Umgang mit nicht-ganztägigen Dienstreisen
Nach Aushandlung einer neuen BV Arbeitszeit mit einer deutlich besseren Dienstreise-Regelung für die Mitarbeiter, ist nun erneut die Frage aufgetaucht, wie mit nicht-ganztägigen Dienstreisen umzugehen ist, die nicht speziell in der BV geregelt werden. Ganz konkret: Kann der Arbeitgeber wirklich verlangen, dass der Arbeitnehmer vor oder nach einer nicht-ganztägigen Dienstreise noch ins Unternehmen kommen muss? Die Personalleitung argumentiert mit der Kernarbeitszeit, nach der der Mitarbeiter spätestens um 9 Uhr mit der Arbeit beginnen müsse. Gibt es dazu evtl. schon Rechtsprechung oder Erfahrungswerte?
Community-Antworten (4)
04.04.2014 um 12:30 Uhr
Wenn nach der Dienstreise die tägliche Arbeitszeit noch nicht mit der Reise abgearbeitet ist und zudem noch Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht laut BV besteht, kann man der Personalabteilung eigentlich nur recht geben.
spätestens um 9 Uhr mit der Arbeit beginnen müsse< so kann die Perso natürlich nicht argumentieren, da ja der AN während der Dienstreise bereits gearbeitet hat, die Arbeit also aufgenommen wurde.
Aus meiner Sicht solltet Ihr Eure BV gegeben Falls durch einen Zusatz zur BV konkretisieren.
04.04.2014 um 16:50 Uhr
Was steht denn in der BV zu Kernzeitverletzungen? und wann endet eure Kernzeit?
04.04.2014 um 17:16 Uhr
Danke für Eure beiden Antworten! Laut unserer BV muss in der Kernzeit (9-15 Uhr) jeder Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein, sofern seine Abwesenheit nicht besonders genehmigt (z.B. Urlaub, Dienstreise) oder durch Krankheit bedingt ist. Zu Kernzeitverletzungen steht sonst nichts in der BV.
05.04.2014 um 18:09 Uhr
Dann ist doch alles geregelt. Wenn die Dienstreise vor 15 Uhr endet, muss der/die Reisende nochmal in den Betrieb zurück und bis 15 Uhr weiter arbeiten. Endet die Dienstreise nach 15 Uhr, kann er/sie gleich nach Hause.
Verwandte Themen
Geltendes Recht bei Dienstreisen im Ausland - Mitarbeiter dürfen so viele Stunden arbeiten, wie das Gesetz vor Ort erlaubt?
ÄlterUnser neuer Leiter der Personalabteilung stellt die Behauptung auf, dass auf ausländischen Dienstreisen nicht des deutsche Gesetzt gilt. Konkret wird behauptet, dass bei Dienstreisen nicht das deutsch
Dienstreisen
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage zu Dienstreisen. Es gibt Kollegen bei uns, die ihren ersten Urlaubstag nicht als solchen schreiben, sondern einen Dienstreiseantrag einreichen, weil sie sich XY in
Dienstreise = Arbeitszeit?
ÄlterWir sind gerade dabei, mit unserer Geschäftsleitung eine neue Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung zu treffen. Umstritten ist dabei die Anrechnung der Dienstreisen. Der Arbeitgeber betrachtet
Dienstreisen - Genehmigung
ÄlterWir hatten bis vor einiger Zeit einen Wochenplan in den alle Aussendienstler jeweils Montag Ihre Dienstreisen bekanntgaben - Das wurde nun abgeschafft. Hier meine Frage wie sieht das rechtlich aus ,s
Dienstreise: im Ausland zahlen die Kollegen fast immer drauf - Haben wir ein Recht, eine BV für Dienstreisen zu verlangen?
ÄlterHallo. Bislang gab es bei uns keine konkreten Reiserichtlinien für Dienstreisen. Es wurde immer so gehandhabt wie seit eh und je: Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand... Nun will unser ne