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BRV tritt zurück - muss neu gewählt werden?

J
Joschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Unser BRV tritt einfach zurück, er währe uberlastet, keine Freistellung bei uns. Muss er das schriftlich tun ? Übernimmt der Stellvertreter automatisch den Vorsitz oder muss neu gewählt werden ?

Danke für die Info

joschi

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

19.09.2007 um 19:36 Uhr

@joschi, du klingst so richtig fassungslos! Warum war (?) er überlastet? Ihr seid doch auch noch da? Warum wird die Arbeit nicht unter allen BR's aufgeteilt? Dieses Problem gibt es leider immer wieder! Da wird ein BR - Vorsitzender gewählt und mit dem frommen Wunsch: "Na, dann mach mal schön" - allein gelassen!

Aber zurück zu deiner Frage. Schriftlich muss er das nicht tun. Er kann es in einer Sitzung mündlich bekanntgeben. (im Protokoll vermerken!) Der Stellvertreter übernimmt dann so lange die BRV - Funktion, bis ein neuer BRV gewählt ist. Das sollte er dann aber schleunigst in die Wege leiten!

H
HF

20.09.2007 um 10:38 Uhr

Fitting § 26 Rn 42

"Scheidet der Vors. aus diesem Amt aus, sei es, daß er den BR ganz verläßt, sei es, daß er lediglich sein Amt als Vors. (nicht als BRM) niederlegt, so wird sein Stellv. nicht automatisch BRV., er bleibt Stellv. Der Vorsitzende ist vom BR neu zu wählen."

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