Erstellt am 19.09.2007 um 17:36 Uhr von Mona-Lisa
@joschi,
du klingst so richtig fassungslos!
Warum war (?) er überlastet? Ihr seid doch auch noch da? Warum wird die Arbeit nicht unter allen BR's aufgeteilt?
Dieses Problem gibt es leider immer wieder! Da wird ein BR - Vorsitzender gewählt und mit dem frommen Wunsch: "Na, dann mach mal schön" - allein gelassen!
Aber zurück zu deiner Frage.
Schriftlich muss er das nicht tun. Er kann es in einer Sitzung mündlich bekanntgeben. (im Protokoll vermerken!)
Der Stellvertreter übernimmt dann so lange die BRV - Funktion, bis ein neuer BRV gewählt ist. Das sollte er dann aber schleunigst in die Wege leiten!
Erstellt am 20.09.2007 um 08:38 Uhr von HF
Fitting § 26 Rn 42
"Scheidet der Vors. aus diesem Amt aus, sei es, daß er den BR ganz verläßt, sei es, daß er lediglich sein Amt als Vors. (nicht als BRM) niederlegt, so wird sein Stellv. nicht automatisch BRV., er bleibt Stellv. Der Vorsitzende ist vom BR neu zu wählen."