Erstellt am 09.09.2008 um 15:41 Uhr von DonJohnson
Der neue BRV wird in der gleichen Sitzung gewählt, in der auch die Abwahl des alten stattfindet. In dieser Konstellation werden hier aber sicher mal wieder andere Meinungen als die meine vertreten, was auch ok ist - schon mal im Vorfeld.
Der BRV ist das Sprachrohr, also die Stimme des Gremiums, sein Stellvertreter wie gesagt nur sein Stellvertreter. Bei der Abwahl hätte also die Sitzung unter den Vorsitz des Stellvertreters fortgeführt werden müssen, der dann die Wahl des neuen BRV initialisiert.
Meine Ausführung ist nicht abschließend. Ich spinne mal was, ok?
Der BRV hat ein schweres Vergehen begangen und ist nicht mehr zu halten, sondern muß zumindest von seienn Posten (vielleicht sogar aus dem Gremium entfernt werden (§23 BetrVG) um das Gremium oder wen auch immer vor weiteren Schaden zu schützen. Das kam kurz vor der Sitzung heraus, dass heißt dass die TO um den Punkt erweitert wurde (Abwahl des BRV aus folgenden gründen). Wir nehmen mal an, dass die Mehrheit hierfür zustande kam. Wenn das Gremium dann beschließt, den BRV erst in der Folgewoche neu zu wählen damit sich vielleicht jeder überlegen kann, ob er es selbst machen will, müßte auch der Beschluß gefasst werden, dass der Stellvertreter komisarisch bis zur Neuwahl diesen osten übernimmt. So wäre es meiner Meinung nach der rechtlich sichere und richtige Weg.
Worin begründen sich deine Ängste - ist etwas vorgefallen?
Erstellt am 09.09.2008 um 15:52 Uhr von Humer
der BRV wurde bei uns abgewählt und es wurde kein Beschluß gemacht sondern nur festgelegt, das in der kommenden Woche der neue BRV gewählt werden kann. Nach meiner Meinung ist dieses rechtlich nicht richtig und somit wäre die Abwahl ungültig.
Oder bin ich da auf dem Holzweg
Erstellt am 09.09.2008 um 16:01 Uhr von DonJohnson
Ist noch ziemlich dürftig deine Aussage. Also das Gremium beschliesst und legt nicht fest! Wie soll denn die Abwahl vonstatten gegangen sein? So nach dem Motto: Wer möchte, dass Müller Meier Schulze nicht mehr unser BRV ist? und dann gingen ein paar Hände hoch und die waren in der Mehrzahlt? Das Gremium kann durch Wahl die Abwahl des BRV beschließen - wurden die hierfür zulässigen Wege nicht oder nciht richtig eingehalten, könnte der BRV seine Abwahl für nichtig erklären lassen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Rein rechtlich gesehen, hätte in der TO schon stehen müssen dass der BRV abgewählt wird - auch warum, damit sich jedes BRM im Vorfeld damit befassen und sich eine eigene Meinung bilden kann. Beschlüsse wo solche Dinge fehlen (wie Gründe) sind anfechtbar - gilt nciht nur in diesem Fall!
Und warum sollte der neue erst eine Woche später gewählt werden?
Erstellt am 09.09.2008 um 16:02 Uhr von paula
da bist du auf dem Holzweg. Die Wahl des Vorsitzenden ist eine gesetzliche Aufgabe. Aber das hat nichts mit der Abwahl zu tun. Das ist nicht wie beim Bundestag wo es ein qualifiziertes Misstrauensvotum braucht
Erstellt am 09.09.2008 um 17:23 Uhr von DonJohnson
Wenn nicht, wie ist es dann Paula? Wenn BRM dem BRV nicht mehr trauen oder ihn nicht mehr als Sprachrohr will, wird er mit einem Beschluß abgewählt - wie du schon sagtest, es ist gesetzliche Aufgabe dann einen neuen zu wählen - umgehend - wie gesagt, das mit dem Beschluß für "in eine Woche wird neu Gewählt und der Stelli übernimmt komissarisch den Job bis dahin geht konform mit den Gesetzen! Das muß man auch so der GL mitteilen!
Erstellt am 10.09.2008 um 12:33 Uhr von paula
Nur weil der BR keinen neuen BRV wählt wird die Abwahl unwirksam. Der BR kommt dann seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahl nicht nach. Aber das ist klar von der Abwahl zu trennen