Erstellt am 28.06.2022 um 08:40 Uhr von moreno
Sehe an dem Verhalten nix außergewöhnliches! Liegt ja an Dir ob Du Dich auf solche Spielchen einlässt. Aber was das die GL angeht verstehe ich nun überhaupt nicht!
Erstellt am 28.06.2022 um 09:09 Uhr von eghaj11
Die reagieren auch nicht auf Mails oder Anrufe da wirst ignoriert.
Was kann man machen in solch einen Fall.
Erstellt am 28.06.2022 um 09:13 Uhr von moreno
Nix es gibt halt keinen Anspruch auf einen netten Vorgesetzen!
Erstellt am 28.06.2022 um 09:51 Uhr von Relfe
der Geschäftsführer wird in dann wahrscheinlich loben, weil der Vorgesetzte eben nicht die Aufgabe hat, sich mit den Untergebenen anzufreunden und deren Wünsche zu erfüllen.
Wie Du deinen Vorgesetzten beschreibst scheint der seine Aufgabe gut zu machen.
Aber anscheinend suchst Du ein Gesetz oder einen höheren Vorgesetzten, der Dir einen Freischein gibt, das verhalten des Vorgesetzten zu kritisieren.
Für mich ist das ebenso egoistisch, weil Du nicht selbst deine Fragen stellst und Meinungen äußerst, um negative Folgen zu verhindern.
Das sollen andere für Dich machen.
so wie ich das sehe: ihr passt gut zusammen, weil ihr beide ähnliches Verhalten habt.
Erstellt am 28.06.2022 um 09:59 Uhr von §§reiter
Was erwartest Du denn jetzt? Dass Die hier jemand einen magischen Gesetzestext nennt, den Du an diese Führungskraft schicken kannst, die dadurch dann plötzlich nett lächelnd alle so macht wie Du Dir das vorstellst? - vergiss es! -
Du hast hier im Prinzip nur 2 Möglichkeiten, fahr den harmonischen Kuschelkurs und mach brav was diese Führungskraft von Dir will, oder Du lässt Dir ein paar Eier wachsen (ich bitte die Wortwahl zu entschuldigen) und suchst die Konfrontation.
Also entweder Du fügst Dich und fragst nix, oder Du ignorierst seine Bitte und fragst was auch immer Dir wichtig erscheint.
Erstellt am 28.06.2022 um 10:26 Uhr von eghaj11
Ihr habt Recht ich muss etwas mehr in die offensiv aber es muss auch Taktisch und argumentativ was sinnvolles sein, deswegen will ich ja hier Gesetzestexte wo man ihn packen kann.
Erstellt am 28.06.2022 um 10:35 Uhr von moreno
eghaj versteh doch einfach, dass es keine Gesetze gibt die einen Vorgesetzten verpflichten so zu sein wie Du gern möchtest! Wenn jemand zu mir sagt...stell keine Fragen....dann frage ich schon aus Prinzip ;-)
Erstellt am 28.06.2022 um 11:17 Uhr von Relfe
wenn jemand sagt: stell diese und jene Frage nicht, dann weißt Du doch wo seine Schwachstelle ist.
Ganz ehrlich, der Vorgesetzte ist weniger schlau als Du denkst, wenn der sich so verhält. Wenn der Vorgesetzte schon Angst vor schlechter Kritik hat, dann hat der bei seinem Vorgesetzten auch kein "Stein im Brett"
Gerade bei solchen Typen würde ich mir erst Recht keine Sorgen machen Fragen zu stellen.
Ein Vorgesetzter der gut ist und sich keine Sorgen um seinen Job macht, der will jede Kritik hören, weil nur angesprochene Probleme kann man abstellen. Und eine Abeilung wird nicht durch Lob besser, sondern nur durch Problemlösungen.
Lobdudelei ist Stillstand, Problemlösungen sind Fortschritt.
Erstellt am 28.06.2022 um 11:31 Uhr von §§reiter
Zitat von eghaj11:
"es muss auch Taktisch und argumentativ was sinnvolles sein, deswegen will ich ja hier Gesetzestexte wo man ihn packen kann."
Da wird Dir aber kaum jemand helfen können, weil hier niemand weiß worum es bei dieser Infoveranstaltung eigentlich geht. Die Frage ist, was ist das Thema und welche Informations-, bzw. Mitbestimmungsrechte, hat der BR bzgl. des Themas, über das informiert werden soll.
Wenn es um den neuen Speiseplan für die Kantine geht, werden da für den BR sicher weniger sinnvolle Fragen anfallen, als wenn es z.B. um die Einführung eines neuen Schichtmodells geht.
Alle für den Betriebsrat relevanten Fragen zu einem Thema darfst Du selbstverständlich stellen, Dir das zu untersagen wäre ein strafbare Behinderung der BR-Arbeit. (§ 78 BetrVG).
Erstellt am 28.06.2022 um 11:36 Uhr von celestro
"ich muss etwas mehr in die offensiv aber es muss auch Taktisch und argumentativ was sinnvolles sein, deswegen will ich ja hier Gesetzestexte wo man ihn packen kann."
Es gibt kein Gesetz in dem steht: "das BRM darf die Fragen dort stellen, wo es das möchte. Das ist einfach so!
Diese Führungskraft möchte, dass Du die Frage nnicht auf der Infoveranstaltung stellst. Da kannst Du Dich dran halten, oder Du kannst es lassen. Deine Entscheidung!
Erstellt am 28.06.2022 um 11:42 Uhr von eghaj11
Es war so das er mir in Vorfeld was zeigt und um Anschluss sagt wenn ich fragen habe soll ich ihn vorher fragen er möchte nicht vor anderen leuten antworten er will auch nicht das er überhaupt was gefragt wird. Weil er nicht kalt erwischt werden möchte.
In einem Punkt war z.b. er möchte das seine Techniker gewisse Tätigkeiten machen wo nicht dem Tätigkeit entsprechen was sie eigentlich machen sollen.
Es haben schon 30 Leute gekündigt wegen ihm und keiner hat Bock auf ihn undtrotzdem wurde er befördert.
Erstellt am 28.06.2022 um 11:51 Uhr von Kjarrigan
Nur mal zur Klarstellung
1. Du stellst ihm Fragen als BRM zu BR Themen oder als AN zu deinem Arbeitsbereich?
2. Er ist AG oder nur DEIN Vorgesetzter oder nur ein Vorgesetzter / Abteilungsleiter und der AG hat ihn dir als Auskunftsperson zu bestimmten BR Themen genannt.
da wenn du als BR z.B. Fragen aus § 90 BetrVG wäre dein erster Ansprechpartner der AG
Wenn der AG dann sagt Fragt doch den oder den - ist das ja eine Anweisung des AG an den Vorgesetzten.
Erstellt am 28.06.2022 um 12:18 Uhr von eghaj11
1. Als AN und BR zu unseren Bereich
2. Er ist unser Leiter
Erstellt am 28.06.2022 um 12:24 Uhr von Relfe
als BR solltest Du aber keine Angst haben auf einer Versammlung einen Abteilungsleiter Fragen zu stellen. Und wenn wegen dem AL bereits 30 Leute gekündigt haben, warum seit ihr als BR nicht schon tätig geworden?
Und die Beförderung wird sicher durch den BR gegangen sein, bei dem was Du schilderst, hätte ich als BR der Beförderung widersprochen, der stört ja anscheinend den Betriebsfrieden in der Abteilung erheblich.
Alleine schon die Aufforderung eines AL an einen BRM keine Fragen zu stellen, kann man als "Behinderung des BR" werten.
Wie ich schon schrieb: der AL ist nicht besonders schlau, eher dumm-dreist
Erstellt am 28.06.2022 um 12:31 Uhr von eghaj11
Es ist aber schwierig auch denk ich faktisch auch etwas zu beweisen, ausserdem wie kann man eine unternehmerische Entscheidung angehen Als BR. Der AG sagt es war erforderlich und wir müssen nicht den BR fragen aber die wussten auch das jeder gegen ihn ist das war nämlich ein riesen gegen Stimmung wo man erfahren hat das er leiter in der Abteilung wird das hat auch der Vorstand mitbekommen sie haben aber bekanntgegeben das sie hinter ihm stehen.
Was kann man als BR dagegen tun
Erstellt am 28.06.2022 um 12:46 Uhr von Challenger
Ich sehe es genau wie Relfe. Denn in Deiner Eigenschaft als BRM bist Du gegenüber der Klalltüte nicht weisungsgebunden. Das heißt, er kann Dir nicht vorschreiben, was Du bei der Ausübung Deines Amtes zu tun und/oder zu lassen hast. Frag ihn doch einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht. Und außerdem. Was hat es sich mit der Infoveranstaltung auf sich ? Von wem wurde sie einberufen und was ist Gegenstand der Infoveranstaltung ?
Erstellt am 28.06.2022 um 13:23 Uhr von Kjarrigan
Als AN ist dein Vorgesetzter dir nun mal weisungsbefugt und Egoismus ist vielleicht schlechter Führungsstil - aber nicht zu beanstanden. Wie oben schon von anderen geschrieben, ist das evtl. sogar durchaus vom AG gewollt und akzeptiert.
Ganz anderes dagegen deine Eigenschaft als BRM, da regelt das BetrVG die Informations und Auskunftspflichten des AG und DU als BRM hast da ausreichend Rechte diese einzufordern.
Ich würde da dem Vorgesetzten durchaus auch klar machen, dass DU jetzt als BRM diese Frage stellst und nicht als AN. Wichtig ist dabei natürlich, das die Frage einen Kollektiven Bezug und nicht NUR Dein persönliches "Arbeiten" betrifft..
Als BRM darfst du lästig wie eine "Scheißhausfliege" sein - als AN eben nicht.
Erstellt am 28.06.2022 um 13:25 Uhr von Relfe
eghaj11
die Beförderung zm Abteilungsleiter wird ja einher gegangen sein mit einer Umgruppierung und einer Versetzung, daher seit ihr gem §99 BetrVG in der Mitbestimmung.
Der Beförderung hättet ihr widersprechen können gem §99 Abs.(2) Pkt 3
--> Thema Kündigungen und Nachteile für andere Beschäftigte
https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentar/kommentarseiten/paragraph-99/mitbestimmung-bei-personellen-einzelmassnahmen.html
Erstellt am 28.06.2022 um 13:34 Uhr von eghaj11
Ist ein BRM auch für aussertarifliche Stellen in der Mitbestimmung?
Ausserdem haben wir ihn Aufgefordert eine Arbeitsplatzbeschreibung zu machen und das hat er komplett ignoriert.
Kann man hier fristen setzen und das einfordern
Erstellt am 28.06.2022 um 13:53 Uhr von Kjarrigan
Ja der BR ist auch für AT Mitarbeiter zuständig
DAs BetrVG stellt auf den AN ab. Der BR ist zuständig für ALLE AN außer den Leitenden Angestellten gem Definition des BetrVG.
Der BR hat ein Informationsrecht gegenüber dem AG !
Und natürlich müsst ihr evtl. gegenüber dem AG erklären wozu ihr das überhaupt wissen wollt und da solltet ihr das auch begründen gründen. Weil man neugierig ist 7zählt eben nicht. Aber ihr könnt da u.a. ja § 90 BetrVG anbringen.
Habt ihr den AG aufgefordert Stellen nach § 93 BetrVG auszuschreiben?
Habt ihr Eingruppierungsgrundsatze nach § 87 BetrVg?
Das sind immer so die Themen die der BR ansprechen kann - und auch ein Initiativrecht hat um den AG zu veranlassen Stellenbeschreibungen zu erstellen.
Erstellt am 28.06.2022 um 15:55 Uhr von moreno
Der Beförderung hättet ihr widersprechen können gem §99 Abs.(2) Pkt 3 Zitat Reife
Tut mir leid aber das ist völliger Quatsch! :-)
Erstellt am 28.06.2022 um 16:28 Uhr von Relfe
@moreno
wie ich oben schrieb: das wird ja mit einer "Versetzung" einher gegangen sein und dann kann man gem §99 widersprechen.
"Störung des Betriebsfriedens" reicht schon, was ja zu vermuten ist wenn 30 MA wegen diesem Vorgesetzten gekündigt haben
ttps://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/zustimmung-betriebsrat-versetzung/
ist die Beförderung zum Abteilungsleiter eine Versetzung?
mMn ja, weil dann üblicherweise neue Aufgaben dazu kommen z.B. Personalverantwortung
Zitat:
"Unter einer Versetzung versteht man üblicherweise:
die Zuweisung neuer Arbeitsaufgaben, die von bisherigen Aufgaben erheblich abweichen, .."
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html
Erstellt am 28.06.2022 um 16:45 Uhr von celestro
"Störung des Betriebsfriedens" reicht schon, was ja zu vermuten ist wenn 30 MA wegen diesem Vorgesetzten gekündigt haben"
Also ich lese da:
"den Betriebsfrieden """"durch gesetzwidriges Verhalten""" oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde"
und dieses gesetzwidrige Verhalten müsste man erst einmal "haben".
Erstellt am 28.06.2022 um 16:49 Uhr von eghaj11
Ist man aber nicht beweispflicht wegen so viele MA
Erstellt am 28.06.2022 um 16:55 Uhr von Relfe
@celestro:
ttps://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/zustimmung-betriebsrat-versetzung/
ich lese da:
"Gerade die Gefahr für den Betriebsfrieden aber auch die Willkür der Versetzung können oft mit guten Argumenten vertreten werden. Hier sollten Arbeitgeber dringend darauf achten, dass sie dem Betriebsrat wirklich umfassende Informationen vorlegen, die für seine Zustimmungs- oder Ablehnungsentscheidung relevant sein könnten."
Erstellt am 28.06.2022 um 18:20 Uhr von Moreno
Reife ein schlechter Vorgesetzter hat nichts mit Störung des Betriebsfrieden zu tun! Beim Zeitpunkt der Beförderung konnte man eh nicht beurteilen wie er sich macht. Und wenn 30 Leute kündigen muss der AG eben überlegen ob er handelt. Vielleicht handelt es sich auch um normale Fluktuation.
Erstellt am 28.06.2022 um 19:58 Uhr von Dummerhund
Stellt doch die Beförderung erst mal in der Diskussion hinten an, denn diese ist eh schon gelaufen und und kalter Kaffee.
eghaj11 fragt nach der gesetzlichen Grundlage wie er dem jetzigem tun und handeln des Vorgesetzen entgegen kann.
Ich sage ihm das BetrVG!!!!
Nur muss man sich damit auch mal Beschäftigen. lesen und versuchen zu verstehen. Und hier nicht nur den § an sich sondern auch die Kommentierungen dazu. Gerade ab § 80 aufwärts. Grundseminare zum BetrVG habe ich eghaj11 ja schon bei einem seiner Zahlreichen Fragen empfohlen. Keiner kam als Betriebsrat auf die Welt, also muss man was dafür tun es auch vollumfänglich ausführen zu können.
Erstellt am 29.06.2022 um 05:35 Uhr von eghaj11
Naja die Beförderung ist für mich auch sehr relevant weil wir oft solche Fälle haben.
Klar mein Hauptziel ist es den aktuellen zügeln und zeigen das wir uns mit Argumenten uns wehren können.
Erstellt am 29.06.2022 um 07:39 Uhr von xyz68
Bei all der Diskussion:
Als BR geht die Kommunikation über den BRV und den Arbeitgeber.
Als BRM und Mitarbeiter sollte ich nicht die Schiene fahren "Cheffe, du musst mir das in der Abteilungsversammlung erzählen". Ich möchte ja auch nicht, dass der Arbeitgeber auf mich zu kommt und sagt, hey, schön das du am Meeting teilnimmst, brauche ich den BR ja nicht mehr zu informieren (habe ich schon erlebt).
Das Thema ggf. im Monatsgespräch ansprechen. Falls der Arbeitgeber hinter der Führungskraft steht ist genau hier auch der Ansatzpunkt. Falls der Arbeitgeber nicht weiß, was in seinem Laden läuft, habt ihr hier die Möglichkeit, es zu zeigen.
Was die Beförderung und Umgruppierung angeht, besteht natürlich eine Mitbestimmung. Und wenn dies mal wieder an euch vorbeigeht, müsst ihr eure Rechte einklagen. §101 BetrVG
Erstellt am 02.07.2022 um 15:25 Uhr von Thammy
Für sowas gibt es tolle Seminare. Nur damit lernst Du den Umgang mit solchen Menschen. Ändern kannst Du ihn nicht. Aber Deine Einstellung zu ihm.