Hallo,

ich habe 2 Fragen zum Betriebsratsvorsitzenden:

unsere Betriebsratsvorsitzende geht demnächst in Mutterschutz, tatsächlich nimmt sie bereits ihren Resturlaub. Allerdings will sie wohl nach ihrem Erziehungsurlaub wiederkommen.

Nun meine Fragen:
Müssen wir für diese Zeit einen neuen Betriebsratvorsitzenden wählen oder kann der Stellvertreter solange das Amt ausüben? Ein Ersatzmitglied ist bereits für die Zeit bis zu den Betriebratswahlen 2014 eingeladen.

Falls wie eine Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden durchführen müssen, können wir das noch in der Urlaubszeit unserer ehemaligen Vorsitzenden durchführen oder müssen wir warten, bis sie entgültig in Mutterschutz ist? Es gibt sonst nämlich soviele Urlaubsüberschneidungen in nächster Zeit, dass wir uns vor Mitte September gar nicht mehr vernünftig zu einer Wahl versammeln können.

Vielen Dank für Eure Ratschläge.