2011 - 4 TaBV 52/11

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