Erstellt am 09.08.2013 um 08:14 Uhr von gironimo
Natürlich kann der BR sich eine Geschäftsordnung geben. Andererseits - die Dinge, die aus Deiner Frage so herausklingen sind entweder schon im BetrVG geregelt oder man erfährt sie durch Seminare. Wenn es aber an dem demokratischen Grundgedanken und der Bereitschaft im Team etwas zu bewegen fehlt, helfen keine Regeln.
Bei der nächsten Wahl werden dann ja wahrscheinlich 2 Listen antreten. Suche Dir genügend Mitstreiter für Deine Liste; betreibe positive Werbung für Euch und versucht die Mehrheit zu erlangen.
Erstellt am 09.08.2013 um 09:42 Uhr von mitleserinnennn
Aber vorher mal im Web nachlesen was man alles in einer GO regeln kann und vor allem was man NICHT per GO regeln kann,darf. Denn viele BR regeln dort Dinge und Pflichten der BRM welche nicht gehen.
Erstellt am 09.08.2013 um 09:48 Uhr von Kölner
Viele GOs sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind, da gehe ich absolut d'accord mit mitleser...
Noch weiter:
In einem Gremium mit weniger als 2 Freigestellten BRM halt ich solch eine GO sogar für großen Unsinn.
Erstellt am 09.08.2013 um 16:18 Uhr von Borsti
Ja, über eine Listenwahl habe ich mir auch schon Gedanken gemacht...Nächstes Jahr werden wir ein 11er Gremium sein. 10 tolle Mitstreiter auf dieser Liste zu haben wird schwer. Selbst wenn es klappen würde, iSt es noch lange nicht sicher, dass man sich auch über die nächsten vier Jahr ständig "einer Meinung" ist. Muss es denn eine GO sein oder geht es auch über eine Art internen "Benimmkatalog"? Vermieden werden sollen Alleingänge, Beschlüsse ohne dass der Vorsitzende informiert wird, Umgangston....
Erstellt am 09.08.2013 um 16:24 Uhr von Kölner
Beschlüsse ohne den Vorsitzenden zu informieren müssen sogar manchmal sein. Wie kommst du auf das schmale Brett, dass das anders sein könnte?
Erstellt am 09.08.2013 um 16:45 Uhr von Borsti
Es ist eine Situation gewesen bei der drei von sieben ordentlichen Mitgliedern(inklusive.Vorsitzender) nicht anwesend war. Der Beschluss wurde nicht nur schlampig gefasst, er war auch nicht im Sinne des Gesetzes. Daher auch die Spaltung des BR. Der Anschein wird erweckt, dass der Punkt um den es ging, extra dann behandelt wurde als die drei nicht da waren. Ersatzmitglieder kann man ja schnell auf seine Seite ziehen...
Erstellt am 09.08.2013 um 16:47 Uhr von Borsti
Beschlüsse ohne den Voritzenden...okay. Aber hat er nicht ein Recht auf Info um seine Meinung zu äussern ?